LED-Lichtmasten umsichtig aufstellen und mit Bewegungsmeldern ausstatten
Letzte Beratung: 11.03.2024 Fachausschuss für Verkehr und Inneres Ö 7
Die Mitglieder des Fachausschusses für Verkehr und Inneres haben in ihrer Sitzung am 15.01.24 das Petitum des Antrags (Drs. 21-1896) auf gemeinsamen Vorschlag der SPD, der FDP, der CDU und der Grünen geändert und einstimmig folgendes beschlossen:
Die zuständigen Behörden für Verkehr und Mobilitätswende sowie für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft werden aufgefordert,
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) wie folgt Stellung:
1) zukünftig alle neuen Lichtmasten so aufzustellen, dass bei vorhandenen Gehwegen eine geringst mögliche Einschränkung der Gehwegbreite erreicht wird;
Sofern Lichtraumprofile, Sicherheitsabstände und Trassen anderer Leitungsträger im Boden dies zulassen, hat die HHVA von jeher Beleuchtungsanlagen so aufgestellt, dass Gehwege minimal eingeschränkt werden. Daran wird sich auch zukünftig nichts ändern.
2) auf Schutzstreifen oder Nebenflächen zu errichtende Lichtmasten sind so aufzustellen, dass diese die spätere Erstellung eines Gehweges nicht grundsätzlich verhindern oder erschweren. Dafür ist das Bezirksamt vorab in die Planung miteinzubeziehen;
Im Vorfeld einer Baumaßnahme klärt die HHVA regelhaft, ob bereits eine Bauplanung für die Veränderung eines Straßenquerschnitts oder die Erstellung eines Gehwegs vorliegt. Ist dies der Fall, wird das bereits bei der Planung der Beleuchtungsanlagen berücksichtigt.
3) künftig stärker als bisher darauf zu achten, dass Fußgänger: innen und Radfahrenden eine bessere Beleuchtungshelligkeit geboten wird.
Sämtliche Verkehrsflächen werden grundsätzlich ausreichend beleuchtet. Sowohl im Neubau als auch bei einer Grundinstandsetzung wird dies berücksichtigt.
4) Das Bezirksamt wird aufgefordert, dem Ausschuss für Verkehr und Inneres regelhaft über das Aufstellen von Lichtmasten zu informieren. Dies gilt insbesondere für größere Vorhaben z.B. dann, wenn ganze Straßen oder Straßenabschnitte betroffen sind.
Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.
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