Leerstand in Bergedorf in Zeiten der Wohnungsnot (III)
Letzte Beratung: 26.11.2020 Hauptausschuss Ö 4.4
Kleine Anfrage der BAbg. Mirbach, Jobs, Heilmann, Gruber, Westberg – Fraktion DIE LINKE
Obwohl im Hamburger Wohnraumschutzgesetz sehr klar geregelt ist, wozu Wohnungsbesitzer/innen bei Leerstand oder einer Nutzungsänderung verpflichtet sind, stellt sich bei den Wohnhäusern in der Holtenklinker Straße 3, 3a und 3b die Frage, ob das Bergedorfer Bezirksamt über diesen Zustand informiert wurde.
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 12.11.2020 wie folgt:
Wir fragen die Verwaltung:
Dem Bezirksamt ist in den besagten Häusern kein Leerstand bekannt.
Steht Wohnraum länger als vier Monate leer, hat der Verfügungsberechtigte dies der zuständigen Behörde anzuzeigen. Da dies bisher nicht geschehen ist, wird ein entsprechendes Verwaltungsverfahren eingeleitet.
Die Wohnraumschutzdienststelle ist mit 0,6 VZÄ besetzt. Mit dieser Personalausstattung ist es dem Bezirksamt möglich, anlassbezogen auf Hinweise und Anzeigen zum Wohnungsleerstand nahezu sachgerecht zu reagieren. Weitergehendes Verwaltungshandeln, im Sinne einer Regelüberwachung, ist mit dieser Ressourcenausstattung nicht möglich.
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