Mittelverwendung, Zielgruppen und Wirksamkeit des Bundesprogramms "Demokratie leben!" im Bezirk Bergedorf
Letzte Beratung: 15.10.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.1
Kleine Anfrage
der Babg. Jacobsen und FDP Gruppe
Die Stärkung unserer freiheitlichen Demokratie und die Auseinandersetzung mit Extremismus gehören zu den zentralen politischen Aufgaben unserer Zeit. Angesichts zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung, demokratiefeindlicher Bestrebungen und wachsender politischer Spannungen ist es wichtig, demokratische Werte, politische Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig zu fördern.
Gerade weil Demokratieförderung von großer Bedeutung ist, muss sichergestellt sein, dass die eingesetzten öffentlichen Mittel diejenigen Menschen und Einrichtungen erreichen, bei denen ein besonderer Bedarf besteht. Geförderte Maßnahmen sollten auf nachvollziehbaren Bedarfsanalysen beruhen, klare Ziele verfolgen und anhand geeigneter quantitativer und qualitativer Kriterien auf ihre Reichweite und Wirksamkeit überprüft werden. Die bloße Durchführung von Veranstaltungen oder Projekten reicht als Erfolgsnachweis nicht aus.
Für den Bezirk Bergedorf stellt sich daher die Frage, in welchem Umfang Mittel des Bundesprogramms „Demokratie leben!" in den vergangenen Förderperioden tatsächlich eingesetzt wurden, welche Träger und Projekte davon profitiert haben und wie die Zielerreichung überprüft wurde.
Darüber hinaus ist von Interesse, wie die Förderung im Bezirk Bergedorf aktuell organisiert ist, welche finanziellen Mittel zur Verfügung stehen und nach welchen Kriterien die zukünftige Ausgestaltung des Programms erfolgt.
Vor diesem Hintergrund wird das Bezirksamt um Auskunft gebeten.
1. Mittelverwendung und geförderte Projekte
1.1 Wie hoch waren im Bezirk Bergedorf seit Beginn des Programms die tatsächlich verausgabten Mittel des Bundesprogramms „Demokratie leben!"? Bitte nach Jahr, Programmbereich, Fonds beziehungsweise Förderinstrument und gegebenenfalls nach Stadtteil aufschlüsseln.
Mit Beginn der dritten Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ im Jahr 2025 wurden erstmals Mittel für eine Partnerschaft für Demokratie Bergedorf (PfD) beantragt. Die Bergedorf-Bille-Stiftung hat im März 2025 mit der Umsetzung der Partnerschaft begonnen. Für das Förderjahr 2025 wurden 140.000 Euro Bundesmittel bewilligt. Hinzu kamen 20.000 Euro bezirkliche Kofinanzierung. Insgesamt standen damit 160.000 Euro zur Verfügung.
Die bewilligten Mittel wurden im Rahmen des Zuwendungsverfahrens vollständig an die Bergedorf-Bille-Stiftung weitergeleitet. Die Weiterleitung ist nicht mit der tatsächlichen Verausgabung der Mittel gleichzusetzen.
Der Verwendungsnachweis der Bergedorf-Bille-Stiftung für 2025 liegt dem Bezirksamt vor und befindet sich derzeit in der Prüfung. Nach dem derzeitigen Stand ergibt sich folgende vorläufige Mittelverwendung:
Bereich |
Betrag |
Personalkosten Bergedorf-Bille-Stiftung |
69.036,57 € |
Sachkostenpauschale für die Bergedorf-Bille-Stiftung |
11.976,73 € |
Einzelmaßnahmen |
19.768,00 € |
Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich Vernetzung und offener Veranstaltungen |
30.778,43 € |
Gesamt |
131.559,73 € |
Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Die endgültige Höhe der anerkannten Ausgaben und eines gegebenenfalls zurückzufordernden Betrages steht daher noch nicht fest.
Für 2026 stehen 140.000 Euro Bundesmittel sowie 16.000 Euro bezirkliche Kofinanzierung zur Verfügung.
1.2 Welche Mittel standen jeweils für
a) die externe Koordinierungs- und Fachstelle,
b) den Aktions- und Initiativfonds,
c) einen Jugendfonds oder vergleichbare Beteiligungsinstrumente,
d) Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Bildungsangebote,
e) Beratung, Coaching und Fachveranstaltungen sowie
f) weitere Programmbereiche zur Verfügung, und in welcher Höhe wurden sie tatsächlich verausgabt?
Die Mittel der PfD Bergedorf bilden keinen in einzelne, voneinander unabhängige Fördertöpfe aufgeteilten Etat. Sie dienen insgesamt der Umsetzung der Partnerschaft.
Hierzu gehören insbesondere die Koordinierungs- und Fachstelle, das Jugendforum, der Aktionsfonds, Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit, Demokratiekonferenzen und vergleichbare Beteiligungsformate sowie Fachveranstaltungen und Qualifizierungsangebote.
Der Aktionsfonds dient der Förderung von Einzelmaßnahmen der engagierten Zivilgesellschaft. Gefördert werden Microprojekte bis 1.000 Euro sowie weitere Einzelmaßnahmen ab 1.001 Euro.
