21-0790.01

Leerstand und Wucher in der Holtenklinker Straße?

Antwort

Letzte Beratung: 26.08.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.7

Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann, Westberg - Fraktion DIE LINKE

 

 

Nach unserer Kleinen Anfrage „Leerstand in Bergedorf in Zeiten der Wohnungsnot (III)“ (Drs. 21-0632.01) vom 12.11.2020 zum Leerstand im Gebäudekomplex Holtenklinker Straße 3, 3a, 3b wurde durch die Grundstücksverwaltung eine seit vergangenem September leerstehende Wohnung gemeldet.

 

Unseren Erkenntnissen nach stehen in der Holtenklinker Straße 3 jeweils eine Wohnung im 2. OG und 3. OG, in der Holtenklinker Straße 3a eine Wohnung im 2. OG und in der Holtenklinker Straße 3b eine Wohnung im 1. OG leer. Zum größten Teil stehen diese Wohnungen seit mehreren Jahren leer, wie Anwohner:innen berichten und überfüllte und namenslose Briefkästen zeigen. Der Grundeigentümer scheint demnach nicht ganz bei der Wahrheit zu bleiben.

 

Weitere Aussagen von Mieter:innen scheinen auf auch sonst nicht ganz saubere Geschäfte zu schließen. Mietinteressent:innen würden demnach genötigt, einen Dachbodenverschlag für 100 Euro monatlich zu mieten, sonst würde die Wohnung an jemand anderen vergeben. Allein durch diese Maßnahme wird die Mietpreisbremse drastisch umgangen und die Wohnungsnot vieler Hamburger:innen schamlos ausgenutzt. Außerdem werden die Mieten um Prozentsätze weit über der Kappungsgrenze von 15 Prozent erhöht und die Kaltmiete einer der zwei auf einschlägigen Immobilienseiten zu sehenden Wohnungen liegt deutlich über der oberen Grenze des Mietpreisspiegels von 11,86 Euro/m2. 

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 05.03.2021 wie folgt:

 

Daher fragen wir:

 

  1. Vertraut das Bezirksamt Bergedorf einzig auf die Aussage der Grundstücksverwaltung, nach der nur eine Wohnung leer steht? Bitte ausführen.

 

Ja, solange es keine weiteren konkreten Hinweise gibt.

 

 

  1. Welche weiteren Möglichkeiten bestehen, um Leerstand in Wohnungen zu überprüfen und welche davon werden im vorliegenden Fall genutzt?

 

Behördliche Ermittlungen werden anlassbezogen bei entsprechenden Hinweisen durchgeführt. Im vorliegenden Fall wird der Eigentümer erneut angehört und ggf. eine Überprüfung vor Ort durchgeführt.

 

 

  1. Welche einzelnen Schritte hat das Bezirksamt in diesem Fall bislang zu welchem Zeitpunkt unternommen und welche weiteren Schritte werden vom Bezirksamt voraussichtlich unternommen?
     

Im November 2020 wurde der Eigentümer zu den Leerständen in den betreffenden Gebäuden angehört. Nach weiteren konkretisierenden Hinweisen erfolgt im März 2021 eine erneute Anhörung. Im Übrigen siehe Antwort zu 2.

 

 

  1. Wie wird das Bezirksamt Bergedorf mit der Falschaussage der Grundstücksverwaltung umgehen?

 

Der Eigentümer wird zu der Thematik angehört.

 

 

  1. Wie viele Wohnungen hat der Gebäudekomplex insgesamt?

 

Das Gebäude verfügt nach Informationen des Bezirksamts über 18 Wohneinheiten.

 

 

  1. Steht die angeblich seit September leerstehende Wohnung auch heute, nach bald sechs Monaten, noch leer?

 

Hierzu liegen dem Bezirksamt bislang keine abschließend gesicherten Erkenntnisse vor. Eine Klärung erfolgt derzeit.

 

 

  1. Von wie vielen leeren Wohnungen in dem Gebäudekomplex hat das Bezirksamt Kenntnis? Seit wann stehen diese Wohnungen leer?

 

Dem Bezirksamt liegen Erkenntnisse über eine leerstehende Wohnung seit September 2020 vor.

 

 

  1. Wie viele Wohnungen standen in den letzten drei Jahren dem Gebäudekomplex wie lange leer?

 

Hierzu liegen dem Bezirksamt keine über die Antwort zur Frage 7 hinausgehenden Informationen vor. 

 

 

  1. Wie wird das Bezirksamt mit den neuen Anschuldigungen wie der notwendigen Anmietung eines Dachbodenverschlages, der zu starken Erhöhung der Miete und der zu hohen Kaltmieten umgehen?

 

Der Sachverhalt wird im laufenden Verfahren geprüft. Dabei wird auch ein ggf. vorliegender Verstoß gegen § 5 Wirtschaftsstrafgesetz geprüft.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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