Das Dritte Geschlecht an Bergedorfer Schulen - "Diverse" im Bezirk
Letzte Beratung: 25.03.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.3
Auskunftsersuchen der AfD Fraktion Bergedorf
Reinhard Krohn, Eugen Seiler, Peter Winkelbach, Herbert Meyer
Personen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ bilden seit Ende 2018 im deutschen Recht eine eigene Geschlechtsoption, die gesetzlich so umschrieben wird, dass diese Personen weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuzuordnen sind.
Im Geburtenregister gibt es seit Januar 2019 auch ein drittes Kästchen, in dem Menschen ein Häkchen machen können. In einer Antwort auf eine Anfrage der Bergedorfer AfD Fraktion mit der Drucksachen–Nr.: 21-0657.01 gibt es im Bezirk keinen einzigen Bürger, welcher sich im Geburtenregister als divers eintragen ließ.
Und obwohl eine klare Mehrheit der Deutschen Gendersternchen, Binnen-I und andere grammatikalische Lösungen ablehnt, wie eine repräsentative Umfrage des Vereins Deutsche Sprache ergeben hat. Machen immer mehr Kommunen gegenderte Sprache in Formularen zur Pflicht, um Diskriminierung zu verhindern, für eine Gruppe, welche anscheinend gar nicht existiert.
Doch nicht nur Formulare und Sprache werden durch den Antidiskriminierungswahn der Genderwissenschaften verändert. Auch öffentliche Gebäude, Behörden, Verwaltungen, etc. sind aufgefordert Räumlichkeiten für diese Gruppe zu schaffen.
Ein besonders sensibler Bereich sind die Schulen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Finanzbehörde beantwortet das Auskunftsersuchen vom 17.02.2021 wie folgt:
Zu 1. bis 8.:
Siehe Drucksachen 22/2182 und 22/2187.
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