Energiebilanz des "Körber-Hauses" II
Letzte Beratung: 12.07.2023 Umweltausschuss Ö 4.1
Auskunftsersuchen der BAbg. Mirbach, Westberg, Jobs, Gruber, Heilmann - Fraktion DIE LINKE
Die Antworten auf die Drucksache 21-1591.01 sind unvollständig oder bleiben unbeantwortet.
Die Finanzbehörde beantwortet die Anfrage vom 17.01.2023 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt erneut:
Derartige Hinweise sind der Sprinkenhof GmbH nicht bekannt. Die Möglichkeit der Nutzung von Erdwärme wurde eingehend untersucht und im Ergebnis festgestellt, dass die Nutzung von Erdwärme für das Grundstück nicht möglich ist.
Nach Auskunft der Sprinkenhof wurde zum Zeitpunkt der Planung (2017/2018) aus finanziellen Erwägungen darauf verzichtet. Seinerzeit bestand die erhebliche Gefahr, dass der Betrieb einer Photovoltaikanlage (unter Verkauf des erzeugten Stroms in das Allgemeinnetz) zur Versagung der erweiterten Gewerbesteuerkürzung führt (schädliche Nebentätigkeit i.S.v. § 9 Nr.1 GewStG). Erst 2021 hat der Deutsche Bundestag zur Flankierung der Energie- und Mobilitätswende mit dem Fondsstandortgesetz (Drucksache 19/28868) den Katalog der unschädlichen Nebentätigkeiten um Stromlieferungen aus eigenen Energieanlagen in Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie aus dem Betrieb von E-Ladestationen erweitert. Vor diesem Hintergrund hätte damals lediglich eine Minimalfläche für eine Anlage genutzt werden können (zur reinen Eigennutzung), was sich wiederum im Rahmen des Projektes als unwirtschaftlich dargestellt hat.
Die Möglichkeit der nachträglichen Installation einer PV-Anlage auf dem KörberHaus ist derzeit in Prüfung. Letztere bezieht sich insbesondere auf die statische Frage, ob ausreichende Lastreserven auf dem Dach vorhanden sind.
Siehe Antwort zu 2. Die Problematik der Versagung der erweiterten Gewerbesteuerkürzung stellte sich auch im Hinblick auf den Betrieb einer Solarthermieanlage unter Einspeisung ins Nah- bzw. Fernwärmenetz.
Für die Heizung und die Warmwasserversorgung des Gebäudes.
Es werden als Energieträger Gas und eine Wärmepumpe genutzt.
Im Rahmen der Planung wurde aufgrund wirtschaftlicher und technischer Aspekte eine andere Anlagentechnik gewählt. Die Wahl der Anlagentechnik hängt von den konkreten Anforderungen und dem Bedarf des Gebäudes ab. Laut Sprinkenhof wäre eine ausschließlich über Wärmepumpen arbeitende Heizungsanlage für das KörberHaus nicht geeignet.
Eine Luft-Wärmepumpe.
Dafür stand kein Platz auf dem Grundstück zur Verfügung.
Diese Frage entzieht sich der Kenntnis der Sprinkenhof und kann nicht beantwortet werden.
Eine Energiebilanz wird erst nach dem erstem Betriebsjahr erstellt, vorher ist dies nicht möglich.
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