Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Frau Parr(Science City Hamburg Bahrenfeld (SCHB) GmbH) betont auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder die folgenden Details aus dem Bericht:
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der TOP mit der Drucksache 22-1424 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Djürken-Karnatz (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) informiert zum Bebauungsplanverfahren Bahrenfeld 61. Im Anschluss an die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 19.11.2025 sei die Öffentliche Plandiskussion (ÖPD) für das Verfahren vorgesehen. Der Vorsitz werde vom Stadtentwicklungsausschuss wahrgenommen, da dies so im Sinne des vereinbarten kooperativen Verfahrens für die Senatsplanverfahren vereinbart worden sei. Im Mittelpunkt stehe der nordwestliche Teil mit dem Hörsaalzentrum auf Gemeinbedarfsfläche. Der für die Integration des Olympischen Dorfes vorgesehene Teil der Quartiere am Volkspark sei nicht Gegenstand der Plandiskussion. Maßgeblich für die Abgrenzung des Gebietes sei der Funktionsplan, der hier eine universitätsnahe Nutzung vorsehe. Neben dem Hörsaalzentrumseien studentisches Wohnen und Flächen für studentischen Hochschulsport geplant. Im Rahmen der ÖPD werde nicht konkretisiert, welche Sportflächen im Einzelnen vorgesehen seien.
Für das Hörsaalzentrum sei der Bauantrag für Mitte des Jahres 2027 geplant und mit einem Baubeginn im Jahr 2029 zu rechnen. Der Verbleib der Zelte und deren kulturelle Zwischennutzung müsse geklärt werden.
Herr Hielscher kritisiert, die Gebietsabgrenzung sei fraglich. Die Bereitstellung von Wohnfolgeeinrichtungen wie Sportflächen sei unzureichend, wie er in einem Gespräch mit der IG West erfahren habe. Die bisherige Planung enthielte lediglich zwei Sportflächen. Mit dem Hörsaalzentrum steige auch der Bedarf an universitären Sportflächen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Henker und Frau Hubert beklagen, die Fläche haben einen hohen Stellenwert für die Grünachse und sei eine Engstelle für diese. Sofern es die Freie und Hansestadt Hamburg mit ihren Richtlinien zur Grünentwicklung und Klimaanpassung ernst meine, müsse an dieser Stelle Grün ausgewiesen werden.
Frau Wenzel (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) entgegnet, aufgrund der Größe der Fläche sei entgegen ersten Einschätzungen doch Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms erforderlich. Die Grünachsenplanung sei unverändert, die jetzige Ausweisung als Industriegebiet werde lediglich in Gewerbegebiet umgewandelt.
Herr Trede ergänzt, die hier vorgesehenen Nutzungen wie Musikhallen und Sportstadien könnten in einem Industriegebiet nicht umgesetzt werden.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Dietrich stellt den Sachstand zu den Gesprächen mit den Eigentümer:innen im Gebiet Diebsteich-West mithilfe einer Präsentation (Anlage) vor. Dabei betont er auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder die folgenden Gesichtspunkte:
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Das Verhältnis der Gesprächsteilnehmer:innen aus Eigennutzung und Vermietung liegt anteilig bei jeweils circa 50 Prozent. Bei Grundstücken, für welche bislang keine Gespräche geführt wurden, lässt sich die Information nicht ermitteln. Am Gewerbestandort Diebsteich-West gibt es eine Vielzahl von Gewerbehöfen (Grundstücksgesellschaften), die zahlreichen Gewerbetreibenden Raum für produktive Nutzungen bieten.].
Herr Hielscher weist darauf hin, das bestehende Gewerbe genieße zwar Bestandsschutz, könne aber unter Umständen nicht entsprechend den weiteren Vorstellungen der Betriebe weiterentwickelt werden. Zur Beurteilung der Situation im Gebiet sei wichtig zu erfahren, aus welchen Gründen die Betriebe oder die Flächeneigentümer:innen über Flächenverkäufe nachdachten. Die Nutzung der Fläche in BA 76 als Fliesenmarkt sei bedenklich, weil der zukünftige Bahnhof unmittelbar benachbart sei und dafür affinere Nutzungen denkbar seien.
