20-0748.05

Internetversorgung im Landgebiet

Mitteilung

Sachverhalt

 

Die Behörde für Kultur und Medien hat die Fragen der CDU-Fraktion wie folgt beantwortet:

 

 

1. Wann wird das Gesamtpaket Breitbandförderverfahren in den V+M im RgA vorgestellt?

 

2. Bereits im Frühjahr 2015  wurde vom Bürgermeister Olaf Scholz öffentlich mitgeteilt, dass er für die V+M bereits vom Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt  die erforderlichen Finanzmittel durch den Verkauf von Funklizenzen bekommen habe.

Wie hoch waren die Fördergelder und stehen diese noch zur Verfügung?

 

3. Nun ist am Anfang des Jahres bekanntgeworden das für Hamburg weitere Fördergelder vom Bund in Höhe von 7,5 Millionen bereitgestellt worden.

Ist das richtig und werden diese mit für die V+M eingesetzt?

 

4. Welche Gebiete in Hamburg (hier V+M) sind förderfähig; bzw. welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

 

5. Ist es richtig, dass alle „weißen Flecke“ (kein digitaler Internetanschluss) in den Vier- und Marschlanden bis 2019 mit einem digitalen Internetanschluss versorgt werden?

 

6. Viele Bürger in den sogenannten weißen Flecken haben für Ihre Telefone noch alte Leitungen (Kupfer mit Papier umwickelt) und somit nur einen ISDN – Anschluss der zum Jahresende 2018 eingestellt werden soll.

 

- Wie ist dort eine weitere Grundversorgung für die Nutzung des Telefons sichergestellt?

 

- Hat man diese Problematik im Förderprogramm und Realisierung mit eingearbeitet?

 

7. In vielen Abschnitten der „weißen Flecke“, wie z.B. Allermöher Deich, darf nur zu bestimmten Zeiten (April bis Oktober) im Deichbereich gearbeitete werden; siehe hierzu Frage 6.

 

- Ist das bei der Realisierung berücksichtigt worden und/ oder über Ausnahme Regelungen verhandelt worden?

 

 

 

 

Zu 1.:

Die Ausbauplanungen sollen bis Mitte des Jahres abgeschlossen werden. Daraus ergeben sich auch die Planungen von Maßnahmen in den Vier- und Marschlanden.

 

Zu 2. und 3.:

Für das aktuelle Förderverfahren stellt der Bund bis zu 7,5 Mio. Euro aus seinem Breitbandförderprogramm für die hälftige Finanzierung des geförderten Ausbaus in Hamburg zur Verfügung. Die andere Hälfte trägt die Stadt Hamburg aus Mitteln der sogenannten Digitalen Dividende II, siehe hierzu u. a. die Bürgerschaftsdrucksachen 12/12149, 21/11393, 21/8812 und 21/5375.

 

Zu 4.:

Förderfähig sind alle Anschlüsse, die absehbar nicht innerhalb von drei Jahren durch privatwirtschaftliche Investitionen auf eine Leistung von mindestens 30 MBit/s ausgebaut werden. Dies trifft in Hamburg auf etwa 1 Prozent der Anschlüsse zu, von denen ein wesentlicher Anteil in den Vier- und Marschlanden liegt. Siehe hierzu u. a. Bürgerschaftsdrucksache 21/10867.

 

Zu 5.:

Das Förderverfahren hat das Ziel eines Ausbaus möglichst aller förderfähigen Anschlüsse in Hamburg. Eine geringe Anzahl von Anschlüssen, die aus infrastrukturtechnologischen Gründen schwer zu erreichen sind, wird möglicherweise in einem nachgelagerten zweiten Förderverfahren adressiert.

 

Zu 6.:

Die Nutzung des gegebenen Telefonanschlusses ist auch nach der Umstellung auf IP-Telefonie (Telefonie über das Internet) sichergestellt. Es muss jedoch ein neuer Vertrag mit dem Diensteanbieter abgeschlossen werden, und es könnte einigen Fällen erforderlich sein, ein neues Telekommunikationsgerät anzuschaffen. Umfassende Informationen stellt der Telekommunikationsdiensteanbieter zur Verfügung.

 

Zu 7.:

Diese und mögliche andere Einschränkungen in der Umsetzung des geförderten Breitbandausbaus werden berücksichtigt. Es wird zum aktuellen Planungsstand mit einer Fertigstellung der Umsetzung im Laufe des Jahres 2019 gerechnet.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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