Bebauungsplanänderungen Bahrenfeld 76 und Bahrenfeld 72 weiterverfolgen und zusätzlichen Wohnungsbau ermöglichen Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses
Letzte Beratung: 27.11.2025 Bezirksversammlung Ö 10.5
Die Bebauungsplanänderung Bahrenfeld 76 ist begrüßenswert, um den Bestandswohnungsbau im Bebauungsplan festzusetzen und eine Verdichtung der Gewerbeflächen zu ermöglichen. Das Areal und der nun zu erstellende Bebauungsplan bieten die Möglichkeit, mittelfristig eine höhere Flächeneffizienz zu erreichen und die Grundstücke am westlichen Eingang zum Bahnhof Diebsteich sinnvoll zu verdichten. Es wird so eine deutliche Erweiterung von Gewerbeflächen und insbesondere produzierendem Gewerbe ermöglicht.
Der Eingangsbereich zum Fernbahnhof Diebsteich verdient städtebaulich eine klare Blockrandfassung und bietet aufgrund des bestehenden Wohngebäudes bereits einen guten Ansatzpunkt mit ähnlicher Gebäudehöhe und Gebäudetiefe, eine Fassung in Richtung Westen zu ermöglichen. An dieser Stelle ist es sinnvoll, die Ausweisung eines Urbanen Gebietes (MU) für das angrenzende Flurstück anzustreben, um eine direkt anschließende Wohnbebauung zu ermöglichen und die westliche Eingangssituation zum Fernbahnhof städtebaulich attraktiver zu gestalten.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert,
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird gemäß § 27 BezVG gebeten, zu prüfen, inwiefern an der westlichen Grenze des Bebauungsplans Bahrenfeld 72, innerhalb der Verkehrsfläche, auf beiden Seiten der Schleswiger Straße eine schmale Grünfläche ausgewiesen werden kann, die den bestehenden Straßenbaumbestand sichert und festschreibt.
Die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation wird gemäß § 27 BezVG gebeten, der Umwidmung der bestehenden Industriefläche des Flurstücks 2152 in ein Urbanes Gebiet zuzustimmen.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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