21-0790

Leerstand und Wucher in der Holtenklinker Straße?

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Letzte Beratung: 25.03.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.3

Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann, Westberg - Fraktion DIE LINKE

 

Nach unserer Kleinen Anfrage „Leerstand in Bergedorf in Zeiten der Wohnungsnot (III)“ (Drs. 21-0632.01) vom 12.11.2020 zum Leerstand im Gebäudekomplex Holtenklinker Straße 3, 3a, 3b wurde durch die Grundstücksverwaltung eine seit vergangenem September leerstehende Wohnung gemeldet.

 

Unseren Erkenntnissen nach stehen in der Holtenklinker Straße 3 jeweils eine Wohnung im 2. OG und 3. OG, in der Holtenklinker Straße 3a eine Wohnung im 2. OG und in der Holtenklinker Straße 3b eine Wohnung im 1. OG leer. Zum größten Teil stehen diese Wohnungen seit mehreren Jahren leer, wie Anwohner:innen berichten und überfüllte und namenslose Briefkästen zeigen. Der Grundeigentümer scheint demnach nicht ganz bei der Wahrheit zu bleiben.

 

Weitere Aussagen von Mieter:innen scheinen auf auch sonst nicht ganz saubere Geschäfte zu schließen. Mietinteressent:innen würden demnach genötigt, einen Dachbodenverschlag für 100 Euro monatlich zu mieten, sonst würde die Wohnung an jemand anderen vergeben. Allein durch diese Maßnahme wird die Mietpreisbremse drastisch umgangen und die Wohnungsnot vieler Hamburger:innen schamlos ausgenutzt. Außerdem werden die Mieten um Prozentsätze weit über der Kappungsgrenze von 15 Prozent erhöht und die Kaltmiete einer der zwei auf einschlägigen Immobilienseiten zu sehenden Wohnungen liegt deutlich über der oberen Grenze des Mietpreisspiegels von 11,86 Euro/m2.

 

Daher fragen wir:

  1. Vertraut das Bezirksamt Bergedorf einzig auf die Aussage der Grundstücksverwaltung, nach der nur eine Wohnung leer steht? Bitte ausführen.
  2. Welche weiteren Möglichkeiten bestehen, um Leerstand in Wohnungen zu überprüfen und welche davon werden im vorliegenden Fall genutzt?
  3. Welche einzelnen Schritte hat das Bezirksamt in diesem Fall bislang zu welchem Zeitpunkt unternommen und welche weiteren Schritte werden vom Bezirksamt voraussichtlich unternommen?
  4. Wie wird das Bezirksamt Bergedorf mit der Falschaussage der Grundstücksverwaltung umgehen?
  5. Wie viele Wohnungen hat der Gebäudekomplex insgesamt?
  6. Steht die angeblich seit September leerstehende Wohnung auch heute, nach bald sechs Monaten, noch leer?
  7. Von wie vielen leeren Wohnungen in dem Gebäudekomplex hat das Bezirksamt Kenntnis? Seit wann stehen diese Wohnungen leer?
  8. Wie viele Wohnungen standen in den letzten drei Jahren dem Gebäudekomplex wie lange leer?
  9. Wie wird das Bezirksamt mit den neuen Anschuldigungen wie der notwendigen Anmietung eines Dachbodenverschlages, der zu starken Erhöhung der Miete und der zu hohen Kaltmieten umgehen?

 

 

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