20-1058.01

Drucksache 20-0720.1 (Verkehrsberuhigung Randersweide und Nettelnburger Straße)

Antwort

Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Fleige und Fraktion GRÜNE Bergedorf

der BAbg. Springborn und SPD-Fraktion Bergedorf

der BAbg. Froh und CDU-Fraktion Bergedorf

der BAbg. Mirbach und Fraktion Die LINKE

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat in der Drucksache 20-0720.1 zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.02.2016 Stellung genommen. Aus dieser Stellungnahme ergeben sich neue Fragen, insbesondere zu den Antworten zur Prüfung einer Geschwindigkeitsreduzierung in der Randersweide. Nicht nachvollziehbar ist die der Lärmberechnung zugrunde gelegte geringe Verkehrsbelastung von lediglich 4.600 Fahrzeugen. Zählungen der Planungsbüros Argus (2015) und M+O (2014) haben deutlich höhere Werte ergeben. Die errechnete Lärmbelastung von 55-58 dB(A) ist deshalb unglaubwürdig. Infolge der mutmaßlich höheren Verkehrsbelastung wird der nächtliche Auslösewert (60 dB(A)) für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen möglicherweise überschritten. Durch die Realisierung der Neubauprojekte am Weidenbaumsweg ist zudem in Zukunft mit einer noch wesentlich höheren Belastung zu rechnen. Das Planungsbüro Argus geht in einer Präsentation vom 06.12.2016 von über 9.500 neu erzeugten Fahrten aus.

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (Fragen 1 und 2) sowie die Behörde für Umwelt und Energie (Fragen 3 und 4) beantworten das Auskunftsersuchen wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Aus welcher Quelle und von wann stammt die zugrunde gelegte Verkehrsbelastung von 4.600 Fahrzeugen in der Randersweide?

 

Zu 1.

Im Rahmen einer Untersuchung des Durchgangsverkehrs in Bergedorf, am 18.04.2007, wurde bei einer Querschnittszählung Randersweide, südlich der Straße „In der Hörn“, die Verkehrsstärke von 4.600 Kfz/24Std. ermittelt.

Die für Verkehrszählungen zuständige Behörde beabsichtigt im ersten Quartal dieses Jahres, eine Kfz-Zählung am Knotenpunkt Randersweide/ Kampweg/ Nettelnburger Straße durchzuführen.

 

 

  1. Die Bergedorfer Bezirksverwaltung hat die BWVI auf die Fragwürdigkeit der zugrunde gelegten Verkehrsbelastung hingewiesen. Warum hat die BWVI darauf nicht reagiert?

 

Zu 2.

Die Ergebnisse der Verkehrszählung sind aus der Sicht der zuständigen Behörde nicht bedenklich. Die in der Drs. 20-1058 der Bezirksversammlung Bergedorf erwähnte ARGUS-Präsentation vom 6.12.2016 weist südlich der Nettelnburger Straße einen Wert von 5.100 Kfz/24Std. aus und liegt somit in einer vergleichbaren Größenordnung. Dies gilt umso mehr, da die Zählung aus 2007 noch weiter südlich durchgeführt wurde. Nach Realisierung der Neubauprojekte würde die Verkehrsbelastung südlich der Nettelnburger Straße um ca. 500 Kfz/24Std. ansteigen (Quelle: ARGUS-Präsentation).
 

 

  1. hlungen im Weidenbaumsweg (südlich Sander Damm) durch beauftragte Planungsbüros (Argus 2015 und M+O 2014) haben eine Verkehrsbelastung von 12.900 bzw. 12.200 Fahrzeugen ergeben. Welche Lärmbelastung würde sich aus dieser Verkehrsbelastung ergeben?

 

3.1          rde die Auslöseschwelle (Tag und Nacht) für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen bei dieser Verkehrsbelastung erreicht?

 

3.2          Durch die geplanten Neubauprojekte wird dort zukünftig eine Verkehrsbelastung von 16.800 Fahrzeugen erwartet (Prognose Argus). Welche Lärmbelastung würde sich aus diesen Verkehrszahlen ergeben?

 

3.3          rde die Auslöseschwelle (Tag und Nacht) für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen bei dieser Verkehrsbelastung (16.800 Fahrzeuge) erreicht?

 

3.4          Wird der Lärm durch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h gemindert?

 

  1. hlungen in der Randersweide (nördlich Nettelnburger Straße) durch beauftragte Planungsbüros (Argus 2015 und M+O 2014) haben eine Verkehrsbelastung von 8.100 bzw. 8.400 Fahrzeugen ergeben. Welche Lärmbelastung würde sich aus dieser Verkehrsbelastung ergeben?

 

4.1          rde die Auslöseschwelle für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen bei dieser Verkehrsbelastung erreicht?

 

4.2          Durch die geplanten Neubauprojekte wird dort zukünftig eine Verkehrsbelastung von 10.000 Fahrzeugen erwartet (Prognose Argus). Welche Lärmbelastung würde sich aus diesen Verkehrszahlen ergeben?

 

4.3          rde die Auslöseschwelle für straßenverkehrsrechtliche Mnahmen bei dieser Verkehrsbelastung (10.000 Fahrzeuge) erreicht?

 

4.4          Wird der Lärm durch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h gemindert?

 

Zu 3. bis 3.3 und 4. bis 4.3:

Es werden zu den Fragen 3 und 4 diverse Gutachten zu durchgeführten Verkehrszählungen genannt (ARGUS (2015), M+O (2014)), die der BUE nicht vorliegen. Auch wurden anscheinend Lärmberechnungen durchgeführt, deren Urheber sowie Eingangsdaten und Ergebnisse der BUE nicht bekannt sind. Ohne dieses Hintergrundwissen lassen sich die Fragen 3.1 bis 3.3 und 4.1 bis 4.3 nicht beantworten.

 

 

Zu 3.4 und 4.4:

Bei einer Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h bei den in der Stadt üblichen Verkehrszusammensetzungen (auf ungeriffelten Asphalten als Straßenoberfläche) kann von einer Pegelreduktion von 3 dB(A) ausgegangen werden.

 

Hinweis: Prinzipiell ist es möglich, Aussagen zur Veränderung der Lärmsituation zu machen, wenn die Randbedingungen und Ergebnisse einer Ausgangssituation bekannt sind. Zielführend wäre es in diesem Fall, die Szenarien von den Gutachtern durchführen zu lassen, die bereits Berechnungen in den besagten Gebieten gemacht haben. Der entstehende Aufwand wäre dann sehr gering, da die notwendigen Berechnungsmodelle schon vorliegen und lediglich Eingangsparameter zu ändern wären.

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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