Geschäftsgebiete der Carsharing-Unternehmen in Bergedorf ausweiten
Antrag der BAbg. Emrich, Froh, Wegner und Fraktion der CDU
Wenn eine Wende bei der Mobilität der Menschen gelingen möchte, darf diese nicht nur ideologischen Gründen folgen, sondern bedarf eines systematischen Vorgehens und muss mit nachvollziehbaren Begründungen erfolgen. Das heißt, weniger Autofahren oder gar der Verzicht auf das eigene Auto darf nicht mit Verboten oder Strafen erzwungen werden, sondern soll durch Anreize und gute alternative Angebote gefördert werden. Dies ist das Ergebnis einer kürzlich veröffentlichen Studie des RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung in Essen.
Eine folgerichtige Maßnahme ist demnach die Ausweitung von Carsharing-Angeboten. Auch wer kein eigenes Auto besitzt, hat damit trotzdem die Möglichkeit, bei Bedarf unkompliziert und kurzfristig ein Auto zu nutzen.
Carsharing bietet viele Vorteile, für den Nutzer wie auch die Allgemeinheit. Es ist häufig günstiger (keine Anschaffungskosten, Versicherung, Wartung, etc.) als ein eigenes Auto. Da öffentliche Parkplätze im innerstädtischen Bereich leider deutlich weniger werden, verringert das gemeinschaftliche Nutzen eines Fahrzeugs den Parkdruck und den Verbrauch von Fläche. Weil die Nutzer auch ihr Fahrverhalten ändern und sich vor allem für Transporte sowie für mittlere und weite Fahrstrecken ein Auto ausleihen und ansonsten auf eine Pkw-Nutzung verzichten, gehen insgesamt die Verkehrs- und damit auch die Umweltbelastung durch Lärm und Abgase zurück. Folgerichtig ist ein erweitertes Carsharing-Angebot auch Teil des Bergedorfer Klimaschutzkonzepts (https://www.klimazeichen-bergedorf.de/herzlich-willkommen/klimaschutz-in-bergedorf/).
Auch im Hinblick auf städtebauliche Verträge und Konzeptausschreibungen nimmt diese Mobilitätform immer größeren Raum ein. So wird beispielsweise in der Ausschreibung zur Vergabe des Neubaugebiets „Kirchwerder 34“ am Kirchenheerweg vorgeschrieben, dass ein Stellplatz je Wohnung zu bauen ist, darüber hinaus der Bedarf mit Carsharing-Angeboten zu decken ist. Grundsätzlich eine gute Idee, die im vorliegenden Fall aber an der Realität scheitert.
Leider findet kein Ausbau der Carsharing-Angebote in Bergedorf statt. Vielmehr sind die Geschäftsgebiete der großen Anbieter in Bergedorf deutlich verringert worden. Nur der Bereich zwischen Bergedorfer Bahnhof, B5 und Rathaus kann noch zum Abstellen der Carsharing-Fahrzeuge genutzt werden. Vor einigen Jahren waren noch weite Teile Lohbrügges und Bergedorfs Bestandteil des Angebots. Aufgrund der Reduzierung der Geschäftsgebiete hat die Attraktivität des Carsharings in Bergedorf deutlich eingebüßt. Folgerichtig hat die Bezirksversammlung im Oktober 2017 einen Antrag beschlossen (Drs. 20-1374), der zu einer Ausweitung der Geschäftsgebiete führen sollte. Bedauerlicher Weise ist bisher seitens des Bezirksamtes nichts passiert, es gab nicht einmal einen Bericht über die etwaige Aktivitäten
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Der Bezirksamtsleiter wird erneut und nachdrücklich aufgefordert,
1) sich bei der zuständigen Behörde für Verhandlungen mit den hier aktiven Carsharing-Unternehmen (u.a. Car2Go, DriveNow) über die Ausweitung der Geschäftsgebiete in Bergedorf einzusetzen oder diese Gespräche selbst zu führen.
2) im Bereich der Motorroller- (z.B. emmy) und E-Scooter-Vermietung (Lime, Circ, Tier) neue Unternehmen dafür zu gewinnen, ihre Dienstleistung mit einem möglichst flächendeckenden Geschäftsgebiet auch in Bergedorf anzubieten.
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