21-0063.02

Geschäftsgebiete der Carsharing-Unternehmen in Bergedorf ausweiten

Mitteilung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
20.01.2020
09.12.2019
28.11.2019
Sachverhalt

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.09.2019, Drucksache 21-0063.01, wie folgt Stellung:

 

Hamburg hat sich entschieden feste Stellflächen für stationäres und mobiles Carsharing gemeinsam mit Stadträdern und sonstigen Mietwagen im Rahmen einheitlicher switchh Stationen bereitzustellen. Damit wird eine wesentlich höhere Stations- und Anbieterdichte erzielt als bei der Vergabe von einzelnen Stationen, die ausschließlich dem Sieger der Ausschreibung zur Verfügung gestellt werden. Damit verknüpft ist die Einheitlichkeit der Gestaltung und damit Wiedererkennbarkeit der Stationen für die Nutzerinnen und Nutzer. Alle marktrelevanten Anbieter sind auf diesen Plätzen präsent. Hamburg verspricht sich von dieser gebündelten Angebotssituation eine wesentlich bessere Marktdurchdringung mit Sharing Angeboten als bei der Bereitstellung einer Vielzahl von verstreuten Einzelcarsharing-Plätzen auf öffentlichen Wegen. Sondernutzungsgenehmigungen an einzelne Betreiber von stationsbasiertem Carsharing sind nicht geplant, da sie nicht der gesamtstädtischen Carsharing-Konzeptionierung entsprechen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

Anhänge

keine