21-1896

LED-Lichtmasten umsichtig aufstellen und mit Bewegungsmeldern ausstatten

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.01.2024
12.12.2023
Ö 4
13.11.2023
Ö 7
02.11.2023
Ö 13.6
Sachverhalt

 

Antrag

der BAbg. Froh, Pelch, Woller, Capeletti, Garbers und Fraktion der CDU

 

In Hamburg werden seit mehreren Jahren neue Lichtmasten in LED-Technik aufgestellt. Alte Lichtmasten durch neue LED-Lichtmasten ersetzt. Dies ist zu begrüßen, da diese Technik energiesparend ist und auf vielfältige Art gesteuert werden kann.

 

Leider ist in den letzten Jahren vermehrt festzustellen, dass viele neue Lichtmasten nicht zukunftsgewandt und damit wenig nachhaltig aufgestellt werden. So sind im Höperfeld neue Lichtmasten vermutlich wieder am alten Standort -mittig auf dem Gehweg- aufgestellt worden und der lediglich 1,5 m breite Gehweg wird so in ca. 80 cm vom Kantstein und ca. 50 cm zur Nebenfläche geteilt. Dies erschwert es z.B. Menschen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen den Gehweg zu nutzen. Nimmt man den Gehweg in Augenschein, wäre es ohne weiteres möglich gewesen, die Lichtmasten auf der ganzen Länge in der Nebenfläche zu platzieren. So wäre Platz für einen durchgängig 1,5 m breiten Gehweg gewesen. Am Anfang des Höperfelds (Nr.4) ist dies noch umgesetzt worden (s. Bild).

 

In den Vier- und Marschlanden werden seit mindestens 2020 die alten Lichtmasten aus Holz gegen neue LED-Lichtmasten ausgetauscht. Leider werden auch dort häufig die vorhandenen Potentiale öffentlicher Flächen nicht genutzt. Statt möglichst weit entfernt vom Straßenrand die Masten aufzustellen, um Flächen für mögliche Gehwegherstellungen vorzuhalten, wird nur ein geringer Abstand zum Fahrbahnrand eingehalten.

 

So wurden 2020 am Allermöher Deich (s. Bild) die neuen Lichtmasten nicht an den alten Standorten (ca.2,5 m vom Straßenrand) aufgestellt, sondern nur ca. 80 cm vom Straßenrand entfernt. Nachdem sich der Regionalausschuss 2020 mit der Thematik befasst hatte und es eine Empfehlung aus dem Ausschuss gab, konnte das Bezirksamt für die letzten neuen Masten einen größeren Abstand zum Fahrbahnrand durchsetzen.

 

Bei weiteren Aufstellungen, wie in der Heinrich-Osterrath-Straße, konnte das Bezirksamt eine bessere Aufstellung von neuen Masten erreichen. So kann der öffentliche Raum bei einer zukünftigen Grundinstandsetzung besser überplant werden.

 

Anders lief es in diesem Jahr am Moorfleeter Deich (s. Bild, alter und neuer Aufstellungsort). Bei der Aufstellung neuer LED-Masten konnte kein Einvernehmen hergestellt werden, sodass die neuen Masten nur ca. 90 cm vom Fahrbahnrand aufgestellt wurden. Die sehr breite Neben­fläche hätte ohne weiteres einen Abstand von 2,5m zugelassen. Dies ist wenig zukunfts­gewandt, da die neuen Masten bei einer zukünftigen Grundinstandsetzung und der möglichen Herstellung eines Gehwegs stören würden oder versetzt werden müssten.

 

Außerdem sollte, vor allem in den ländlichen Gebieten, darauf geachtet oder zumindest geprüft werden, dass alle Lichtmasten dimmbar und/oder mit Bewegungsmeldern ausgerüstet werden. Dies würde zusätzlich Energie einsparen und auch wesentlich zur Vermeidung von Lichtverschmutzung beitragen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Bezirksversammlung beschließt nach § 27 BezVG:

Die zuständigen Behörden für Verkehr und Mobilitätswende sowier Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft werden aufgefordert:

 

1)      Zukünftig alle neuen Lichtmasten so zukunftsgewandt und nachhaltig aufzustellen, dass bei vorhandenen Gehwegen eine geringst mögliche Einschränkung der Gehwegbreite erreicht und Einschränkungen so gering wie möglich gehalten werden.

 

2)      Zukünftig auf Schutzstreifen oder Nebenflächen zu errichtende Lichtmasten, so weit wie möglich vom Fahrbahnrand entfernt aufzustellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese Flächen zukünftig als Gehweg hergestellt werden könnten.

 

3)      Immer zu prüfen, welche neuen LED-Lichtmasten bei Dunkelheit in der Lichtstärke gedrosselt und mit Bewegungsmeldern ausgerüstet werden können.

 

4)      Die zuständigen Abteilungen im Bezirksamt bei der Aufstellung von neuen Lichtmasten mit einzubeziehen.

 

Anhänge