Internetversorgung im Landgebiet
Die Kulturbehörde hat mit Schreiben 13.03.2017 folgende Mitteilung übersandt:
„Der Regionalausschuss der Bezirksversammlung Bergedorf hat um die Entsendung einer Vertretung der Kulturbehörde gebeten, um das Untersuchungsergebnis, die geförderten Bereiche und den zeitlichen Ablauf für eine flächendeckende Breitbandversorgung in den Vier- und Marschlanden zu erläutern.
Wie im Schreiben vom 16. November 2016 (Drucksache 20-0748.1) bereits erläutert, liegen dazu derzeit keine weiteren Informationen vor. Ein Zeitplan zum Breitbandausbau kann erst dann erarbeitet werden, wenn ein Netzbetreiber zur Durchführung der geförderten Breitbandausbauarbeiten im Rahmen eines Vergabeverfahrens ausgewählt wurde. Dies ist für Mai zu erwarten. Die anschließenden Vertragsverhandlungen werden gegebenenfalls genauere Erkenntnisse bringen, wann die Arbeiten in den Vier- und Marschlanden beginnen können.
Im Rahmen des aktuell durchgeführten Breitbandförderverfahrens werden die im Antrag angesprochenen Mittel zur Schließung von Versorgungslücken in der Breitbandversorgung in Hamburg genutzt, auch und insbesondere in den Vier- und Marschlanden. Ziel ist eine möglichst weitreichende Versorgung der Hamburger Haushalte mit Verbindungsleistungen von mindestens 50 MBit/s bis Ende 2018. Förderfähig sind alle Gebiete, in denen absehbar innerhalb der nächsten drei Jahre das Versorgungsniveau durch einen Eigenausbau der Marktteilnehmer nicht über 30 MBit/s gehoben wird.
Sollte es noch Fragen dazu geben, bitte ich, diese schriftlich zu stellen, um eine konkrete Antwort zu ermöglichen. Auf die Entsendung eines Referenten verzichtet die Kulturbehörde unter diesen Umständen bis auf Weiteres.
Der Regionalausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
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