Bergedorf "now" - Belebung der Bergedorfer Innenstadt
Letzte Beratung: 18.08.2021 Fachausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verbraucherschutz Ö 2.1
Folgende Kernziele des interfraktionellen Antrags in der Drs. 21-0957 wurden vom Bezirksamt als handlungsleitend aufgefasst:
1. Belebung Innenstadt
2. Leerstand entgegenwirken
3. Umgehendes Handeln
Diese Kernziele können bereits jetzt im Rahmen der bestehenden Förderkulisse Bergedorf-Süd verfolgt werden. Zu diesem Zweck hat das Bezirksamt in Absprache mit der BSW das Handlungsfeld „lokale Ökonomie“ wieder in die Förderkulisse des bis 2023 auslaufenden Fördergebiets aufgenommen. Maßnahmen, die der Erreichung der in der Drs. 21-0957 formulierten o.g. Zielsetzungen dienen, sind daher bereits jetzt grundsätzlich förderfähig. Mit der geplanten Gebietsfestlegung „Bergedorf Zentrum“ wären ab 2023 entsprechende Anschlussmaßnahmen denkbar.
Die Bezirkspolitik hat mit den Drucksachen 21-0510 (RISE-Gebietsfestlegung) und 21-0500 (integriertes Innenstadtkonzept im Rahmen der RISE-Gebietsentwicklung) zukunftsweisende aber auch sehr komplexe Entwicklungen angestoßen. Die Verwaltung schlägt daher vor, einen weiteren Parallelprozess, der sich u.a. auch mit Akteursorganisation und Zielfindung befasst, zu vermeiden. Vielmehr wird empfohlen, die Zielsetzungen und Aufträge aus der Drs. 21-0957 in laufende Prozesse und damit in eine integrierte Gesamtstrategie einzubetten.
Die Verwaltung wird bis zur nächsten Sitzung einen Vorschlag unterbreiten, wie diese Integration gelingen und den Herausforderungen Leerstand und Belebung der Innenstadt umgehend begegnet werden kann.
Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.
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