22-1395.01

Stellungnahme zum gem. Antrag der GRÜNE- und DIE LINKE- Fraktion betr. Beflaggung am Harburger Rathaus (Zusatzantrag zu drs. 22-1317)

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Sachverhalt

Der Bezirk kann durch die entsprechende Beflaggung Werte und Normen sichtbar transportieren. Allerdings werden die vorhandenen vier Masten bislang nur selten genutzt. Es wurden in der Vergangenheit immer mal wieder Beschlüsse zu wiederkehrenden Beflaggungen wie bspw. am 08. Mai, gefasst. Die Ausweitung der Beflaggung im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten der Verwaltung wäre wünschenswert. Allerdings ist für die Beflaggung der Senat zuständig bzw . diese ist in der Anordnung über Wappen, Flaggen und Siegel der Freien und Hansestadt Hamburg vom 21. Juni 1982 geregelt.

Zusätzliche Anlässe für eine Beflaggung sehen wir unter anderem in der Pride Week bzw. im Pride Month, am Tag der Demokratie, am Europatag oder während einer Europawoche, in der Internationalen Woche gegen Rassismus sowie an nationalen, säkularen Feiertagen wie dem Tag der Arbeit oder dem Tag der Deutschen Einheit. Weitere geeignete Anlässe könnten ergänzt werden.

Petitum/Beschluss


Wir bitten die Verwaltung daher um eine Prüfung mit der zuständigen Stelle, welche erweiterten Möglichkeiten der Beflaggung realisierbar sind. Das Ergebnis soll im Hauptausschuss vorgestellt werden.

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

11. September 2026

Das Bezirksamt nimmt zu der Drucksache wie folgt Stellung:

Die Beflaggung offizieller Fahnenmasten an oder vor Dienstgebäuden der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) erfolgt auf der Grundlage der Anordnung über Wappen, Flaggen und Siegel der FHH vom 21.06.1982 (Flaggen AO). FHH-weite Beflaggungen werden vom Senat angeordnet. Darüber hinaus eröffnet die Flaggen AO die Möglichkeit einer begrenzten Beflaggung durch Senatoren, Staatsräte und Bezirksamtsleiter für ihre jeweiligen Behörden und Ämter zu besonderen Anlässen.Somit ermöglicht die Anordnung sowohl eine zentrale Steuerung durch den Senat als auch eine dezentrale Beflaggung durch die Leitungsebene der einzelnen Behörden und Ämter, wobei der Anlass für eine solche Beflaggung stets von besonderer Bedeutung sein muss.

Die Senatskanzlei hat folgende Beflaggungstermineveröffentlicht:

  • Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar) - halbmast,
  • Feiertag der Arbeit (1. Mai),
  • Überseetag (7. Mai),
  • Europatag (9. Mai),
  • Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai),
  • Jahrestag des 17. Juni 1953,
  • Jahrestag des 20. Juli 1944,
  • Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober),
  • Volkstrauertag (2.Sonntag vor dem 1. Advent) - halbmast,
  • Tag der Wahl zum Europäischen Parlament,
  • Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag,
  • Tag der Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft,
  • Neujahrstag

Zudem wird regelmäßig an folgenden Tagen die Hamburg weite Beflaggung angeordnet:

  • 8. Mai (Ende des Zweiten Weltkrieges, seit 2023)
  • 20. Juni (Gedenktag Flucht und Vertreibung)
  • Jeder letzte Donnerstag im September (Weltschifffahrttag)
  • 25. November (Nein zu Gewalt gegen Frauen/Nur Rathaus)
  • CSD und Pride Week (wechselnd, meist Ende Juli/Anfang August)

Die Beflaggung zur Pride Week erfolgt bereits seit 2015 vor dem Harburger Rathaus und dem Dienstgebäude Süderelbe. Im Jahr 2015 zunächst auf Wunsch der 2. Bürgermeisterin und seit 2017 laufend auf Wunsch der Bezirksversammlung Harburg, entsprechend der einstimmigen Beschlüsse Drs. 20-1649 vom 28.06.2026 und 20-2889 vom 30.05.2017.

Carstensen

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