Änderungsantrag zum Antrag "Schuleingangsuntersuchungen bei vierjährigen Kindern"
Änderungsantrag der BAbg. Emrich, Dietrich, Zaum und Fraktion der CDU
Begründung erfolgt mündlich.
Wir beantragen, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Ziffer 1 + 2 des Petitums werden wir folgt ersetzt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, nach Möglichkeit alle noch ausstehenden Schuleingangsuntersuchungen bei den betroffenen Kindern nachzuholen. Sollte dies aus Kapazitätsgründen nicht vollumfänglich gelingen und damit eine gesetzliche Pflichtaufgabe nicht erfüllt werden können, muss das Bezirksamt nach eigenem Ermessen priorisieren, für welche Gruppen oder Einzelfälle die Schuleingangsuntersuchen nachgeholt wird.
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