1.3 Welche Träger erhielten Mittel aus dem Programm? Bitte jeweils angeben:
Zuwendungsempfänger des Bundesprogramms ist das Bezirksamt Bergedorf. Das Bezirksamt nimmt zugleich die Funktion des federführenden Amtes für die PfD Bergedorf wahr.
Die Bergedorf-Bille-Stiftung wurde mit der operativen Umsetzung der Partnerschaft sowie der Wahrnehmung der Koordinierungs- und Fachstelle beauftragt. Die hierfür vorgesehenen Mittel wurden im Rahmen des Zuwendungsverfahrens an die Stiftung weitergeleitet.
Die Ansiedlung der Koordinierungs- und Fachstelle bei einem zivilgesellschaftlichen Träger entspricht der Struktur des Bundesprogramms. Die Stiftung kann im Rahmen der Förderbedingungen Mittel aus dem Aktionsfonds an Dritte weiterleiten.
1.4 Wie viele einzelne Projekte wurden im genannten Zeitraum gefördert? Bitte nach Jahr, Programmbereich und gegebenenfalls Stadtteil aufschlüsseln.
Die Förderung von Einzelmaßnahmen erfolgt auf Grundlage der jeweils geltenden Förderkriterien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sowie der für die Partnerschaft für Demokratie Bergedorf festgelegten Fördergrundsätze. Maßgeblich sind insbesondere der konkrete Inhalt und die Zielsetzung des jeweiligen Vorhabens sowie dessen Bezug zu den Zielen der Partnerschaft. Auch kulturelle, kreative und niedrigschwellige Formate können förderfähig sein, sofern sie einen entsprechenden Beitrag zu den genannten Zielen leisten.
2025 wurden folgende Einzelmaßnahmen Dritter aus dem Aktionsfonds gefördert:
Durchführende / Träger |
Maßnahme |
Kosten |
Omas gegen Rechts |
Chorfahrt nach Jameln |
1.120 € |
Lawaetz-Stiftung |
Veranstaltung „Neutralitätsgebot“ |
684 € |
Lawaetz-Stiftung |
Fahrt zur KZ-Gedenkstätte |
160 € |
Kinderkulturhaus (KiKu |
„Lebende Bücher für Kinder |
5.040 € |
Gesellschaft für Politik und Wirtschaft in Kooperation mit StS Bergedorf |
SVEN – Simulation Vereinte Nationen |
1.880 € |
Interkulturelle Denkfabrik |
Projekt „Herkommen“ |
4.752 € |
Darüber hinaus wurden 2025 folgende Maßnahmen der Bergedorf-Bille-Stiftung durchgeführt:
Maßnahme |
Kosten |
1. Basis-Workshop „Wertekonflikte“ |
1.120 € |
Workshop „Religiöse Konflikte“ mit LEGATO |
80 € |
2. Basis-Workshop „Wertekonflikte“ |
1.120 € |
Fall-Workshop „Wertekonflikte“ |
1.120 € |
Vortrag Prof. Neumann „Das Sterben der Demokratie“ |
540 € |
Workshop „Aufstehen gegen Rassismus“ |
756 € |
Darüber hinaus führte die PfD Bergedorf eigene bzw. kooperative Formate im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung durch, darunter 2025 insbesondere die Demokratiewerkstatt und das Jugendforum.
Die abschließende Prüfung der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt im Rahmen der jeweiligen Verwendungsnachweise.
2. Organisation und Förderverfahren
2.1 Welche Stelle beziehungsweise welcher Träger wurde im Bezirk Bergedorf mit der Funktion der externen Koordinierungs- und Fachstelle beauftragt?
Die Koordinierungs- und Fachstelle der PfD Bergedorf ist bei der Bergedorf-Bille-Stiftung angesiedelt und hat im März 2025 ihre Arbeit aufgenommen. Die Ansiedlung bei einem zivilgesellschaftlichen Träger entspricht den Vorgaben des Bundesprogramms.
2.2 Welche konkreten Leistungen, Aufgaben und überprüfbaren Ziele wurden mit der externen Koordinierungs- und Fachstelle vereinbart?
Zu den Aufgaben der Koordinierungs- und Fachstelle gehören insbesondere die Gesamtkoordination der Partnerschaft, die Zusammenarbeit mit dem federführenden Amt, dem Begleitausschuss und dem Jugendforum, die Beratung von Antragstellenden, die lokale Vernetzung sowie die Öffentlichkeitsarbeit.
Zentrale Ziele der PfD Bergedorf sind insbesondere die Förderung von Demokratie und Vielfalt, die Stärkung der Beteiligung junger Menschen, die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie die Prävention von Extremismus und Radikalisierung.
2.3 Wie werden Förderanträge geprüft und entschieden?
a) Welche formalen und inhaltlichen Kriterien gelten?
Förderanträge werden auf ihre formale Förderfähigkeit und ihren Bezug zu den Zielen der PfD geprüft. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Förderung von Demokratie, Vielfalt und gesellschaftlichem Zusammenhalt sowie zur Prävention von Diskriminierung und Extremismus. Auch kulturelle, kreative und niedrigschwellige Formate können gefördert werden, sofern sie einen entsprechenden Bezug zu den Förderzielen haben.
Laufende Betriebskosten, investive Ausgaben sowie parteipolitische und kommerzielle Aktivitäten sind von der Förderung ausgeschlossen, soweit die jeweiligen Förderbedingungen dies vorsehen.
b) Wer trifft die Förderentscheidungen?
Bei Einzelmaßnahmen über 1.000 Euro wird der Begleitausschuss in die Förderentscheidung einbezogen. Bei Microprojekten bis einschließlich 1.000 Euro erfolgt die Entscheidung durch die Leitung der Koordinierungs- und Fachstelle gemeinsam mit dem Bezirksamt im Vier-Augen-Prinzip.
c) Welche Beteiligungsgremien sind eingebunden?
In die Arbeit der PfD Bergedorf sind das federführende Amt beim Bezirksamt, die Koordinierungs- und Fachstelle, der Begleitausschuss und das Jugendforum eingebunden. Der Begleitausschuss wurde 2025 durch die Bezirksversammlung eingesetzt. Ihm gehören neben Vertretungen aus Verwaltung und Politik zehn Vertreterinnen und Vertreter verschiedener zivilgesellschaftlicher Bereiche sowie zwei Jugendvertreterinnen bzw. Jugendvertreter an.
Das Jugendforum dient der eigenständigen Beteiligung junger Menschen.
d) Wie werden die Entscheidungen dokumentiert?
Förderanträge, Förderentscheidungen und Verwendungsnachweise werden dokumentiert. Die geförderten Projekte haben die nach den jeweiligen Förderbedingungen erforderlichen Nachweise vorzulegen.
3. Aktuelle Mittel und Planung
3.1 Welche Fördermittel stehen dem Bezirk Bergedorf im Jahr 2026 zur Verfügung? Wie sollen diese Mittel auf die einzelnen Programmbereiche verteilt werden? Bitte insbesondere ausweisen:
a) Mittel für die externe Koordinierungs- und Fachstelle,
b) unmittelbare Projektförderung,
c) Jugendbeteiligung,
d) Öffentlichkeitsarbeit,
e) Veranstaltungen,
f) Beratung und Coaching,
g) Evaluation und Wirkungskontrolle.
Für 2026 stehen 140.000 Euro Bundesmittel sowie 16.000 Euro bezirkliche Kofinanzierung zur Verfügung. Insgesamt beträgt das Fördervolumen 156.000 Euro.
3.2 Welche Mittel sind nach derzeitiger Planung für das Folgejahr vorgesehen? In welchem Stadium befindet sich der entsprechende Förderantrag beziehungsweise die Interessenbekundung?
Für 2027 ist keine erneute Antragstellung im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vorgesehen. Die Demokratiearbeit im Bezirk soll unter Federführung des Bezirksamtes verstetigt und gemeinsam mit der engagierten Zivilgesellschaft fortgeführt werden.
4. Wirkungskontrolle
4.1 Mit welchen quantitativen und qualitativen Kriterien wird über die reine Durchführung einer Maßnahme hinaus geprüft, ob die angestrebten Wirkungen erreicht wurden?
Die Wirkung wird anhand quantitativer und qualitativer Kriterien betrachtet. Dazu gehören unter anderem Teilnehmendenzahlen und -zusammensetzung, Reichweite, Zahl der durchgeführten Maßnahmen, erreichte Organisationen und entstandene Kooperationen. Darüber hinaus wird geprüft, inwieweit die jeweiligen Projektziele erreicht wurden und zur Stärkung lokaler demokratischer Strukturen beigetragen haben.
Eine unmittelbare Wirkung einzelner Projekte auf gesamtgesellschaftliche Entwicklungen wie Radikalisierung oder Demokratiefeindlichkeit lässt sich nicht isoliert feststellen.
4.2. Gibt es eine zusammenfassende Auswertung der bisherigen Förderung im Bezirk Bergedorf? Falls ja, bitte beifügen oder die Fundstelle angeben.
Die Evaluation des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ erfolgt auf Bundesebene durch einen wissenschaftlich unabhängigen Evaluationsverbund. Für den Programmbereich „Partnerschaften für Demokratie“ ist das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS e. V.) mit der Evaluation befasst. Die Geschäftsstelle des Evaluationsverbundes wird durch Rambøll Management Consulting GmbH wahrgenommen.
Die PfD Bergedorf ist als gefördertes Vorhaben in die Evaluation und das damit verbundene Monitoring einbezogen und hat hierfür erforderliche Daten und Angaben zur Verfügung gestellt.
Eine abschließende Wirkungsanalyse der PfD Bergedorf liegt derzeit noch nicht vor. Die Partnerschaft hat ihre Arbeit erst 2025 aufgenommen und befindet sich weiterhin in der laufenden Förderperiode.
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