Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Eine Vertreterin des W3_Werkstatt für internationale Kultur und Politik e.V. (W3) stellt diesen vor: Die Bildungs- und Kultureinrichtung sei vor 47 Jahren von engagierten Bürger:innen gegründet worden. Der W3 hebe sich durch einen starken Hamburg- und Altona-Bezug bei gleichzeitiger globaler Perspektive hervor. Schwerpunkte seien die Raumvergabe für Vereine, Initiativen und Institutionen, die Beratung und Prozessbegleitung für Kultureinrichtungen und die eigene Programmarbeit.
Einvernehmlich vertagt aus der Sitzung vom 02.02.2026.
Eine Vertreterin des W3_Werkstatt für internationale Kultur und Politik e.V. (W3) erklärt, der vorliegende Antrag sei gemeinsam mit der Anti Femizid AG (AFAG) entwickelt und durch den W3 eingereicht worden. Vertreterinnen der AFAG seien ebenfalls anwesend. Gemeinsam stünden sie dem Ausschuss für Rückfragen zum Antrag zur Verfügung.
Frau Dr. von Criegern erkundigt sich, auf welcher Grundlage der veranschlagte Zuwendungsbetrag entstanden sei.
Frau Mittag verkündet, die AG Denkmal habe sich konstituiert. Sie schlage den Antragsstellerinnen vor, den aktuellen Antrag zurückzuziehen und einen neuen Antrag zur Bereitstellung konsumtiver Politikmittel für die Ausschreibung des Mahnmals zu beantragen.
Herr Zieriacks führt aus, mit dem Stuhlmannbrunnen, dem Mahnmal gegen Tierversuche und dem Kaiser-Wilhelm-Denkmal vor dem Altonaer Rathaus gebe es drei Beispiele für Denkmäler in Altona, die durch private Mittel erbaut worden seien. Er lege den Antragsteller:innen nahe, das gewünschte Mahnmal ebenfalls durch private Mittel zu finanzieren.
Frau Eroglu widerspricht dem Beitrag von Herrn Zieriacks entschieden.
Herr Heuck stellt klar, Recherche und dergleichen an Vorarbeit müsse grundlegend durch die Antragsteller:innen erfolgen. Ausschüsse berieten dann über die eingereichten Anträge. Er schlage vor, einen neuen Antrag abzuwarten und die dazugehörige Diskussion zu verschieben, bis dieser vorliege.
Die Verteter:innen des W3 und der AFAG fassen zusammen, bei den Kosten für das Mahnmal habe man sich an den Kosten aus anderen Städten orientiert, die Ähnliches bereits erbaut hätten und zu denen man Kontakt aufgenommen habe. Künstler:innenhonorare, Bau, Planung, Pflege und Instandhaltung seien in die Kostenplanung eingeflossen. Eigenmittel und Mittel aus anderen Töpfen seien bedauerlicherweise nicht vorhanden.
Herr Chabrak zieht den Antrag stellvertretend für das Amt zurück.
Die Antragsteller:innen des W3_Werkstatt für internationale Kultur und Politik e.V. und der Anti Femizid AG kündigen an, einen neuen Antrag für ein Mahnmal gegen Femizide einzureichen.
Die Petent:innen stellen ihre Eingabe vor und führen ergänzend und auf Nachfragen aus, als Schüler:innen des Gymnasiums Othmarschen hätten sie die Eingabe sowie die dazugehörige Recherche und Öffentlichkeitsarbeit selbstständig erarbeitet. Ihre Schule liege in der Walderseestraße. Die Informationstafel zum Namensgeber Alfred von Waldersee, die es seit der letzten Befassung des Ausschusses für Kultur und Bildung mit dem Namensgeber der Walderseestraße geben solle, hätten sie nicht finden können. Die Ehre, die Alfred von Waldersee sowohl durch die Straßenbenennung als auch durch die Ehrenbürgerschaft in Hamburg und Altona zuteilwerde, sei seinem Leben und seinem Werk in keiner Weise angemessen. Demzufolge schlagen sie vor, die Walderseestraße nach Marc Bloch umzubenennen. Dieser sei ein deutsch-französischer Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus gewesen und im Konzentrationslager ermordet worden. In ganz Deutschland gebe es keine Straße, die nach ihm benannt sei.
Der Ausschuss überweist die Eingabe einvernehmlich in die AG Verkehrsflächenbenennung.
Dieser TOP wird wegen der Neufassung der Drucksache 22-1859 unter TOP 5.1 einvernehmlich von der Tagesordnung genommen.
