Bebauungsplanänderungen Bahrenfeld 76 und Bahrenfeld 72 weiterverfolgen und zusätzlichen Wohnungsbau ermöglichen hier: Änderung von Punkt 3 der Beschlussdrucksache 22-1460.2B Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, an der östlichen Grenze des Bebauungsplans Bahrenfeld 76, im Bereich der Schleswiger Straße, eine Erweiterung der Straßenverkehrsfläche von 3 m festzusetzen. In dieser Straßenerweiterungsfläche und allen weiteren Straßen, die sich im Geltungsbereich befinden, werden die vorhandenen, vitalen Bäume festgesetzt. Darüber hinaus prüft das Bezirksamt die Festsetzung weiterer Baumstandorte, um den Alleecharakter der Straßen möglichst zu vervollständigen.
Die bisherige Aufforderung, die Fläche als Urbanes Gebiet auszuweisen, wie im Beschluss 22-1460.2B vom 27.11.2025 unter Punkt 3. des Beschlusstextes beschrieben (siehe Anlage), wird damit korrigiert.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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