21-1531

Beprobung der Wasserqualität des Eichbaumsees

Antrag

Letzte Beratung: 17.01.2023 Regionalausschuss Ö 4.1

Sachverhalt

Der Eichbaumsee findet sich in der Übersicht der Hamburger Badegewässer (www.hamburg.de). Jedoch ist in dieser Übersicht die Bemerkung aufgenommen, dass das Baden verboten ist.

Der Druck auf die Naherholungsgebiete im Bezirk Bergedorf, insbesondere auf die Badegewässer, wächst ständig.

Aus diesem Grund wollen wir auch den Eichbaumsee als Badegewässer erhalten und für die Menschen wieder erlebbar machen. Es muss auch nach Wegen gesucht werden, den See möglicherweise temporär freizugeben.

Eine engmaschige Beprobung der Wasserqualität ist für das Erreichen dieses Ziels aus unserer Sicht zwingend erforderlich, um die Zeiträume zu identifizieren, in denen ein Baden und Schwimmen im Eichbaumsee wieder möglich ist.

 

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss möge mithin beschließen, die Bezirksamtsleiterin wird gebeten:

 

a)      sich bei der Behörde für Umwelt, Klima. Energie und Agrarwirtschaft dafür einzusetzen, dass die Wasserqualität des Eichbaumsees ab April 2023 mindestens alle zwei Wochen untersucht wird und auf Grundlage dieser Untersuchung über die Freigabe zum Baden und Schwimmen entschieden wird,
 

b)      dem Regionalausschuss im ersten Quartal 2023 über den Fortgang zu berichten.

 

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