21-0957

Bergedorf "now" - Belebung der Bergedorfer Innenstadt

Antrag

Letzte Beratung: 16.02.2022 Fachausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verbraucherschutz Ö 4

Sachverhalt

Antrag der BAbg Rüssau und Grünen Fraktion

der BAbg Tilsner, Jarchow und SPD Fraktion

der BAbg Jacobsen und FDP Fraktion

der BAbg Capeletti, Pelch und CDU Fraktion

des BAbg Heilmann und Fraktion DIE LINKE

 

Die Bergedorfer Innenstadt ist mit ihrer historischen Altstadt, dem Hafen am Serrahn, dem Schloss Bergedorf, der Kirche St. Petri und Pauli, den Einkaufsstraßen Sachsentor und Alte Holstenstraße mit ihren historischen, charmanten Häusern und der Schlossstraße, mit der Blickbeziehung zum Bergedorfer Schloss, ein Anziehungspunkt für Einheimische und Besucherinnen und Besucher aus dem Umland.

 

Dass beide Karstadt-Häuser in Bergedorf geschlossen wurden war für die Bergedorferinnen und Bergedorfer eine schlechte Nachricht. Allerdings spüren wir gerade in den Zeiten von Corona, dass sich das Kaufverhalten vieler Kunden ändert und der Online-Handel einen weiteren Boom erfährt.

 

Mit dem Antrag Drs. 21-0500 wurde die Entwicklung des Integrativen Innenstadtkonzeptes „Bergedorfer Zentrum“ beschlossen, da es wichtig ist, die Innenstadt weiterhin attraktiv zu gestalten, was einen kontinuierlichen Erneuerungsprozess voraussetzt, der die diversen Entwicklungsperspektiven in Betracht zieht. So müssen Konzepte regelmäßig weiterentwickelt und an sich wandelnde Rahmenbedingungen wie z. B die erwähnte Zunahme des Online-Handels angepasst werden.

 

Ein möglicher Entwicklungspfad ist der Ausbau der Multifunktionalität durch eine gezielte Verbindung sowie Aufwertung von öffentlichem und privatem Raum in der Bergedorfer Innenstadt. Dabei ist die Verknüpfung von Lebensbereichen – insbesondere Wohnen und Einkaufen, Kultur und Freizeit, aber auch Dienstleistung und Bildung – von Bedeutung. So kann z. B. durch die Einrichtung einer Kita oder einer Schule in einem ungenutzten Gebäude eine Revitalisierung der Innenstadt erfolgen. Um der Gefahr von Leerständen entgegenzusteuern, eignen sich multifunktionale Gebäude im Sinne eines Mischnutzungskonzeptes.

 

Den Bergedorfern, Gästen aus dem Umland und Touristen soll ein authentisches Gesamtbild mit einem attraktiven Einzelhandels-, Gastronomie- und Freizeitangebot geboten werden. Wenn es gelingt, die Aspekte einer lebendigen Öffentlichkeit und eines Erlebniswertes zusammenzubringen, fördert dies die  Profilierung von Innenstädten und liefern einen wesentlichen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung.

 

Ein wesentlicher Bestandteil des integrativen Innenstadtkonzeptes ist die Einrichtung Zusammenführung und Verlängerung der vorhandenen RISE Gebiete Bergedorf Süd und Bergedorfer Hafen. Dieser Prozess ist bereits angestoßen worden.

 

Bis Ergebnisse zu erwarten sind, muss allerdings davon ausgegangen werden, dass noch viel Zeit vergeht. Eine Belebung der Bergedorfer Innenstadt ist aber bereits jetzt notwendig um möglichem weiteren Leerstand entgegen zu wirken.

 

Wir befinden uns jetzt zeitlich an einem kritischen Punkt, der eine gute Zwischenlösung bis zur Erstellung des Bergedorfer Innenstadtkonzeptes erforderlich macht.

 

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund beantragen wir, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert,

  1. bis zur Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 18.08.2021 gemeinsam mit bereits engagierten Akteuren (z. B. WSB, BIDs, Lenkungsgruppen, Runder Tisch Einzelhandel etc.) und der Politik zu erarbeiten, welche Aufgaben ein Stadtmanagement in der aktuellen Phase bis zum Beginn des RISE-Prozesses und der Entwicklung des Innenstadtkonzepts im Hinblick auf Leerstandsmanagement und Innenstadtbelebung übernehmen soll, welche Strukturen dafür geeignet und welche Finanzbedarfe damit verbunden wären;
  2. alle Interessenten für die Funktion des Stadtmanagement aufzufordern ihr Konzept für ein Stadtmanagement für zunächst 2 Jahre inkl. Kostenkalkulation bis zum 22.09.2021 im Ausschussbüro einzureichen; die eingereichten Konzepte zur Vorbereitung des Wirtschaftsausschusses an die Ausschussmitglieder zu übersenden und die Bewerber zu bitten, ihr Konzept in der Sitzung des Ausschusses am 20.10.2021 vorzustellen;
  3. die Höhe der Eigenmittel zu ermitteln, die Grundeigentümer und Gewerbetreibenden bereit wären jährlich zur Verfügung zu stellen;
  4. die Möglichkeiten einer Anschub- wie einer Co-Finanzierung aus öffentlicher Hand für das zu schaffende Stadtmanagement zu prüfen;
  5. die erforderlichen Mittel aus dem Haushalt der Stadt Hamburg oder vom Bund einzuwerben;
  6. über das Ergebnis der Bemühungen im nächsten Wirtschaftsausschuss zu berichten;
  7. nach 2 Jahren im Kontext des beginnenden RISE-Prozesses und des zu erstellenden Innenstadtkonzeptes zu prüfen, ob die Ziele des Stadtmanagements erreicht wurden und ob und in welcher Weise eine Fortführung sinnvoll und möglich ist.

 

 

Anhänge

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