Bebauungsplanänderungen Bahrenfeld 76 und Bahrenfeld 72 weiterverfolgen und zusätzlichen Wohnungsbau ermöglichen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.11.2025
Letzte Beratung: 07.01.2026 Stadtentwicklungsausschuss Ö 3.2
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.11.2025 anliegende Drucksache 22-1460.2B beschlossen.
Die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) hat mit Schreiben vom 19.12.2025 wie folgt Stellung genommen:
Vorbemerkung
Mit Blick auf den Titel dieses BV-Beschlusses „…zusätzlichen Wohnungsbau ermöglichen“ weist die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) ausdrücklich auf die Planungsgrundlagen des Bebauungsplan Bahrenfeld 76 hin, auf welche auch der Aufstellungsbeschluss Bezug nimmt. In diesem heißt es „Den Zielstellungen des Gewerbeflächenkonzeptes Altona sowie des Rahmenplanes Diebsteich folgend, beabsichtigt das Bezirksamt Altona das Gebiet am Diebsteich zu einem urbanen, gewerblichen Stadtquartier zu entwickeln, das auch weiterhin durch produzierendes Gewerbe und Arbeitsstätten geprägt wird.“
Im Besonderen wurde mit dem Rahmenplan Diebsteich in einem langwierigen Verfahren zwischen dem Bezirksamt, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und der BWAI sowie der Bezirkspolitik für die westlich des Bahnhofs Diebsteich gelegenen Baublöcke die Verdichtung und Weiterentwicklung von Gewerbe im Bestand beschlossen. Die BWAI geht davon aus, dass sich alle Planungsbeteiligten auch weiterhin an die gemeinsam vereinbarten Planungsziele gebunden fühlen, die für eine funktionierende Wirtschaft „vor Ort“, für das Ziel einer gemischten Stadt und viele KMUs aus dem Bereich des Handwerks aber auch anderer Branchen von hoher konkret-praktischer Bedeutung sind.
Grade der Bezirk Altona ist verstärkt von der zunehmenden Verdrängung von insbesondere produzierenden Handwerksbetrieben im Rahmen von Stadtentwicklungsprozessen betroffen. Aus Sicht des Senats kann ein Teil der Lösung die Neuausweisung von Gewerbegebietsflächen (GE-Flächen) sein sowie verstärkt auf die Stapelung von Handwerk und Gewerbe und somit auf die Stärkung und Verdichtung der vorhandenen Gewerbeflächen zu setzen. Das Erfordernis handwerksgeeignete Flächen auch in gestapelter Form bereitzustellen, wurde unlängst im Gewerbehofbericht des Senats (Drs. 22/14491) erneut dezidiert dargelegt. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass in Abhängigkeit von den jeweiligen Produktionsprozessen nicht für alle Unternehmen eine Stapelung oder eine Einmietung in einem Handwerkerhof sinnvoll ist.
In Altona sind derzeit zudem diverse Fälle anhängig, in denen Vorhabenträger fest vereinbarte Kompensationsleistungen zu Gunsten des Gewerbes nachträglich in Frage stellen bzw. tlw. sogar mit Pönalen gesicherte vertragliche Vereinbarungen schlicht nicht einhalten. Dies trägt zusätzlich zu einer Verknappung des verfügbaren Angebots in Altona bei.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die BWAI die an sie gerichtete Frage wie folgt:
Stellungnahme zur Einbeziehung des Flurstücks 2154 in ein Urbanes Gebiet (MU)
In der Abwägung spielen mehrere Aspekte eine Rolle:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.