21-1298.01

Denkmalschutz in Bergedorf

Antwort

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15.06.2022
28.04.2022
Sachverhalt

 

Große Anfrage

gem. § 24 Bezirksverwaltungsgesetz

- öffentlich -

der BAbg. Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann, Westberg - Fraktion DIE LINKE

 

Im Auskunftsersuchen Denkmalschutz in Bergedorf Drucksachen-Nr.: 21-0315.01 vom März 2020 wurde zu den Punkten 4. und 5. folgend geantwortet: „Denkmalschutzamt und Bezirk arbeiten in bewährter Weise konstruktiv zusammen. Es ist ein Jour Fixe zur Fallbesprechung eingerichtet.“

In der gleichen Drucksache stand unter Punkt 7 zum Baudenkmal Alte Holstenstraße 45/47 - ein Wohn- und Geschäftsgebäude, erbaut 1890“ folgendes: „Das Gebäude weist große technische Mängel auf. Das Denkmalschutzamt hat den Eigentümer aufgefordert, als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen ein Gutachten erstellen zu lassen.“ Erkennbar hat sich der Zustand des Baudenkmals seit 2020 verschlechtert, im oberen Stockwerk ist ein Fenster seit Wochen offen.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 09.03.2022 wie folgt:

 

Wir fragen daher:

 

  1. Wann hat der letzte Jour Fixe zwischen Bezirksamt und dem Denkmalschutzamt stattgefunden?

 

Der letzte Jour fixe fand im Frühjahr 2021 statt. Aufgrund von Personalengpässen und Personalwechsel, auch beim Denkmalschutzamt, findet zurzeit kein Jour fixe statt. Die Prüfung und gegenseitige Information findet derzeitig jedoch stets im Rahmen der Antragsprüfung und auch im direkten Austausch statt. Die Fortführung der Jour fixe Beratungen sollen wieder regelmäßig angeboten werden.

 

  1. Wie viele dieser Treffen mit dem Denkmalschutzamt haben seit März 2020 stattgefunden?

 

Termine für den Jour Fix finden in der Regel, je nach Antragslage und Erfordernis ca. alle 6 Wochen statt.

 

 

  1. Wie ist der Sachstand bei den Baudenkmälern Alte Holstenstraße 45 und 47?

 

Im Rahmen eines HoZ-Verfahrens - Risse in der Fassade - erfolgte die Überprüfung des Erhaltungszustandes des Gebäudes. Hierzu wurde ein umfangreiches Gutachten inklusive Baugrunduntersuchung erstellt und vorgelegt. Die Gebäude sind in einem sehr schlechten baulichen Zustand und es sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Eine Neubauplanung ist angekündigt.

 

 

  1. Ist dem Bezirksamt das damals geforderte Gutachten zu den Baudenkmälern Alte Hostenstraße 45 und 47 bekannt? Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam das Gutachten?

 

Das Gutachten ist dem Bezirksamt und dem Denkmalschutzamt bekannt. Darin wurden auch Maßnahmen einer umfassenden Sanierung inklusive. Kostenschätzung zusammengestellt. Im Ergebnis der Begutachtung wurde festgehalten, dass eine weitreichende Schädigung der Gebäude vorhanden ist, verbunden mit starker Rissbildung in den Wänden und Bodenanschlussbereichen verschiedener Bauteile. Eine wirtschaftliche und denkmalgerechte Sanierung ist nicht darstellbar. Erschwerend kommt hinzu, dass im Zuge einer Sanierung schwerwiegende Eingriffe in die Bausubstanz notwendig wären.

 

 

  1. Wie ist die aktuelle rechtliche Situation der Baudenkmäler in der Alten Holstenstraße 45 und 47? Sind sie noch Baudenkmäler? Wenn ja, was unternimmt das Bezirksamt um den weiteren Verfall der Denkmäler zu stoppen?

 

Auf Grundlage des Bestandsgutachtens zum Zustand und der Erhaltungswürdigkeit der Gebäude Alte Holstenstraße 45/47 hat das Denkmalschutzamt mitgeteilt, dass man am Erhalt der Gebäude nicht weiter festhält, da die erforderlichen Eingriffe für eine Instandsetzung als zu tief und der Verlust der historischen Substanz als zu gravierend angesehen wird, um eine Denkmaleigenschaft zu begründen.

 

 

  1. Wie ist die aktuelle rechtliche Situation des Baudenkmals Reetwerder 1-3? Was unternimmt das Bezirksamt, um den skandalösen Leerstand dieses Baudenkmals zu beenden?

 

Das Amtsgericht Bergedorf hat die Zwangsverwaltung des Gebäudes angeordnet. Die Zwangsverwalterin hat die Immobilie daher in Besitz genommen und notwendige Reparaturen zur Sicherung des Gebäudes veranlasst. Sie hat das Gebäude und die darin befindlichen Wohnungen allerdings nicht saniert bzw. in einen bewohnbaren Zustand versetzt, sondern nur für den Erhalt der Immobilie erforderliche Handwerkerleistungen (z. B. Beseitigung von undichten Stellen, die Durchfeuchtungsschäden hervorgerufen haben) durchführen und abgängige, nicht mehr zu verwendende Gegenstände (der ehemaligen Mieter) entsorgen lassen.

 

Die Bank hat als Gläubigerin gegen die Eigentümerin des Hauses das Zwangsversteigerungsverfahren angestrengt. Dieses läuft noch. Der Ausgang des Zwangsversteigerungsverfahrens ist abzuwarten.

 

 

  1. Wie ist der Sachstand Sachsentor 17? Hier wurde 2020 vom Denkmalschutzamt veranlasst, einen Statiker hinzuzuziehen, der die Sicherung des Gebäudes veranlasste. Weiterhin lag ein Abbruchantrag vor. Hier ist seit über einem Jahr keinerlei Aktivität festzustellen. Dies, obwohl das Gebäude an einem zentralen Ort der Bergedorfer Einkaufsstraße Sachsentor steht.

 

Hierzu liegt dem Bezirksamt ein Bauantrag (Büroausbau Geschäftshaus) vor, der sich aktuell noch in der Prüfung befindet.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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