Der TOP mit der Drucksache 22-1859.1 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Wentrup von der S T E G Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH (STEG) führt auch auf Nachfragen aus, die aktuellen Mieter:innen des Bunkers im Florapark seien das JesusCenter, die Raumteiler, die dort Proberäume eingerichtet hätten, und Kilimanschanzo, ein Kletterverein. Die aktuelle Nachzahlung könne von den Mieter:innen nicht gezahlt werden, daher liege der Antrag vor. Da hier Gewerbemietrecht Anwendung finde, sei die Nachzahlungsforderung für die Jahre 2023 und 2024 noch nicht verjährt. Eshandele sich beim Gebäude um einen Bunkerbau, der immer kalt und feucht sei, weshalb eine Lüftungsanlage unverzichtbar zur Nutzbarmachung der Innenräume sei. Diese verbrauche sehr viel Strom, sei aber aktuell technisch überholt und die Betriebszeiträume mit allen Mieter:innen besprochen worden. Der ungünstige Stromvertrag, der die hohen Kosten mitverursacht habe, sei von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) abgeschlossen worden. Als dieser als Verursacher für die hohen Betriebskosten identifiziert worden sei, sei der Vertrag gekündigt und ein neuer Vertrag zu besseren Konditionen abgeschlossen worden. Die BUKEA als Verursacherin sei mehrfach zur Übernahme der durch den ungünstigen Stromvertrag verursachten Kosten gebeten worden, weigere sich aber, diese zu übernehmen. Rein rechtlich gesehen dürfen die Kosten an die Mieter:innen weiter gegeben werden. Diese seien aber soziale Vereine mit wenig finanziellem Spielraum, die im Zweifel Insolvenz anmelden müssten, wenn sie diese Kosten nun übernehmen müssten.
Frau Alsen ergänzt, durch den geplanten Ausbau weiterer drei Geschosse, die zukünftig ebenfalls als Musikübungsräume dienen sollten, würden zukünftig weitere Einnahmen generiert und die Kosten insgesamt auch für Mieter:innen überschaubarer. Für diesen Ausbau seien Mittel beim Stadtentwicklungsfonds beantragt worden.
Herr Heuck zeigt sich verwundert, wieso das Amt den Antrag dem Ausschuss für Kultur und Bildung vorgelegt habe und nicht beispielsweise dem Stadtentwicklungsausschuss. Außerdem könne er nicht nachvollziehen, warum die BUKEA als Verursacherin für den ungünstigen Stromvertrag nicht in die Verantwortung genommen werde.
Frau Licari schließt sich den obigen Äußerungen an und erkundigt sich überdies, wie die hohen Kosten so lange unentdeckt hätten bleiben können. Weiter wünsche sie eine Zukunftsprognose, die beinhalte, dass ähnliche Forderungen für 2024/2025 nicht wieder an diesen Ausschuss gerichtet würden. Sie schlage vor, eine Empfehlung nach § 27 BezVG an die BUKEA zur Übernahme der hohen Betriebskostenzahlung zu richten, die durch den ungünstigen Stromvertrag zustande gekommen seien.
Frau Buß-Behrens bittet um Erklärung, wie die Kosten vorher getragen worden seien.
Frau Köster ersucht Auskunft darüber, was geschehe, wenn der Ausschuss die Übernahme der Betriebskostenzahlung ablehne.
Die Weiterbehandlung der Drucksache wird einvernehmlich vertagt auf die kommende Sitzung am 04.05.2026.
Frau Eroglu bekundet, nach Rücksprache mit der kulturpolitischen Sprecherin ihrer Partei in derHamburgischen Bürgerschaft stimme ihre Fraktion dem Antrag zu und schlage einen alternativen Zuwendungsbetrag in Höhe von 25.000 Euro vor.
Frau Meyer-Schreiber berichtet, sie habe sich ebenfalls mit ihren Kolleg:innen aus der Hamburgischen Bürgerschaft beraten.Es sei eine Gepflogenheit, dass der Bezirk Mittel zur Finanzierung dazugebe und der größte Teil der Finanzierung dann im zweiten Schritt aus Mitteln der Hamburgischen Bürgerschaft übernommen werde.
Herr Berndt erklärt, sein damaliger Vorschlag zur einvernehmlichen Vertagung zwecks Klärung mit der Hamburgischen Bürgerschaft sei seinerzeit abgelehnt worden. Er macht deutlich, seiner Auffassung nach liege zu diesem Antrag ein neuer Sachstand vor, weshalb er für seine Fraktion Beratungsbedarf anmelde.
Die Fraktion DIE LINKE meldet Beratungsbedarf an.
Frau Tötter spricht sich für den vorliegenden Antrag aus und plädiert dabei für eine transparente Kommunikation in alle Richtungen, vor allem gegenüber den Antragstellenden. Sie könne sich auch eine Deckelung bei einem niedrigeren Betrag vorstellen.
Herr Chabrak rät von einer Zustimmung zum Antrag ab. Der Ausschuss könne Anträge jederzeit in die Politikmittel verschieben.
Frau Buß-Behrens merkt an, es bedürfe diesesAntrags nicht, da jeder Zuwendungsantrag individuell beraten würde und jederzeit auch abgelehnt, in Politikmittel verschoben oder mit geringerem Betrag beschlossen werden könne.
