21-0632

Leerstand in Bergedorf in Zeiten der Wohnungsnot (III)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Mirbach, Jobs, Heilmann, Gruber, Westberg – Fraktion DIE LINKE

 

Obwohl im Hamburger Wohnraumschutzgesetz sehr klar geregelt ist, wozu Wohnungsbesitzer/innen bei Leerstand oder einer Nutzungsänderung verpflichtet sind, stellt sich bei den Wohnhäusern in der Holtenklinker Straße 3, 3a und 3b die Frage, ob das Bergedorfer Bezirksamt über diesen Zustand informiert wurde.

 

Wir fragen die Verwaltung:

 

  1. Welcher Wohnungsleerstand ist dem Bezirksamt in den Wohnhäusern in der Holtenklinker Straße 3, 3a und 3b bekannt? Bitte dabei angeben, wie lange dem Bezirksamt die jeweiligen Leerstände bekannt sind.
  2. Wurde die Anzeigepflicht nach dem Wohnraumschutzgesetz durch die Besitzer/innen der Gebäude erfüllt? Wenn nein: Welche Maßnahmen hat oder wird das Bezirksamt ergreifen?
  3. Wie sieht die personelle Ausstattung der bezirklichen Wohnraumschutzdienstelle derzeit aus und wird diese vom Bezirksamt als ausreichend erachtet?

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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