Leerstand Neuer Weg 21 und Sander Damm 43
Große Anfrage
der BAbg. Feiler-Siegert, Graßhoff, Cantay, Jobs – Fraktion Die Linke
In Hamburg besteht weiterhin ein erheblicher Bedarf an bezahlbarem Wohnraum. Vor diesem Hintergrund kommt dem Erhalt und der tatsächlichen Nutzung von bestehendem Wohnraum eine besondere Bedeutung zu. Für Eigentümerinnen und Eigentümer bestehen nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) unter anderem Anzeigepflichten hinsichtlich längerfristiger Leerstände. Dem Bezirksamt kommt bei der Überwachung und Durchsetzung der wohnraumschutzrechtlichen Vorgaben eine wichtige Rolle zu.
Nach Hinweisen aus der Anwohnerschaft stehen die Gebäude an den Adressen Neuer Weg 21 und Sander Damm 43 bereits seit längerer Zeit teilweise bzw. vollständig leer. Am Neuen Weg 21 steht das Gebäude bereits seit längerer Zeit vollständig leer, am Sander Damm 43 sind die Wohnungen im 1. Obergeschoss bereits seit längerer Zeit ungenutzt; das Gewerbe im Erdgeschoss ist im vergangenen Jahr ausgezogen und die Fläche steht seitdem ebenfalls leer.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Ist dem Bezirksamt ein Leerstand an Standorten Neuer Weg 21 und Sander Damm 43 bekannt? Wenn ja: Seit wann ist der Leerstand bekannt?
2. Um welche Arten von Grundstücken handelt es sich bei den o.g. Objekten (Wohnraum, Gewerbe)?
3. Welche Gründe für die Leerstände sind dem Bezirksamt bekannt?
4. Welche Schritte hat das Bezirksamt bezüglich der Leerstände bisher unternommen? Falls keine: Warum nicht?
5. Wurde die Anzeigepflicht nach dem Wohnraumschutzgesetz durch die Besitzer:innen der Gebäude erfüllt? Wenn nein: Welche Maßnahmen hat oder wird das Bezirksamt ergreifen?
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