Herr Conradstellt auf Nachfrage von Frau Vornhagen klar, die vor einigen Jahren angesprochene Gebietsentwicklung und deren mögliche Wohnbebauung rund um die Friedhöfe am Diebsteich, sei vom Amt nicht weiterverfolgt worden. Ein neuer Sachstand könne in einer der folgenden Sitzungen berichtet werden.
Er bitte des Weiteren, die Beratung zum TOP im nicht-öffentlichen Teil unter Verschiedenes weiterzuführen.
Der TOP mit der Drucksache 22-1447 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Beratung siehe TOP 6.1.
Die Beratung wird gemeinsam mit der Drucksache 22-1460 (TOP 6.1) in der nächsten Sitzung am 05.11.2025 fortgesetzt.
Der TOP mit der Drucksache 22-1460 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Mielke führt zum Antrag aus, der Wohnungsbau sei insbesondere vor dem Hintergrund der unmittelbaren zukünftigen Bahnhofsnähe in westliche Richtung zu erweitern und die Fläche als Urbanes Gebiet (MU) auszuweisen. Hierüber seien Gespräche zwischen Bezirksamt und der Behörde für Wirtschaft und Innovation nötig. Der bestehende Straßenbaumbestand bilde eine erhaltenswerte Alleesituation. Dafür sei eine schmale Grünfläche entlang der Schleswiger Straße auszuweisen, was die Verwaltung prüfen solle. Die Straßenverkehrsfläche solle hingegen nicht erweitert werden.
Frau Blume stellt fest, die FDP-Fraktion unterstütze den Antrag.
Herr Henker beklagt die mit dem Bebauungsplan-Entwurf einhergehende weitere Versiegelung der Bestandsfläche, die derzeit noch Grüninseln beinhalte. Auch die Bäume der angrenzenden Straßen seien zu sichern. Die Entwicklung anderer Nutzungen als die bestehenden Nutzungen könne weitere Bäume gefährden.
Frau Koppke ergänzt, der Antrag weise richtige Punkte auf, sei aber noch nicht umfassend genug.
Herr Hielscher regt an, die im Entwurf intensiv berücksichtigte Gehwegplanung durch das Gebiet zu reduzieren. Der Bestand sei ausreichend. Die Planungen schränkten die Entwicklungsmöglichkeiten der Eigentümer:innen unnötig ein. Auf Nachfrage von Herrn Conrad stellt er klar, es solle die Grünfläche solle gesichert und keine weitere Verkehrsfläche eingeräumt werden. Rund um den zukünftigen Bahnhof könne der Verkehr zunehmen und es könnten entsprechende Begehrlichkeiten der Verwaltung entstehen, auch wenn es sich lediglich um eine Bezirksstraße handele.
Frau Koppke meldet für die Fraktion DIE LINKE Beratungsbedarf an.
Es liegen keine Mitteilungen vor.
Frau Boehlich weist darauf hin, dass die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) von der Geschäftsstelle auf Referierende angefragt worden sei, um die Beratung der Anträge 22-1126 und 22-1126.1 (Anträge von FDP und GRÜNE zum Thema „Bauturbo nutzen – Anwendung von § 246e BauGB) fortzusetzen.
Die BSW habe daraufhin mitgeteilt, dass nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens eine Veranstaltung für alle Bezirksversammlungen durchgeführt werde, um über die Auswirkungen und Anwendungsmöglichkeiten des § 246e BauGB zu informieren.
Bis dahin würden die genannten Anträge auch nicht zur weiteren Beratung vorgesehen werden.
Auf Nachfrage von Frau Koppke führt Frau Frauenlob aus, nächste Öffentliche Plandiskussionen könnten möglicherweise zu den Bebauungsplan-Verfahren Iserbrook 28 (Waldhotel), Iserbrook 29 (nördlich Sülldorfer Landstraße, weitere Informationen folgten voraussichtlich in der nächsten Sitzung am 05.11.2025) sowie Osdorf 51 (ehemaliges Max-Bahr-Gelände) stattfinden. Konkrete Terminplanungen gebe es noch nicht.
Ebenso auf Nachfrage von Frau Koppke stellt Herr Conrad fest, dem Amt lägen keine Informationen vor, dass die Riegelbebauung am Luthergrund nicht erfolge.