Handwerkerhof für Bergedorf - Stellungnahme
Letzte Beratung: 24.09.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 10.4
Das Bezirksamt und die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) nehmen zum Beschluss der BV vom 26.03.2026 (Drs. 22-0746) wie folgt Stellung:
Vorbemerkung der BWAI
Die Förderung von Gewerbe- und Handwerkerhöfen ist ein wichtiges Anliegen für den Senat, das auch im Masterplan Handwerk 2030 (siehe Masterplan Handwerk 2030 - hamburg.de) noch einmal explizit mit der Handwerkskammer vereinbart wurde. Im Gewerbehofbericht (siehe Drs. 22/14491 und Überblick über private und städtische Gewerbehöfe in Hamburg) hat der Senat Bericht über seine Aktivitäten der letzten zehn Jahre in diesem Zusammenhang erstattet. Der Bericht enthält auch Hinweise zu den Anforderungen für die Herstellung nachfragegerechter Höfe sowie mögliche städtische Potenzialflächen.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
I. Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten:
1. die Beauftragung des Büros „Scheuvens + Wachten“ dahingehend zu ergänzen bzw. zu konkretisieren, dass ein Entwicklungsziel die Schaffung eines Handwerkerhofs in dem zu bearbeitenden Rahmenplangebiet Kurt-A.-Körber-Chaussee ist.
Beitrag des Bezirksamts:
Mit der Erarbeitung der Rahmenplanung Kurt-A.-Körber-Chaussee wurde im Februar 2026 begonnen. Wesentlicher Bestandteil des Planungsprozesses ist eine umfangreiche Bestandsaufnahme und Beteiligung der Stakeholder. Das Plangebiet ist im Rahmenplanprozess vorrangig als moderner, innovativer und zukunftsfähiger Gewerbe- und Industriestandort zu sichern und weiterzuentwickeln. Bestehende produktive Kernbereiche sind langfristig zu erhalten. Zugleich sollen neue gewerbliche, handwerkliche, technologieorientierte und innovationsbezogene Nutzungsbausteine angesiedelt werden können. Im Wettbewerbsverfahren werden hierbei flächeneffiziente Strukturen wie mehrgeschossige Gewerbebauten oder Gewerbe-/Handwerkerhöfe erwartet.
Der Auftrag an das Büro „Scheuvens + Wachten“ muss nicht erweitert bzw. konkretisiert werden, da das Büro den Auftrag hat, die Bestandsaufnahme zu erstellen und den Rahmenplanprozess durchzuführen. Die Berücksichtigung von Handwerkerhöfen wird Bestandteil der Auslobung zum Wettbewerbsverfahren sein. Gleichwohl wird das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung im Dialog mit dem Planungsbüro die Bedeutung dieses Planungsbestandteiles nochmals hervorheben.
II. Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten im Rahmen des weiteren Verfahrens, in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden, der Handwerkskammer Hamburg sowie ggf. weiteren relevanten Akteuren, zu prüfen und darzustellen:
Beitrag des Bezirksamts:
Die Freie und Hansestadt Hamburg verfügt im Planungsgebiet kaum über eigene Flächen. Über das Instrument der Rahmenplanung kann keine unmittelbare Sicherung von Flächen vorgenommen werden, es dient vielmehr der konzeptionellen Steuerung und Entwicklung von Nutzungsoptionen, nicht dem Flächenerwerb.
Im Rahmen des Prozesses findet eine enge Abstimmung mit der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation statt, um gemeinsam die Entwicklungsperspektiven und Nutzungspotenziale im Plangebiet insgesamt zu identifizieren und zu bewerten.
Bei der Erarbeitung der Bestandsaufnahme und der Stakeholderbeteiligung wurden zudem wertvolle Kenntnisse zu Interessenlagen und Perspektiven der verschiedenen Akteure gewonnen, die in die Erarbeitung der Aufgabenstellung für den Rahmenplan eingeflossen sind. Neben den relevanten Fachbehörden wurde auch die Handwerkskammer frühzeitig in das Verfahren eingebunden und beteiligt.
