21-1531.04

Beprobung der Wasserqualität des Eichbaumsees

Mitteilung

Bera­tungs­reihen­folge
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13.06.2023
25.05.2023
Sachverhalt

 

Drs. 21-1531.03

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten:

a) sich bei der Behörde für Umwelt, Klima. Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) dafür ein zusetzen, dass die Wasserqualität des Eichbaumsees ab April 2023 wöchentlich untersucht wird und auf Grundlage dieser Untersuchung über die Freigabe zum Baden und

Schwimmen entschieden wird,

b) dass gemeinsam mit der BUKEA für die Freigabe zum Baden und Schwimmen ein Verfahren zur Kenntlichmachung entwickelt wird und hierfür Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

c) dem Regionalausschuss im ersten Quartal 2023 über den Fortgang zu berichten.

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Beschluss Drs. 21-1531.03 wie folgt Stellung:

 

Die Badesaison 2023 ist für den Zeitraum 12. Mai bis 11. September ausgewiesen. Sollte keine gegenteilige Meldung bekannt gegeben werden, wird das Badeverbot an der Badestelle Ost am Eichbaumsee in dieser Zeit aufgehoben. In diesem Zeitraum wird der Eichbaumsee an der Badestelle Ost in einem wöchentlichen Rhythmus auf das Vorkommen von Algen untersucht. Die Untersuchungen zur Wasserqualität nach der Hamburger Badegewässerverordnung finden wie bisher alle drei Wochen durch das Bezirksamt Bergedorf statt. Durch Synergieeffekte mit weiteren Monitoringprogrammen übernimmt das Institut für Hygiene und Umwelt bzw. die BUKEA die weiteren Probenahmen.

 

Ein Verfahren zur Kenntlichmachung der Freigabe zum Baden wird für den Eichbaumsee nicht entwickelt. Dies ist auch bei den anderen ausgewiesenen Badegewässern in Hamburg nicht gegeben. Sollte es zu einer Blaualgenblüte kommen und sich dadurch Warnungen oder Sperrungen des Badegewässers ergeben, wird die Information der Bevölkerung, wie bisher üblich, durch das Bezirksamt Bergedorf vorgenommen (Pressemeldungen, Beschilderung am See) sowie die Aktualisierung der Badegewässer-Homepage.

 

Zwischenergebnisse mit einer kurzen Bewertung können dem Bezirksamt im Laufe des Sommers zur Verfügung gestellt werden. Die Gesamtauswertung nach Ende der Badesaison wäre aber aussagekräftiger.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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