21-0160.01

Förder- und Gestaltungsfonds: Handlungsspielraum der Bezirke erhöhen

Mitteilung

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16.01.2020
19.12.2019
Sachverhalt

 

Die Finanzbehörde nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2019, Drucksache 21-0160 wie folgt Stellung:

 

  1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei der Finanzbehörde für eine Flexibilisierung aller bezirklichen Verfügungsfonds einzusetzen. Dazu soll die Aufteilung in investive und konsumtive Maßnahme möglichst entfallen, mindestens jedoch eine anteilige Umschichtung innerhalb einzelner Fonds in eigener Verantwortung der Bezirke ermöglicht werden.
  2. Wir bitten den Bezirksamtsleiter sich gegenüber der Finanzbehörde dafür einzusetzen, dass der Quartiersfonds, der bisher lediglich konsumtive Förderungen und Finanzierungen erlaubt, dahingehend angepasst wird, dass auch Förderungen und Finanzierungen investiver Art umgesetzt werden können und somit ein investiver Teil des Quartiersfonds gebildet wird.

 

 

Zu 1.:

Die doppische Landeshaushaltsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg sieht eine getrennte Veranschlagung von konsumtiven und investiven Ermächtigungen im Haushaltsplan vor. Diese Verpflichtung gilt auch für die Veranschlagung der zentralen Bezirksmittel.

Stellt sich im Haushaltsvollzug heraus, dass die im Rahmen der Planung vorgenommene Aufteilung zwischen konsumtiven und investiven Haushaltsmitteln im Einzelfall eine bedarfsgerechte Anpassung erfordert, können an Hand des konkreten Einzelfalls die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten für eine entsprechende Umschichtung geprüft werden.

 

Zu 2.:

Dem Senat sind die Belange der Bezirke und Stadtteile besonders wichtig. Die Steigerung der Lebensqualität und Handlungsfähigkeit vor Ort ist dafür ein zentrales Anliegen. Aus diesem Grund hat der Senat bereits im Haushaltsjahr 2018 den investiven Quartiersfonds eingerichtet, mit dem investive Maßnahmen vor Ort gezielt zentral unterstützt bzw. kofinanziert werden können (s. Drs. 21/13971). Das Bezirksamt Bergedorf hat aus dem genannten Fonds bisher rd. 600 Tsd. Euro zur Unterstützung von Maßnahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie für Investitionen im Sportstättenbereich erhalten. Dem Antrag ist damit bereits Rechnung getragen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

Anhänge

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