21-0160

Förder- und Gestaltungsfonds: Handlungsspielraum der Bezirke erhöhen - ergänzte Fassung

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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24.10.2019
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Emrich, Noetzel, Wegner und Fraktion der CDU

BAbg. Mirbach, Gruber, Heilmann, Jobs, Westberg – Fraktion DIE LINKE

BAbg. Kleszcz und Fraktion der SPD

 

Der Förder- und Gestaltungsfonds sowie der Quartiersfons sind durch die Bürgerschaft bereitgestellte finanzielle Mittel, mit denen in den Bezirken vor Ort sinnvolle Projekte gefördert werden sollen. Die Bezirksversammlung kann weitgehend frei entscheiden, wofür das Geld ausgegeben wird, da es kaum inhaltlich Vorgaben gibt. Allerdings gibt es eine erhebliche haushälterische Einschränkung, nämlich die Aufteilung der Budgets in „investive“ und „konsumtive“ Maßnahmen.

 

Konsumtive Maßnahmen sind Projekte, bei denen das Geld für einen kurzfristigen Nutzen, ohne dauernden Werterhalt, „verbraucht“ wird. Daher ist die Idee des Haushaltsrechts nachvollziehbar, auch langfristige Werte schaffen zu wollen, beispielsweise Investitionen in Gebäude mit nachhaltigem Werterhalt. Nicht nachvollziehbar ist hingegen, warum konsumtive Mittel nicht auch für investive Maßnahmen verwendet werden können. Dies ist beispielsweise in Schleswig-Holstein möglich.

 

Konkret hat die starre Vorgabe in Bergedorf dazu geführt, dass einige von der Bezirksversammlung beschlossene Projekte entweder gar nicht oder erst durch jahresübergreifende Umschichtigen finanziert werden konnten, obwohl insgesamt genügend Geld zur Verfügung steht. Hier ist zukünftig eine Flexibilisierung des Haushaltsrechts in Bezug auf die genannten Fonds sinnvoll, um die vor Ort nötigen und sinnvollen Projekte auch tatsächlich fördern zu können.

 

Diesbezüglich werden die Antragssteller parallel auch auf die Bürgerschaftsfraktionen zugehen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei der Finanzbehörde für eine Flexibilisierung aller bezirklichen Verfügungsfonds einzusetzen. Dazu soll die Aufteilung in investive und konsumtive Maßnahme möglichst entfallen, mindestens jedoch eine anteilige Umschichtung innerhalb einzelner Fonds in eigener Verantwortung der Bezirke ermöglicht werden.
  2. Wir bitten den Bezirksamtsleiter sich gegenüber der Finanzbehörde dafür einzusetzen, dass der Quartiersfonds, der bisher lediglich konsumtive Förderungen und Finanzierungen erlaubt, dahingehend angepasst wird, dass auch Förderungen und Finanzierungen investiver Art umgesetzt werden können und somit ein investiver Teil des Quartiersfonds gebildet wird.“

 

 

 

Anhänge

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