LED-Lichtmasten umsichtig aufstellen und mit Bewegungsmeldern ausstatten
Berichterstatterin: Frau Rüssau
Die Mitglieder des Fachausschusses für Verkehr und Inneres haben in ihrer Sitzung am 15.01.24 das Petitum des Antrags (Drs. 21-1896) auf gemeinsamen Vorschlag der SPD, der FDP, der CDU und der Grünen geändert und einstimmig folgendes beschlossen:
Die zuständigen Behörden für Verkehr und Mobilitätswende sowie für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft werden aufgefordert,
1) zukünftig alle neuen Lichtmasten so aufzustellen, dass bei vorhandenen Gehwegen eine geringst mögliche Einschränkung der Gehwegbreite erreicht wird;
2) auf Schutzstreifen oder Nebenflächen zu errichtende Lichtmasten sind so aufzustellen, dass diese die spätere Erstellung eines Gehweges nicht grundsätzlich verhindern oder erschweren. Dafür ist das Bezirksamt vorab in die Planung miteinzubeziehen;
3) künftig stärker als bisher darauf zu achten, dass Fußgänger: innen und Radfahrenden eine bessere Beleuchtungshelligkeit geboten wird.
4) Das Bezirksamt wird aufgefordert, dem Ausschuss für Verkehr und Inneres regelhaft über das Aufstellen von Lichtmasten zu informieren. Dies gilt insbesondere für größere Vorhaben z.B. dann, wenn ganze Straßen oder Straßenabschnitte betroffen sind.
Die Bezirksversammlung schließt sich dem Votum des Fachausschusses an.
keine