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Bebauungsplanänderung Bahrenfeld 76 weiterverfolgen und zusätzlichen Wohnungsbau ermöglichen Antrag der Fraktionen von SPD und CDU

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 15.10.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 6.1

Sachverhalt

Die Bebauungsplanänderung Bahrenfeld 76 ist begrüßenswert, um den Bestandswohnungsbau im Bebauungsplan festzusetzen und eine Verdichtung der Gewerbeflächen zu ermöglichen. Das Areal und der nun zu erstellende Bebauungsplan bieten die Möglichkeit, mittelfristig eine höhere Flächeneffizienz zu erreichen und die Grundstücke am westlichen Eingang zum Bahnhof Diebsteich sinnvoll zu verdichten. Es wird so eine deutliche Erweiterung von Gewerbeflächen und insbesondere produzierendem Gewerbe ermöglicht.

Der Eingangsbereich zum Fernbahnhof Diebsteich verdient städtebaulich eine klare Blockrandfassung und bietet aufgrund des bestehenden Wohngebäudes bereits einen guten Ansatzpunkt mit ähnlicher Gebäudehöhe und Gebäudetiefe, eine Fassung in Richtung Westen zu ermöglichen. An dieser Stelle ist es sinnvoll, die Ausweisung eines MU Gebietes für das angrenzende Flurstück anzustreben, um eine direkt anschließende Wohnbebauung zu ermöglichen und die westliche Eingangssituation zum Fernbahnhof städtebaulich attraktiver zu gestalten.

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert,

  1. die geplante Bebauungsplanänderung für das Gebiet Bahrenfeld 76 weiter voranzutreiben. Die Ausweisung des Urbanen Gebietes (MU) soll im nördlichen Teil des Bebauungsplans auf das Flurstück 2152 erweitert werden. Eine Geschosshöhe von sechs Geschossen und eine gestalterische Anpassung an das bestehende gründerzeitliche Wohngebäude in der Straße Am Diebsteich ist anzustreben.
  1. zu prüfen, inwiefern an der östlichen Grenze des Bebauungsplans, innerhalb der Verkehrsfläche der Schleswiger Straße eine schmale Grünfläche ausgewiesen werden kann, die den bestehenden Straßenbaumbestand sichert und festschreibt.
  1. Gespräche mit dem Grundstückseigentümer des Flurstücks 3894 (derzeit genutzt durch „Harrys Fliesenmarkt“) bezüglich der zukünftig angestrebten Nutzung des Grundstücks zu führen.

Die Behörde für Wirtschaft und Innovation wird gemäß § 27 BezVG gebeten, der Umwidmung der bestehenden Industriefläche des Flurstücks 2152 in ein Urbanes Gebiet zuzustimmen.

Petitum/Beschluss

Der Planungsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

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Lokalisation Beta
Bahrenfeld Schleswiger Str.

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