Protokoll
VIDEO-/TELEFONKONFERENZ (im Livestream) der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.02.2022

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

Ö 2

Planung des Schienenersatzverkehrs während der Sperrung der S-Bahnlinien S1 und S11 im März 2022 (Angemeldet in der Sitzung vom 17.01.2022 von der Fraktion DIE LINKE. Referent:innen: Vertreter:innen der Deutschen Bahn AG)

Angemeldet in der Sitzung vom 17.01.2022 von der Fraktion DIE LINKE.

 

Herr Hüttel (S-Bahn Hamburg GmbH) stellt die beiden Routen (stadtein- und -auswärts) r den Schienenersatzverkehr (SEV) der S-Bahnlinien S1 und S11 anhand einer Übersicht (Anlage) vor und erläutert auch auf Nachfragen Folgendes:

 

  • Die Sperrung erfolge während der Hamburger Frühjahrsferien sowie ein paar Tage über deren Ende hinaus vom 14. 23.03.2022. Grund hierfür sei die Verschwenkung der Gleise für die S-Bahnstation Ottensen auf die Trasse des heutigen Gütergleises sowie die Anpassung von Signalanlagen. Innerhalb dieses Zeitraums sei keine weitere Baustelle innerhalb des Hamburger S-Bahnnetzes geplant. Über geplante Sperrungen im Fernverkehr könne er keine Aussagen treffen.
  • r den Zeitraum der Sperrung sei ein SEV zwischen den S-Bahnhaltestellen Othmarschen und Altona über die S-Bahnhaltestelle Bahrenfeld geplant. Die Haltestelle des SEVs werde nicht am Busbahnhof Altona, sondern in der Max-Brauer-Allee liegen. So entstehe die in der Skizze eingezeichnete Schleife der Streckenführung. In Bahrenfeld und Othmarschen halte der SEV an den Haltemasten der Bushaltestellen. Die Streckenführung habe die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH mit der Behörde r Verkehr und Mobilitätswende abgestimmt. Es handele sich dabei um die für am besten gehalteneglichkeit.
  • Der 10-Minuten-Takt der S-Bahnlinien S1 und S11 werde aufrechterhalten. Das angenommene Fahrgastvolumen liege bei maximal 300 Fahrgästen innerhalb von 10 Minuten zu Stoßzeiten. Ein Gelenkbus biete Platz r bis zu 100 Fahrgäste. Zu Stoßzeiten rden bis zu fünf Busse eingesetzt.
  • Ein eingleisiger Pendelbetrieb der S-Bahnlinien anstelle des SEVs sei nicht möglich, da im Zuge der Bauarbeiten die Stromversorgung der Gleise abgestellt werden müsse. Außerdem würden auch für einen eingleisigen Betrieb Signalanlagen benötigt, die allerdings im Rahmen der Arbeiten ausgetauscht würden.
  • Zukünftige, kürzere Sperrungen der Strecke seien für die Zeiträume 23./24.04., 25./26.05. (inklusive S-Bahn-Haltestelle Klein Flottbek), 03.07., 11. und 18.09.2022 geplant.

Ö 3

freiRaum Ottensen - Das autoarme Quartier

Ö 3.1

Vorstellung erster Konzeptvarianten für den freiRaum Ottensen (Referent:innen: Vertreter:innen von ARGUS - Stadt und Verkehr)

Herr Franke (ARGUS Stadt und Verkehr) und Herr Hagmaier stellen vier erste Konzeptvarianten anhand einer Präsentation (Anlage) vor und erläutern auch auf Nachfrage Folgendes:

 