Durch die Vorkaufsrechtsverordnung besteht darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich die Möglichkeit für die Freie und Hansestadt Hamburg, Flächen zu erwerben. Inwieweit geeignete Flächen vorliegen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. der Größe des Vorhabens, der Art der Betriebe (insbesondere in Hinblick auf Emissionen) und dem Betreibermodell (städtisch oder privat).
Beitrag des Bezirksamts:
In vielen der Bergedorfer Gewerbegebiete sind Handwerksbetriebe ein bedeutsamer Bestandteil der Nutzungsstruktur und sollen dies auch in Zukunft sein (vgl. auch Gewerbeflächenkonzept). Handwerkerhöfe und Gewerbehöfe ermöglichen durch Stapelung und Verdichtung eine effiziente Ausnutzung von Gewerbeflächen und sind daher insbesondere in den Gewerbegebieten rund um das Bergedorfer Kerngebiet eine gut geeignete Bauform. Hierbei könnten sich insbesondere die Gebiete Pollhof (B-Planverfahren Bergedorf 125) aber auch Brookdeich und Randersweide eignen (vgl. auch Rahmenplanung Bergdorf-Süd-Ost). Darüber hinaus wird im neuen Stadtteil Oberbillwerder die Entwicklung eines Handerwerkerhofs bzw. handwerksgeeigneter Gewerbeflächen im Rahmen der Gebietsentwicklung verfolgt. Im Bestand sind im Bezirk Bergedorf bereits mehrere Handwerker- und Gewerbehöfe vorhanden (z.B. am Schilfpark, am Weidenbaumsweg, Billwerder Billdeich) bzw. in konkreter Planung (Curslacker Heerweg).
Beitrag der BWAI:
Aufgrund der Ausweisung, des Flächenzuschnittes und der Lage sind die städtischen Flächen an der Randersweide, an der Helmut-Nack-Straße 2 bis 4 und im neuen Quartier Oberbillwerder grundsätzlich, vorbehaltlich weiterer Entwicklungen und detaillierter Prüfungen, als Potenzialflächen für einen Handwerkerhof geeignet (vgl. Drs. 22/14491). Die Eignung ergibt sich insbesondere aus ihrer gewerblichen Prägung, der ausreichenden Flächengröße und der verkehrlichen Anbindung. Weitere Potenziale können sich auch auf privaten Grundstücken ergeben.
Beitrag des Bezirksamts:
Für Handwerkerhöfe bietet die planerische Ausweisung Gewerbegebiet die besten Voraussetzungen. Industriegebiete sind grundsätzlich stärker emittierenden Betrieben vorgehalten, können im Einzelfall und je nach Lage und konkreter Ausgestaltung der Betriebs- und Branchenstruktur jedoch ebenfalls geeignet sein. Auch in Mischgebieten können Handwerkerhöfe zulässig sein, ein Beispiel in Bergedorf findet sich dafür im Weidenbaumsweg 103-105.
4. welche Betreiber- und Organisationsmodelle (z. B. private Projektentwicklung, Genossenschaft, städtische Beteiligung) infrage kommen,
Beitrag der BWAI:
Wie in der Fortschreibung des Hamburger Gewerbehofkonzeptes 2024 (siehe Drs. 22/14491) dargelegt, setzt die Freie und Hansestadt Hamburg auf einen Dreiklang zur Entwicklung neuer Handwerkshöfe (siehe Drs. 22/14491, S. 16ff):
1) Realisierung öffentlicher Handwerkshöfe durch städtische Projektgesellschaften,
2) Realisierung von privaten Betreibern auf städtischen Gewerbeflächen,
3) Vereinbarung privater Handwerkshöfe in städtebaulichen Verträgen bei neuen Bebauungsplänen.
Dieses Zusammenspiel ermöglicht eine bedarfsgerechte und nachhaltige Erweiterung des Angebots an Handwerkshöfen in verschiedenen Stadtteilen und Fallkonstellationen. Die Auswahl des geeigneten Betreiber- und Organisationsmodells sollte hierbei standort- und projektbezogen erfolgen.
