Internetversorgung im Landgebiet
Die Behörde für Kultur und Medien hat auf Nachfrage mit Schreiben vom 28.09.2017 folgenden aktuellen Sachstand mitgeteilt:
„Das Vergabeverfahren zur Breitbandförderung in Hamburg befindet sich in der Verhandlungsphase mit den Netzanbietern, die ein Angebot abgegeben haben. Allerdings ist das Ziel eines Ausbaubeginns noch im Jahr 2017 nicht realisierbar. Zu Verzögerungen kommt es insbesondere durch Eigenausbauaktivitäten von Netzbetreibern im Fördergebiet. Der Wettbewerb der in Hamburg aktiven Anbieter entwickelt zurzeit eine starke Dynamik, vor allem in den Gewerbegebieten. Hierdurch ergeben sich Anpassungserfordernisse im Förderverfahren, die mit dem Bund als Fördergeber abgestimmt werden müssen. Zudem erweisen sich die Auflagen des Bundes zur Verwendung der Breitbandfördermittel als kompliziert und aufwändig. Unter anderem ist im weiteren Verfahren mit längeren Prüfzeiten durch den Projektträger und die Bundesnetzagentur zu rechnen, bis ein Vertrag mit einem geeigneten Netzbetreiber unterzeichnet werden kann. Angestrebt wird nun ein Ausbaubeginn bis spätestens Ende des ersten Halbjahres 2018.
Die Vier- und Marschlande erhalten aber weiterhin eine besondere Aufmerksamkeit im Förderverfahren, da die schwachen Leistungen der dortigen Internetzugangsverbindungen bekannt sind. Die zuständige Behörde arbeitet intensiv daran, das Verfahren so zügig wie möglich abzuschließen. Erst dann werden genaue Bauzeitpläne vorliegen.“
Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.
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