  • Der Fokus der Konzeptvariante A liege auf der weiteren Befreiung des Quartiers vom Kfz-Verkehr, vor allem durch die Reduzierung des hohen Anteils an gebietsfremdem Verkehr.
  • In Konzeptvariante D werde nicht die Erfüllung des Bedarfs, sondern das Potenzial des Quartiers in den Mittelpunkt gerückt. Eine komplette Befreiung des Gebietes vom Kfz-Verkehr werde auch hier nicht vorgesehen, da dies nicht möglich sei, allerdings würden im Rahmen dieser Variante Maßnahmen für eine zunehmende Verkehrsberuhigung betrachtet.
  • Es werde nicht erwartet, dass eine der vier vorliegenden Konzeptvarianten ausgewählt und ebenso umgesetzt werde. Vielmehr könnten einzelne Bestandteile aus den Varianten untereinander kombiniert werden. Einzelne Maßnahmen müssten ohnehin noch lokalisiert werden. Es handele sich bisher um eine Modellbetrachtung.
  • Im Rahmen der Bürger:innenbeteiligung sei geplant, Arbeitsgruppen zu bilden, die dann jeweils für sie besonders wichtige Bestandteile aus den Konzeptvarianten hervorheben sollten.
  • Die starke Frequentierung der Bushaltestelle in der Friedensallee lasse den Schluss zu, dass die Busanbindung für das Quartier eine wichtige Rolle spiele. Es sei aber möglich, die Anzahl der Buslinien zu reduzieren.
  • r den Radverkehr stelle die Bezirksroute Richtung Nord-Osten eine wichtige Verbindung dar. Außerdem sei die Nachfrage nach Fahrradparkplätzen gestiegen. Hier hätten zum einen Anwohnende andere Bedürfnisse als Kund:innen von Gastronomie und Einzelhandel, zum anderen habe sich die Fahrradflotte bspw. durch die Zunahme von Elektro- und Lastenpedelecs verändert.
  • Zu Fragestellungen der straßenrechtlichen Widmung erfolgte noch Abstimmungen mit der Behörder Verkehr und Mobilitätswende.
  • Die Pick-up-Points sollten dem Lieferverkehr dienen. Welche Möglichkeiten für Privatpersonen geschaffen würden, um r kürzere Zeiträume zu halten, werde derzeit noch untersucht.

 

Herr Olshausen ergänzt, eine Objektplanung erfolge als nächste Phase.

Er weist weiterhin darauf hin, dass die Kosten zur Instandsetzung der Straßen in allen Konzeptvarianten ähnlich seien. Unterschiede werde es dann bei der Ausgestaltung einzelner Maßnahmen geben. Er empfehle allerdings, die Entscheidungen hier aufgrund der Fachlichkeit zu treffen und nicht auf Grundlage der Höhe der Kosten.

 

Frau Templin merkt an, sie sei sehr gespannt auf die kommenden Planungen sowie die Umsetzung.

 

Herr Sülberg erläutert, innerhalb des Gebietes beständen durchaus widersprüchliche Wünsche. Vernommen werde ein starker Wunsch nach Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr. Das an vielen Stellen vorhandene Kopfsteinpflaster stelle für Radfahrer:innen ein großes Problem dar. Die vielen Grünelemente in der Konzeptvariante C vermittelten ein anderes Lebensgefühl für das Quartier.

Er bitte das Projektteam um eine Reflexion der Bürger:innenbeteiligung im Rahmen einer Ausschusssitzung, damit in einen Beschluss der Bezirksversammlung ein möglichst breites Meinungsspektrum einfließen könne.

 

Herr Batenhorst regt an, das Projektteam solle Gespräche mit Parkhausbetreiber:innen im Projektgebiet aufnehmen, um Alternativen für Anwohnende zu schaffen, einen Pkw-Stellplatz zu mieten. Die monatliche Rate liege derzeit bei 80 Euro. Diese Kosten müssten gesenkt werden.

 

Herr Dr. Lembke berichtet, er mache die Erfahrung, dass Bordsteinabsenkungen für Fußnger:innen häufig noch 1 3 cm zu hoch seien, um bspw. Rollstühle sicher schieben zu können. Die Absenkungen müssten hier an die von Radwegen abgepasst werden.

