22-0204

Anfrage von Referent:innen für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.12.2024: Thema: Förderstufen plus Kita 1-3 und die entsprechenden Auswirkungen auf die Kitas in Bergedorf hier: schriftliche Stellungnahme der Sozialbehörde

Mitteilung

Letzte Beratung: 28.01.2025 Jugendhilfeausschuss Ö 5.1

Sachverhalt

 

Die Behörder Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu der o. g. Anfrage schriftlich wie folgt Stellung:

 

Die Sozialbehörde begrüßt das ausdrückliche Interesse der Bezirksversammlung Bergedorf an der Ausgestaltung und Umsetzung des Kita-Plus-Programmes in Hamburg. Allerdings befindet sich für das Jahr 2025 eine umfassende Evaluation des Programms Kita-Plus in Vorbereitung. Im Rahmendieser sollen insbesondere auch die Erhebungskriterien für die Aufnahme in das Kita-Plus-Programm überprüft und gegebenenfalls Vorschläge für eine Anpassung erarbeitet werden.

 

Vor diesem Hintergrund schlägt die Sozialbehörde vor, die erneute Entsendung einer Referentin bzw. eines Referenten in die Bezirksversammlung Bergedorf auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, wenn die Ergebnisse der Evaluation vorliegen und beantwortet die Fragen zunächst schriftlich wie folgt:

 

Wie verhält es sich mit der Diskrepanz zwischen den Angaben der Eltern in der KTB und dem tatsächlichen IST-Stand in den Kitas. Wird es hier einen Abgleich geben?

Durch die  Abfrage des sprachlichen Migrationshintergrundes der Kinder über die Eltern bei der Beantragung des Kita-Gutscheines bei der KTB entsteht diese Diskrepanz zwischen den Angaben der Eltern und dem Ist-Stand in den Einrichtungen (Eltern verstehen die Formulare nicht, verwechseln Muttersprache mit der Staatsbürgerschaft oder befürchten Nachteile durch einen Migrationshintergrund)

 

Im Zuge der KibeG-Novellierung sollen ab 2025 die Formulare für die Kita-Gutscheine bezüglich der Angaben zur Sprache dahingehend angepasst werden, dass die Angabe zur in der Familie vorrangig gesprochenen Sprache, sofern es sich nicht um Deutsch handelt, freiwillig ist. Die Freiwilligkeit der Angabe soll dazu beitragen, dass nur jene Eltern antworten, die bereit sind, eine wahrheitsgetreue Angabe zu machen. Hierdurch wird das Risiko einer Verzerrung der Datenlage vermindert.

 

Dennoch kann die Sozialbehörde Bedenken in Bezug auf die passgenaue Erfassung der Zielgruppe nachvollziehen und erhofft sich hinsichtlich dieser Frage hilfreiche Ergebnisse durch die Evaluation.

 

Wird es ab 2025 eine Berücksichtigung aller betreuten Kinder in den Einrichtungen geben, auch die von außerhalb Hamburgs. In einigen Einrichtungen sind es bis zwischen 7 und 12% der betreuten Kinder.

 

Kinder außerhalb Hamburgs können nicht berücksichtigt werden, da sie nicht vom Kita-Gutscheinsystem erfasst werden. Bei der Berechnung und Planung des Kita-Plus-Programms werden ausschließlich die von den Bezirken erfassten Daten genutzt. Kinder, die außerhalb Hamburgs leben, müssen von den Kitas bzw. deren Trägern selbst als Privatzahler abgerechnet werden.

 

Wollte man diese Kinder für die Erhebung der Kita-Plus-Kriterien berücksichtigen, so müssten die Daten bei den Trägern für jede einzelne Kita abgefragt und in das Erhebungsmodell eingerechnet werden. Dieser Arbeitsaufwand ist mit dem hierfür zur Verfügung stehenden Personal nichtleistbar. Zudem steht die Sozialbehörde fachlich und finanziell nur in der Verantwortung für Hamburger Kinder.

 

Im Kita-Plus Programm wird verbindlich die Zusammenarbeit der Leitungskräfte mit den Kita-Plus Fachkräften und Verbünden gefordert. Bei den Personalkostenberechnungen findet sich dies aber nicht wieder. Wird hier zeitnah nachjustiert?

 

Die Aufgabe der Leitung im Kontext des Landesprogramms Kita-Plus, die auch konzeptionelle Weiterentwicklungen und den Austausch mit der zusätzlichen Fachkraft beinhaltet, erfolgt im Rahmen der regulären Leitungsaufgabe und wurde nicht zusätzlich budgetiert. Eine Nachjustierung ist nicht geplant.

 

Und wie verhält es sich zukünftig mit den muttersprachlich deutschen Integrationskindern? Werden diese Kinder auch berücksichtigt?

 

Die Kita-Vertragskommission hat im Beschluss vom 12.09.2023 folgende Indikatoren für die Auswahl der Kita-Plus-Kitas festgelegt:


 

  1. Anteil der betreuten Kinder (inklusive Eingliederungshilfe) mit einer nicht deutschen Familiensprache
  2. Anteil der betreuten Kinder (ohne Eingliederungshilfe) mit einem dringlichen sozial oder pädagogisch bedingten Förderbedarf
  3. Anteil der betreuten Kinder (inkl. Eingliederungshilfe) ohne Familieneigenanteil gemäß Familieneigenanteilsverordnung

 

Eine Veränderung dieser vereinbarten Kriterien ist aktuell nicht geplant. Ob sich aus der Evaluation hieraus ggf. Veränderungsbedarfe ergeben, bleibt abzuwarten.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt Kenntnis.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
28.01.2025
Ö 5.1
Anhänge

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