22-0189

Beflaggung vor dem Bezirksamt und im Bürgersaal während der Sitzungen der Bezirksversammlung Debattenantrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.09.2024
Ö 6.1
12.09.2024
Sachverhalt

 

Eine gute Sichtbarkeit der Bezirksversammlung Wandsbek ist wichtig. Sie übernimmt eine grundlegende demokratische Aufgabe im Bezirk Wandsbek. Als sichtbares Zeichen einer laufenden Sitzung der Bezirksversammlung Wandsbek bietet sich daher die Beflaggung vor dem Bezirksamt an.

Dies ist zudem ein starkes Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und der Verfassung. Auch während Sitzungen der Hamburgischen Bürgerschaft wird am Hamburger Rathaus geflaggt. Im Bürgersaal sollte dieses Bekenntnis und Zeichen ebenfalls deutlich sichtbar sein. Hier bietet sich die Platzierung einer Landes-, Bundes- und Europaflagge während der Sitzungen der Bezirksversammlung Wandsbek an.

 

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

Petitum/Beschluss

 

  1. Der Bezirksamtsleiter möge sich beim Senat dafür einsetzen, dass die „Anordnung über Wappen, Flaggen und Siegel der Freien und Hansestadt Hamburg vom 21. Juni 1982 dahingehend ergänzt wird, dass der Bezirksamtsleiter bei Sitzungen der Bezirksversammlung befugt ist zu beflaggen.

 

  1. Die Bezirksversammlung Wandsbek bittet das Bezirksamt Wandsbek während Sitzungen der Bezirksversammlung Wandsbek die Bundes-, Landes-, und Europaflagge seitlich vom Präsidium zu platzieren und einen entsprechenden Fahnenständer und Flaggen anzuschaffen.