Förder- und Gestaltungsfonds: Handlungsspielraum der Bezirke erhöhen - ergänzte Fassung
Letzte Beratung: 24.10.2019 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.8
Antrag der BAbg. Emrich, Noetzel, Wegner und Fraktion der CDU
BAbg. Mirbach, Gruber, Heilmann, Jobs, Westberg – Fraktion DIE LINKE
BAbg. Kleszcz und Fraktion der SPD
Der Förder- und Gestaltungsfonds sowie der Quartiersfons sind durch die Bürgerschaft bereitgestellte finanzielle Mittel, mit denen in den Bezirken vor Ort sinnvolle Projekte gefördert werden sollen. Die Bezirksversammlung kann weitgehend frei entscheiden, wofür das Geld ausgegeben wird, da es kaum inhaltlich Vorgaben gibt. Allerdings gibt es eine erhebliche haushälterische Einschränkung, nämlich die Aufteilung der Budgets in „investive“ und „konsumtive“ Maßnahmen.
Konsumtive Maßnahmen sind Projekte, bei denen das Geld für einen kurzfristigen Nutzen, ohne dauernden Werterhalt, „verbraucht“ wird. Daher ist die Idee des Haushaltsrechts nachvollziehbar, auch langfristige Werte schaffen zu wollen, beispielsweise Investitionen in Gebäude mit nachhaltigem Werterhalt. Nicht nachvollziehbar ist hingegen, warum konsumtive Mittel nicht auch für investive Maßnahmen verwendet werden können. Dies ist beispielsweise in Schleswig-Holstein möglich.
Konkret hat die starre Vorgabe in Bergedorf dazu geführt, dass einige von der Bezirksversammlung beschlossene Projekte entweder gar nicht oder erst durch jahresübergreifende Umschichtigen finanziert werden konnten, obwohl insgesamt genügend Geld zur Verfügung steht. Hier ist zukünftig eine Flexibilisierung des Haushaltsrechts in Bezug auf die genannten Fonds sinnvoll, um die vor Ort nötigen und sinnvollen Projekte auch tatsächlich fördern zu können.
Diesbezüglich werden die Antragssteller parallel auch auf die Bürgerschaftsfraktionen zugehen.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
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