Leerstand in Bergedorf in Zeiten der Wohnungsnot (III)
Kleine Anfrage der BAbg. Mirbach, Jobs, Heilmann, Gruber, Westberg – Fraktion DIE LINKE
Obwohl im Hamburger Wohnraumschutzgesetz sehr klar geregelt ist, wozu Wohnungsbesitzer/innen bei Leerstand oder einer Nutzungsänderung verpflichtet sind, stellt sich bei den Wohnhäusern in der Holtenklinker Straße 3, 3a und 3b die Frage, ob das Bergedorfer Bezirksamt über diesen Zustand informiert wurde.
Wir fragen die Verwaltung:
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