20-1058.02

Drs. 20-1058.01 Verkehrsberuhigung Randersweide und Nettelnburger Straße - ergänzte Fassung

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Auskunftsersuchen der BAbg. Fleige, Lühr, Wobbe (Fraktion GRÜNE Bergedorf)

der BAbg. Froh, Helm (CDU Fraktion)

des BAbg. Springborn und SPD-Fraktion

des BAbg. Jobs und Fraktion DIE LINKE

 

Die Antworten im obigen Auskunftsersuchen sind sehr unbefriedigend. Den antwortenden Behörden scheint die Problematik der Anfrage nicht bekannt zu sein. Beschlossen wurde eine Prüfung einer Geschwindigkeitsreduzierung im Weidenbaumsweg ab Dusiplatz bis zum Übergang zur Randersweide. Weiterhin sollte geprüft werden, ob auch in Teilen der Randersweide aus Lärmschutzgründen die Geschwindigkeit reduziert werden kann. Die Randersweide weist örtlich sehr unterschiedliche Verkehrsbelastungen auf. Auch die Datengrundlage der Antwort ist sehr dürftig.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Betrachtet die BWVI zehn Jahre alte Verkehrszahlen (in Drs. 20-1058.01 in der Antwort auf Frage 1 genannte Zählung) als so aktuell, dass damit die Ablehnung der Drucksache 20-0720 begründet werden kann?

 

  1. Betrachtet die BWVI den Ort der Zählung (Randersweide/In der Hörn) als hinreichend aussagekräftig, um daraus Rückschlüsse auf die gesamte Randersweide zu ziehen?

 

  1. Betrachtet die BWVI den Ort der Zählung (Randersweide/In der Hörn) als hinreichend aussagekräftig, um daraus Rückschlüsse auf den Bereich Weidenbaumsweg bis Dusiplatz zu ziehen?

 

  1. Der Weidenbaumsweg geht in die Randersweide über. Liegen der BWVI aktuelle Zahlen für den Weidenbaumsweg südlich des Sander Damms vor?

 

4.1     Falls ja, wie lauten diese Zahlen?

 

4.2Falls nein, ist der BWVI bekannt, dass dort 2015 gezählt wurde (ARGUS 12900 Fahrzeuge)?

 

4.3               Wird diese Zählung von der BWVI anerkannt oder soll dort noch eine weitere Zählung erfolgen?

 

5                    Der Drucksache 20-1058.01 ist zu entnehmen, dass die BWVI im ersten Quartal 2017 eine Zählung am Knoten Randersweide/Kampweg durchführen will. Warum wird eine weitere Zählung durchgeführt, obwohl es dort schon zwei aktuelle Zählungen gegeben hat (Siehe Drucksache 20-1058.01)?

 

6                    Entspricht es dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung, innerhalb eines kurzen Zeitraums drei Zählungen am gleichen Ort durchzuführen?

 

7                    Ist die örtliche Lage (Knoten Randersweide/Kampweg) dieser geplanten Zählung geeignet, um auch die Situation am Übergang Weidenbaumsweg zur Randersweide lärmtechnisch beurteilen zu können?

 

8                    Da in der Drucksache zu allen lärmtechnischen Fragen auf die BUE verwiesen wird, ist es korrekt, dass die BWVI grundsätzlich keine eigenen Lärmberechnungen durchführt?

 

9                    Dem Entwurf der Lärmaktionsplanung vom 23.10.2012 ist auf der Seite 23 zu entnehmen, dass für die in der Tabelle aufgeführten 40 Straßen, also auch für Abschnitte des Weidenbaumswegs, „akuter Handlungsbedarf erkannt wurde“. Gilt diese Aussage noch?

 

10                 Der Tabelle im Entwurf zur Lärmaktionsplanung vom 23.10.2012 sind auf der Seite 24 für den Weidenbaumsweg zwei Abschnitte zu entnehmen:

Der eine Abschnitt geht von der B5 bis zur Alten Holstenstraße. Unklar ist der zweite Abschnitt. Hier steht nur, ab Sander Damm 500m. Der Abstand zwischen Sander Damm und B5 beträgt nur 350m. Ist es korrekt, dass dementsprechend der Abschnitt südlich des Sander Damms gemeint ist?

 

11                 Der Antwort der BWVI (Drs. 20-0720.1) ist zu entnehmen, dass „ein Prüfergebnis für den Weidenbaumsweg im ersten Halbjahr 2016 erwartet [wird]“ Warum wurde trotz der eindeutigen Aussage im Lärmaktionsplan eine erneute Prüfung gemacht und wie lautet dieses Prüfergebnis für den Weidenbaumweg?

 

12                 In der Drucksache 20-1058.01 wurden die Fragen 3. bis 3.3 und 4. bis 4.3 mit dem Hinweis auf fehlende Daten nicht beantwortet. Ist die BUE nicht fähig, diese Daten on der Bergedorfer Bezirksverwaltung anzufordern, um die Fragen zu beantworten?

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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