21-0957.01

Antrag der Bezirksversammlung Bergedorf: Bergedorf "now" – Belebung der Bergedorfer Innenstadt, hier: Stgn. BSW zu Petita Nr. 4

Stellungnahme

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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18.08.2021
Sachverhalt

Anlass der Vorlage

Um die Bergedorfer Innenstadt mit den Einkaufsstraßen Sachsentor und Alte Holstenstraße langfristig zu beleben und weiteren Leerständen entgegenzuwirken, soll bis zum Beginn des in Vorbereitung befindlichen RISE-Gebietsentwicklungs­prozesses ein sog. "Stadtmanagement" eingerichtet werden, das die Aufgaben eines Leerstandsmanagements übernehmen und weitere Maßnahmen zur Belebung der Innenstadtbelebung ergreifen soll.

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wurde gebeten, sich zu den Möglichkeiten einer Anschub- sowie einer Kofinanzierung für das einzurichtende Stadtmanagement zur Belebung der Bergerdorfer Innenstadt zu (siehe Drs. Petitum Nr. 4); äußern.

Die Stellungnahme umfasst die Rückmeldung der ebenfalls zur Stellungnahme aufgeforderten BWI.

Vorbemerkung/thematische Einordnung und Anliegen

Die Innenstädte und Zentren wie die Bergedorfer Innenstadt stehen seit einigen Jahren vor besonderen Herausforderungen. Grund hierfür sind fortwährende und wechselseitige Veränderungsprozesse durch das veränderte Einkaufs- und Freizeitverhalten der Menschen, eine zunehmende Individualisierung und Pluralisierung der Lebensstile, der demografische Wandel und der betriebswirtschaftliche Strukturwandel im Einzelhandel.

Wesentlicher Antrieb für den Strukturwandel im Einzelhandel sind unter anderem die zunehmende Digitalisierung und das rapide Wachstum des Online-Handels.

Die „klassischen“, auf den stationären Einzelhandel ausgerichteten traditionellen Innenstadtlagen bzw. Bezirks- und Stadtteilzentren spüren die Auswirkungen und müssen die Rolle der Zentren neu denken. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie verstärken den Veränderungsdruck zusätzlich.

Im Zentrum der Bergedorfer Innenstadt ist die Schließung der zwei Warenhäuser GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH dabei eine der großen Herausforderungen, für die es nachhaltiger Lösungsstrategien bedarf.

Die BV Bergedorf hat hierzu die Entwicklung eines Innenstadtkonzepts „Bergedorf Zentrum“ beschlossen.

Einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Zentren kann auch das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) leisten. Ziel der RISE-Gebietsentwicklung ist es, Quartiere mit besonderem Entwicklungsbedarf städtebaulich aufzuwerten und sozial zu stabilisieren. Die Lebensqualität wird dabei unter anderem durch Investitionen in die Qualifizierung öffentlicher Plätze, Freiflächen und Grünanlagen sowie die Stärkung von Versorgungsstrukturen verbessert.

Auf Grundlage einer ersten fachlichen Einschätzung des Handlungsbedarfs im Innenstadbereich Bergedorfs erarbeitet das Bezirksamt Bergedorf in Abstimmung mit der BSW für das Gebiet „Zentrum Bergedorf“ aktuell eine Problem- und Potenzialanalyse (PPA). Im Zuge der PPA werden die bestehenden Handlungsbedarfe für die Bergedorfer Innenstadt konkretisiert und eine Zielstruktur für die künftige Gebietsentwicklung formuliert.

Anliegen der BV Bergedorf ist es, bis zur Vorlage des Innenstadtkonzepts und der Festlegung des neuen RISE-Fördergebiets ein Stadtmanagement als gute Zwischenlösung einzurichten, das die Aufgaben bzgl. Leerstandsmanagement und Innenstadtbelebung übernehmen soll.

Stellungnahme zu Petita Nr. 4 der o.g. Drucksache

Hamburg und der Bund haben unterstützende Programme aufgelegt, die darauf abzielen, Zentren wirtschaftlich und kulturell wieder zu beleben und einen „Neustart“ zu unterstützen. Aus diesen öffentlichen Mitteln könnte die anteilige Finanzierung eines Stadtmanagements geprüft werden.

So ist eine Anschub- oder Co-Finanzierung für das geplante Stadtmanagement ggf. aus Mitteln des Hamburger Neustartfonds City & Zentren möglich. Im Rahmen eines Verbundantrags mehrerer antragsberechtigter Institutionen können Interessen- oder Werbegemeinschaften Fördermittel z.B. für ein zeitlich befristetes Quartiersmanagement beantragen. Der Neustartfonds ist mit 1,1 Mio. Euro ausgestattet und kann bis Ende 2022 in Anspruch genommen werden. Dem Bezirk Bergedorf stehen insgesamt 100.000 Euro für eine Förderung zur Verfügung.

Die für Wirtschaft und Innovation zuständige Behörde selbst verfügt darüber hinaus über keine finanziellen Ressourcen, um die angesprochene Finanzierung zu leisten.

Mit dem Bundesprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren hat der Bund ein neues Programm zur Förderung der Resilienz und Krisenbewältigung von Zentren mit einem Fördervolumen von 250 Mio. Euro gestartet, um den Herausforderungen der Innenstadtentwicklung begegnen zu können. Hieraus werden Modellprojekte finanziert, die innovative und experimentelle Vorhaben umsetzen, um zukunftsfähige und praxisnahe Strategien und Konzepte für Innenstädte und lebendige Zentren von morgen zu entwickeln.

Zu den Fördergegenständen zählen auch Maßnahmen des Innenstadtmarketings und der Öffentlichkeitsarbeit sowie der Aufbau von neuen oder der Ausbau bestehender innenstadtbezogener Kooperationen Das Interessenbekundungsverfahren des Bundes läuft bis zum 17.09.2021 und wird über die für Stadtentwicklung zuständige Behörde gesteuert. Das Bezirksamt Bergedorf könnte sich mit einer Antragstellung beteiligen.

Darüber hinaus könnte nach Maßgabe des Integrierten Entwicklungskonzepts und der Förderrichtlinien RISE im laufenden Gebietsentwicklungsprozess ein weiterer Einsatz öffentlicher Mittel geprüft werden. Eine Kombination von Mitteln des Bundesprogramms und RISE-Mitteln ist aufgrund des Verbots der Doppelförderung allerdings ausgeschlossen.

 

Petitum/Beschluss

Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine