22-0151

Beflaggung bei Sitzungen der Bezirksversammlung

Antrag

Letzte Beratung: 28.11.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 9.2

Sachverhalt

Antrag

der BAbg Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander

und AfD Fraktion Bergedorf

 

 

Eine gute Sichtbarkeit der Bezirksversammlung Bergedorf ist wichtig. Sie übernimmt einegrundlegende demokratische Aufgabe im Bezirk.

 

Als sichtbares Zeichen einer laufenden Sitzung der Bezirksversammlung bietet sich daher die Beflaggung vor dem Bezirksamt und im Sitzungssaal an.

 

Dies ist zudem ein starkes Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und derVerfassung. Auch während Sitzungen der Hamburgischen Bürgerschaft wird am HamburgerRathaus geflaggt. Im Sitzungssaal sollte dieses Bekenntnis und Zeichen ebenfalls deutlich sichtbarsein. Hier bietet sich die Platzierung einer Landes- und Bundesflagge an, während derSitzungen der Bezirksversammlung Bergedorf.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

 

1. Der Bezirksamtsleiter möge sich beim Senat dafür einsetzen, dass die „Anordnung überWappen, Flaggen und Siegel der Freien und Hansestadt Hamburg vom 21. Juni 1982“dahingehend ergänzt wird, dass der Bezirksamtsleiter bei Sitzungen der Bezirksversammlungbefugt ist zu beflaggen.

 

 

 

2. Die Bezirksversammlung Bergedorf bittet das Bezirksamt während Sitzungender Bezirksversammlung Bergedorf die Landes- und Bundesflagge seitlichvom Präsidium zu platzieren und einen entsprechenden Fahnenständer und Flaggenanzuschaffen. Zusätzlich soll das Rathaus während einer laufenden Sitzung ebenfalls entsprechend beflaggt werden.

 

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