Frau Kahlert regt an, einen Kriterienkatalog oder Richtlinien für Sonderfälle zu vereinbaren, unter denen Zuwendungsanträge eine bestimmte Summe dann doch überschreiten dürften.
Frau Jannsen plädiert dafür, das bisherige Verfahren beizubehalten und jeden Antrag individuell zu betrachten und zu diskutieren, anstatt eine Deckelung zu beschließen. Schließlich sei dies die Kernarbeit des Ausschusses.
Herr Heuck legt seine Beobachtung dar, dass die Beantragung von hohen Zuwendungsmitteln für Stadtteilkulturprojekte ein neues Phänomen sei, das mit dem neuen Vergabeverfahren Einzug erhalten hätte. Ursprünglich seien die Stadtteilkulturmittel zur Unterstützung kleinster kultureller Initiativen vorgesehen. Der Antrag sei insgesamt als intern und losgelöst von etwaigen Förderrichtlinien des Amtes zu betrachten.
Auf Nachfrage von Frau Buß-Behrens bekundet Herr Chabrak, ihm sei keine Regel bekannt, wonach die Förderrichtlinien des Amtes nicht an die Antragsteller:innen kommuniziert werden dürften.
Die FDP-Fraktion meldet Beratungsbedarf an.
TOP 8 und TOP 9 werden gemeinsam befasst.
Herr Dr. Gäckle (Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, BSFB) führt aus, der Höchststand der Schüler:innen an Grundschulen im Bezirk Altona und in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) sei erreicht. Die Zahlen an den weiterführenden Schulen steige jetzt erst an. Seit dem Jahr 2022 seien die Geburtenzahlen stark rückläufig, ein Phänomen, das sich in ganz Europa zeige. Im Jahr 2029 gebe es in der FHH etwa 20% weniger Schüler:innen, im Bezirk Altona sogar etwa 25-30% weniger.
Herr Simon (Schulbau Hamburg) zeigt eine Präsentation mit Bildern des neu gebauten Schulcampus Struenseestraße, des Umbaus des Kaufhauses VIVO in einen Schulcampus der künftigen Stadtteilschule Ottensen und zu den Vorbereitungen des Baus des neuen Schulcampus in Rissen.
Herr Heuck drückt seine Freude über die Fertigstellung des Schulcampus Struenseestraße aus und berichtet, dass ihm Schüler:innen erzählt hätten, wie gelungen das Gebäude sei.
Frau Köster merkt an, dass sie froh sei, dass die BSFB sich mit den Nachbar:innen des Vorhabens Schulcampus Rissen bezüglich der Hofgestaltung geeinigt hätten.
Herr Berndt erkundigt sich nach den Planungen von Sporthallen für den künftigen Schulcampus im ehemaligen VIVO-Einkaufscenter und ob es seitens der Schulbehörde Planungen für das leerstehende Gebäude der katholischen Schule in der Eulenstraße gebe.
Frau Buß-Behrens erkundigt sich, ob bereits Erfahrungswerte und Rückmeldungen zu den von mehreren Schulen gemeinschaftlich genutzten Sporthallen vorlägen, für deren Nutzung die Schüler:innen den Schulcampus wechseln müssten. Laut ihrer eigenen Erfahrung gehe dies meist sehr chaotisch vonstatten und es gehe dadurch sehr viel wertvolle Unterrichtszeit verloren.
Herr Dr. Gäckle und Herr Simon fassen zusammen, das Gebäude der ehemaligen Katholische Schule in der Eulenstraße sei weiterhin im Besitz des Erzbistums Hamburg. Die BSFB/ Schulbau Hamburg habe kein Interesse an einer Nutzung des Gebäudes. Rückmeldungen und Erfahrungsberichte zu den geteilten Sporthallen lägen bislang noch nicht vor.
Sieh hierzu TOP 8.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
SKP-11: Der Antrag der SPD-Fraktion, für SKP-11 konsumtive Politikmittel in Höhe von 5.000 Euro zur Verfügung zu stellen, wird mehrheitlich bei alternativer Abstimmung und Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, Volt und FDP beschlossen. Die Fraktion GRÜNE stimmt für ihren Alternativantrag in Höhe von 7.000 Euro.
Nachrichtlich: Der Zuwendungsantrag wurde durch den Ausschuss für Kultur und Bildung in seiner Sitzung vom 02.02.2026 einvernehmlich von den Stadtteilkulturmitteln in die Politikmittel verschoben. Für den Zuwendungsantrag wurde ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt.Die AFD-Fraktion hat sich an der Abstimmung nicht beteiligt.
SKP-20: Einstimmig abgelehnt bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.
SKP-21: Einstimmig beschlossen.
SKP-22: Die Fraktion GRÜNE meldet Beratungsbedarf an und bittet um Einladung der Antragstellenden in die kommende Sitzung am 04.05.2026.
SKP-23: Einstimmig vertagt bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.
SKP-24: Einstimmig vertagt bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.
SKP-25: Einstimmig vertagt bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.
SKP-26: Einstimmig abgelehnt bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Chabrakberichtet,