 

Herr Schmuckall betont, spontan präferiere er die Konzeptvariante C. Er gehe aber davon aus, dass die Maßnahmen letztlich innerhalb des Projektgebietes an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden müssten. Die Kostenschätzung in der Präsentation sei hilfreich für einen ersten Überblick, für welche Maßnahmen sich letztlich entschieden werde, solle aber nicht von den Kosten abhängen, sondern davon, welche Maßnahmen geeignet seien.

 

Herr Wiegand merkt an, es sei wichtig, die Interessen der Anwohnenden zu beachten.

 

Herr Hagmaierndigt an, den Ausschussmitgliedern im Nachgang eine schriftliche Zusammenfassung zu den vier vorgestellten Konzeptvarianten zukommen zu lassen.

 

[Nachtrag zu Protokoll:

Die Ausschussmitglieder haben die Informationen am 22.02.2022 per E-Mail erhalten.]

 

Er betont, das Projektteam sei sehr offen für die Rückmeldungen der Ausschussmitglieder. Er gehe davon aus, dass Vertreter:innen des Beirates an einer der kommenden Sitzungen teilnähmen. Im Anschluss an die anstehenden Formate würden die Ausschussmitglieder einen kurzen schriftlichen Bericht erhalten.

 

Ö 3.2

Ausblick auf 3. Session des Beirats

Herr Hagmaier berichtet, für die 3. Session des Beirates sei neben der Vorstellung der Konzeptvarianten, die Reflexion eigener Arbeitsprozesse sowie der internen Kommunikation, die Vorstellung einiger Grundlagen und die Teilnahme des Denkmalschutzamtes geplant. Gerne könne auch aus dieser Session im Ausschuss berichtet werden.

Ö 4 - 21-2740.1

Sportanlage Baurstraße - Verkehrssituation verbessern, Angstbereiche besser beleuchten und Hundeauslauffläche definieren und einzäunen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 09.12.2021 (Der Hauptausschuss hat in der Sitzung vom 09.12.2021 den Beschluss Drs. 21-2632B gefasst und den Verkehrsausschuss um eine Stellungnahme zu den Sachverhalten gebeten. Aus zeitlichen Gründen vertagt aus der Sitzung vom 07.02.2022)

Der Hauptausschuss hat in der Sitzung vom 09.12.2021 den Beschluss Drucksache 21-2632B gefasst und den Verkehrsausschuss um eine Stellungnahme zu den Sachverhalten gebeten. Aus zeitlichen Gründen vertagt aus der Sitzung vom 07.02.2022.

 

Frau Naujokat merkt an, dass sich das Thema zwischenzeitlich wohl erledigt habe, da Stellungnahmen des Bezirksamtes sowie der Polizei Hamburg mit der vorliegenden Drucksache vorlägen.

Der Verkehrsausschuss legt einvernehmlich fest, dem Hauptausschuss Folgendes zurückzumelden: Durch die vorliegenden Stellungnahmen des Bezirksamtes sowie der Polizei Hamburg (Drs. 21-2740.1) wird das Anliegen als erledigt zur Kenntnis genommen.

Ö 5 - 21-2804

Aufhebung des Fahrbahnbenutzungsverbots im Farnhornweg Antrag der Fraktion GRÜNE (Aus zeitlichen Gründen vertagt aus der Sitzung vom 07.02.2022)

Aus zeitlichen Gründen vertagt aus der Sitzung vom 07.02.2022.

 

Herr Harders stellt den Antrag vor und weist darauf hin, dass die Fraktion GRÜNE die Ergänzungen der FDP-Fraktion, die mit dem Ergänzungsantrag (s. TOP 5.1) vorlägen, nicht aufnehmen werde, da das Ziel des Antrags sei, dass das Fahrbahnbenutzungsverbot aufgehoben werde. Dies solle sich nicht an der Nutzungsfrequenz der Radwege orientieren.

