Denkmalschutz in Bergedorf
Große Anfrage
gem. § 24 Bezirksverwaltungsgesetz
- öffentlich -
der BAbg. Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann, Westberg - Fraktion DIE LINKE
Im Auskunftsersuchen Denkmalschutz in Bergedorf Drucksachen-Nr.: 21-0315.01 vom März 2020 wurde zu den Punkten 4. und 5. folgend geantwortet: „Denkmalschutzamt und Bezirk arbeiten in bewährter Weise konstruktiv zusammen. Es ist ein Jour Fixe zur Fallbesprechung eingerichtet.“
In der gleichen Drucksache stand unter Punkt 7 zum Baudenkmal Alte Holstenstraße 45/47 - ein Wohn- und Geschäftsgebäude, erbaut 1890“ folgendes: „Das Gebäude weist große technische Mängel auf. Das Denkmalschutzamt hat den Eigentümer aufgefordert, als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen ein Gutachten erstellen zu lassen.“ Erkennbar hat sich der Zustand des Baudenkmals seit 2020 verschlechtert, im oberen Stockwerk ist ein Fenster seit Wochen offen.
Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 09.03.2022 wie folgt:
Wir fragen daher:
Der letzte Jour fixe fand im Frühjahr 2021 statt. Aufgrund von Personalengpässen und Personalwechsel, auch beim Denkmalschutzamt, findet zurzeit kein Jour fixe statt. Die Prüfung und gegenseitige Information findet derzeitig jedoch stets im Rahmen der Antragsprüfung und auch im direkten Austausch statt. Die Fortführung der Jour fixe Beratungen sollen wieder regelmäßig angeboten werden.
Termine für den Jour Fix finden in der Regel, je nach Antragslage und Erfordernis ca. alle 6 Wochen statt.
Im Rahmen eines HoZ-Verfahrens - Risse in der Fassade - erfolgte die Überprüfung des Erhaltungszustandes des Gebäudes. Hierzu wurde ein umfangreiches Gutachten inklusive Baugrunduntersuchung erstellt und vorgelegt. Die Gebäude sind in einem sehr schlechten baulichen Zustand und es sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Eine Neubauplanung ist angekündigt.
Das Gutachten ist dem Bezirksamt und dem Denkmalschutzamt bekannt. Darin wurden auch Maßnahmen einer umfassenden Sanierung inklusive. Kostenschätzung zusammengestellt. Im Ergebnis der Begutachtung wurde festgehalten, dass eine weitreichende Schädigung der Gebäude vorhanden ist, verbunden mit starker Rissbildung in den Wänden und Bodenanschlussbereichen verschiedener Bauteile. Eine wirtschaftliche und denkmalgerechte Sanierung ist nicht darstellbar. Erschwerend kommt hinzu, dass im Zuge einer Sanierung schwerwiegende Eingriffe in die Bausubstanz notwendig wären.
Auf Grundlage des Bestandsgutachtens zum Zustand und der Erhaltungswürdigkeit der Gebäude Alte Holstenstraße 45/47 hat das Denkmalschutzamt mitgeteilt, dass man am Erhalt der Gebäude nicht weiter festhält, da die erforderlichen Eingriffe für eine Instandsetzung als zu tief und der Verlust der historischen Substanz als zu gravierend angesehen wird, um eine Denkmaleigenschaft zu begründen.
Das Amtsgericht Bergedorf hat die Zwangsverwaltung des Gebäudes angeordnet. Die Zwangsverwalterin hat die Immobilie daher in Besitz genommen und notwendige Reparaturen zur Sicherung des Gebäudes veranlasst. Sie hat das Gebäude und die darin befindlichen Wohnungen allerdings nicht saniert bzw. in einen bewohnbaren Zustand versetzt, sondern nur für den Erhalt der Immobilie erforderliche Handwerkerleistungen (z. B. Beseitigung von undichten Stellen, die Durchfeuchtungsschäden hervorgerufen haben) durchführen und abgängige, nicht mehr zu verwendende Gegenstände (der ehemaligen Mieter) entsorgen lassen.
Die Bank hat als Gläubigerin gegen die Eigentümerin des Hauses das Zwangsversteigerungsverfahren angestrengt. Dieses läuft noch. Der Ausgang des Zwangsversteigerungsverfahrens ist abzuwarten.
Hierzu liegt dem Bezirksamt ein Bauantrag (Büroausbau Geschäftshaus) vor, der sich aktuell noch in der Prüfung befindet.
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