Drucksache 20-0720.1 (Verkehrsberuhigung Randersweide und Nettelnburger Straße)
Auskunftsersuchen der BAbg. Fleige und Fraktion GRÜNE Bergedorf
der BAbg. Springborn und SPD-Fraktion Bergedorf
der BAbg. Froh und CDU-Fraktion Bergedorf
der BAbg. Mirbach und Fraktion Die LINKE
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat in der Drucksache 20-0720.1 zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.02.2016 Stellung genommen. Aus dieser Stellungnahme ergeben sich neue Fragen, insbesondere zu den Antworten zur Prüfung einer Geschwindigkeitsreduzierung in der Randersweide. Nicht nachvollziehbar ist die der Lärmberechnung zugrunde gelegte geringe Verkehrsbelastung von lediglich 4.600 Fahrzeugen. Zählungen der Planungsbüros Argus (2015) und M+O (2014) haben deutlich höhere Werte ergeben. Die errechnete Lärmbelastung von 55-58 dB(A) ist deshalb unglaubwürdig. Infolge der mutmaßlich höheren Verkehrsbelastung wird der nächtliche Auslösewert (60 dB(A)) für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen möglicherweise überschritten. Durch die Realisierung der Neubauprojekte am Weidenbaumsweg ist zudem in Zukunft mit einer noch wesentlich höheren Belastung zu rechnen. Das Planungsbüro Argus geht in einer Präsentation vom 06.12.2016 von über 9.500 neu erzeugten Fahrten aus.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
3.1 Würde die Auslöseschwelle (Tag und Nacht) für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen bei dieser Verkehrsbelastung erreicht?
3.2 Durch die geplanten Neubauprojekte wird dort zukünftig eine Verkehrsbelastung von 16.800 Fahrzeugen erwartet (Prognose Argus). Welche Lärmbelastung würde sich aus diesen Verkehrszahlen ergeben?
3.3 Würde die Auslöseschwelle (Tag und Nacht) für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen bei dieser Verkehrsbelastung (16.800 Fahrzeuge) erreicht?
3.4 Wird der Lärm durch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h gemindert?
4.1 Würde die Auslöseschwelle für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen bei dieser Verkehrsbelastung erreicht?
4.2 Durch die geplanten Neubauprojekte wird dort zukünftig eine Verkehrsbelastung von 10.000 Fahrzeugen erwartet (Prognose Argus). Welche Lärmbelastung würde sich aus diesen Verkehrszahlen ergeben?
4.3 Würde die Auslöseschwelle für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen bei dieser Verkehrsbelastung (10.000 Fahrzeuge) erreicht?
4.4 Wird der Lärm durch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h gemindert?
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