5. welche Förderprogramme (Land, Bund, EU) zur Finanzierung von Bau und Betrieb genutzt werden können,
Beitrag der BWAI:
Grundsätzlich stehen übergeordnet keine spezifischen Förderprogramme zur Finanzierung für den Bau und Betrieb von Handwerkshöfen zur Verfügung. Für einzelne Maßnahmen, insbesondere im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz, können jedoch gegebenenfalls Förderprogramme beansprucht werden. Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) bietet hierzu eine umfassende Beratung an.
6. wie eine nachhaltige Energieversorgung integriert werden kann und welche Potenziale zur Emissions- und Flächenoptimierung bestehen.
Beitrag der BWAI:
Handwerks- und Gewerbehöfe tragen durch ihre innerstädtische Lage und vielfach auch durch die Möglichkeit zur Abbildung von Liefer- und Leistungsketten innerhalb eines Handwerkshofs zu einer Verringerung von Verkehrsbewegungen sowohl zwischen Unternehmen als auch zu den Endkundinnen und Endkunden bei. In gestapelter Form bieten Handwerkshöfe eine besonders effiziente Ausnutzung der knappen vorhandenen Gewerbefläche und senken damit die Flächenversiegelung und den Flächenverbrauch insgesamt. Zu beachten ist, dass produktive Handwerksnutzungen über mehrere Etagen aufgrund der baulichen Anforderungen (u.a. Traglast, Lastenaufzug) zu höheren Baukosten führen und vor allem in verdichteten Lagen oder bei der Umnutzung passender Bestandsgebäude in Frage kommen.
Insbesondere neu errichtete oder modernisierte Handwerkshöfe leisten einen Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz, indem die Projekte in dem jeweils aktuellen Baustandard sowie einer besonders energieeffizienten Ausstattung realisiert werden. Hierzu gehören eine CO2-arme Energieversorgung, Wärmeversorgung aus Erneuerbaren Energien oder der Nutzung von Abwärme, der Anschluss an das kommunale Wärmenetz, eine klimaschonende Bauweise, begrünte Dächer und Fassaden, PV-Elemente, Ladestationen für E-Fahrzeuge und Lastenräder, nachhaltige Mobilitätslösungen und die Verwendung von ressourcenschonenden Leuchtmittel.
7. welcher zeitliche Rahmen realistisch ist und welche nächsten Schritte zur Konkretisierung erforderlich sind.
Beitrag der BWAI:
Der zeitliche Rahmen für die Realisierung eines Handwerkerhofes ist von zahlreichen Faktoren abhängig, insbesondere von der Verfügbarkeit geeigneter Flächen, den erforderlichen Abstimmungsprozessen, den planungsrechtlichen Voraussetzungen sowie der Sicherstellung der Finanzierung. In der Regel handelt es sich um ein mehrjähriges Verfahren.
Für die Realisierung eines Handwerkshofes ist die Identifizierung einer geeigneten Fläche essenziell. Die nächsten Schritte umfassen die vertiefte Standortprüfung, die Abstimmung mit relevanten Akteurinnen und Akteuren (Wirtschaftsförderung des Bezirkes und der Fachbehörde, Handwerkskammer, und weitere) sowie die Klärung der planungsrechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, einschließlich der Frage wer den Hof errichtet bzw. betreibt. Neben dem Gewerbehofbericht des Senats (hier insbesondere Kapitel 2.3. Die Entwicklung der Anforderungen an Gewerbehöfe, Überblick über private und städtische Gewerbehöfe in Hamburg, S. 14ff) kann als beratende Unterlage das Positionspapier „Handwerkerhof-Strategie 2030 für Hamburg“ (siehe Handwerkerhof-Strategie 2030 für Hamburg) herangezogen werden.
III. Dem Stadtentwicklungsausschuss ist, unter Hinzuziehung des Wirtschaftsausschusses (WHT), bis Dezember 2026 ein Zwischenbericht zu geben.
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