22-1460.2

Bebauungsplanänderungen Bahrenfeld 76 und Bahrenfeld 72 weiterverfolgen und zusätzlichen Wohnungsbau ermöglichen Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 27.11.2025 Bezirksversammlung Ö 10.5

Sachverhalt

Die Bebauungsplanänderung Bahrenfeld 76 ist begrüßenswert, um den Bestandswohnungsbau im Bebauungsplan festzusetzen und eine Verdichtung der Gewerbeflächen zu ermöglichen. Das Areal und der nun zu erstellende Bebauungsplan bieten die Möglichkeit, mittelfristig eine höhere Flächeneffizienz zu erreichen und die Grundstücke am westlichen Eingang zum Bahnhof Diebsteich sinnvoll zu verdichten. Es wird so eine deutliche Erweiterung von Gewerbeflächen und insbesondere produzierendem Gewerbe ermöglicht.

Der Eingangsbereich zum Fernbahnhof Diebsteich verdient städtebaulich eine klare Blockrandfassung und bietet aufgrund des bestehenden Wohngebäudes bereits einen guten Ansatzpunkt mit ähnlicher Gebäudehöhe und Gebäudetiefe, eine Fassung in Richtung Westen zu ermöglichen. An dieser Stelle ist es sinnvoll, die Ausweisung eines Urbanen Gebietes (MU)r das angrenzende Flurstück anzustreben, um eine direkt anschließende Wohnbebauung zu ermöglichen und die westliche Eingangssituation zum Fernbahnhof städtebaulich attraktiver zu gestalten.

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert,

  1. die geplante Bebauungsplanänderung für das Gebiet Bahrenfeld 76 weiter voranzutreiben. Die Ausweisung des Urbanen Gebietes (MU) soll im nördlichen Teil des Bebauungsplans auf das Flurstück 2152 erweitert werden. Eine Geschosshöhe von sechs Geschossen und eine gestalterische Anpassung an das bestehende gründerzeitliche Wohngebäude in der Straße Am Diebsteich ist anzustreben;
  1. zu prüfen, inwiefern an der südlichen Grenze des Bebauungsplans Bahrenfeld 76 innerhalb der Verkehrsfläche der Leunastraße und an der westlichen Grenze des Bebauungsplans Bahrenfeld 76 innerhalb der Verkehrsfläche der Schützenstraße, eine schmale Grünfläche ausgewiesen werden kann, die den bestehenden Straßenbaumbestand sichert und festschreibt;
  2. an der östlichen Grenze des Bebauungsplans Bahrenfeld 76, im Bereich der Schleswiger Straße, anstelle der Straßenverkehrsfläche die Ausweisung Urbanes Gebiet bis zur Plangebietsgrenze festzusetzen;
  1. Gespräche mit dem Grundstückseigentümer des Flurstücks 3894 (derzeit genutzt durch „Harrys Fliesenmarkt“) bezüglich der zukünftig angestrebten Nutzung des Grundstücks zu führen.

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird gemäß § 27 BezVG gebeten, zu pfen, inwiefern an der westlichen Grenze des Bebauungsplans Bahrenfeld 72, innerhalb der Verkehrsfläche, auf beiden Seiten der Schleswiger Straße eine schmale Grünfläche ausgewiesen werden kann, die den bestehenden Straßenbaumbestand sichert und festschreibt.

Die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation wird gemäß § 27 BezVG gebeten, der Umwidmung der bestehenden Industriefläche des Flurstücks 2152 in ein Urbanes Gebiet zuzustimmen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.11.2025
Ö 10.5
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Bahrenfeld Leunastraße Schützenstraße Schleswiger Str.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.