 

Herr Olshausen betont, den Hinweis auf den Überwuchs und die Verschmutzung des Radweges gebe er weiter. Die Zuständigkeit für die Beschilderung liege allerdings nicht bei den Wegewart:innen.

 

Frau Naujokat erläutert, sie teile die Beobachtungen, die geschildert würden, ziehe daraus allerdings andere Schlüsse. Es handele sich bei dem Farnhornweg um eine sehr befahrene Straße, daher sei die Gefahr für den Radverkehr auf der Fahrbahn viel zu hoch. Eine Aufforderung an die Behörder Inneres und Sport (BIS)r mehr Kontrolle halte sie aufgrund der vielen Aufgaben, die Streifenpolizist:innen ohnehin zu erledigen hätten, für schwierig.

Sie beantragt, die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende aufzufordern, die vorhandenen Radwege zu überplanen.

 

Herr Lühr ergänzt, die Verkehrssituation im Farnhornweg sei nicht mit der in der Luruper Hauptstraße vergleichbar, da es dort wesentlich mehr Fuß- und Radverkehr gebe. Im Farnhornweg hingegen verkehre Schwerlastverkehr sowie ggf. umgeleiteter Verkehr von der Autobahn. Die Fuß- und Radverkehrsdichte sei hier hingegen gering. Er sichert zu, das Thema innerhalb der BIS zu beraten.

 

Herr Batenhorst regt an, ggf. könne die Sanierung der Fuß- und Radwege im Farnhornweg einer Maßnahme wie bspw. einer Bezirksroute vorgezogen werden.

 

Herr Schmuckall regt an, zunächst über den Ergänzungsantrag der FDP-Fraktion abzustimmen und dann folgend über die Aufforderung der Behörde für Inneres und Sport, dann über die vorgeschlagene Ergänzung der SPD-Fraktion und zuletzt einzeln über den ersten Punkt der Aufforderung des Bezirksamtes und dann über die letzten beiden Punkte gemeinsam.

Der Verkehrsausschuss lehnt den Ergänzungsantrag der FDP-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und bei Enthaltung der CDU-Fraktion (bei namentlicher Abstimmung) ab.

 

(Nachrichtlich: Herr Batenhorst (ohne Stimmrecht) erklärt, dem Ergänzungsantrag zuzustimmen.)

 

Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, folgendes zu beschließen (die Ziffern 1 und 2 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und FDP, zweier Stimmen aus der CDU-Fraktion sowie bei Enthaltung einer Stimme der CDU-Fraktion, die Ziffer 3 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, die Ziffer 4 einstimmig, die Ziffern 5 und 6 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und FDP):

 

Die Behörde für Inneres und Sport wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert,

 

  1.                                               das Fahrbahnbenutzungsverbot für den Radverkehr im Farnhornweg und Farnhornstieg aufzuheben;

 

  1.                                               zu prüfen, wie die Zusammenarbeit der Polizei Hamburg mit der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde verbessert werden kann, wenn im täglichen Streifendienst erkannt wird, dass die Voraussetzungen für Verkehrszeichen offensichtlich nicht mehr vorliegen.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert,

 

  1.                                               die Nebenflächen des Farnhornwegs so zu überplanen, dass die Fuß- und Radwege regelkonforme Breiten erhalten.

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert,

 

  1.                                               sich bei den zuständigen Stellen für die Entfernung des Überwuchses und des Schmutzes auf den Radwegen einzusetzen;

 

  1.                                               zu prüfen, wie die Zusammenarbeit der Wegeaufsicht mit der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde verbessert werden kann, wenn im Dienst erkannt wird, dass die Voraussetzungen für Verkehrszeichen offensichtlich nicht mehr vorliegen;

 

  1.                                               nach Mitteilung durch die Straßenverkehrsbehörde zur Aufhebung des Fahrbahnbenutzungsverbots im Farnhornweg und Farnhornstieg, die im Jahr 2014 in Zusammenarbeit mit der Behörde für Inneres und Sport (Amt A3) erarbeiteten Hinweisschilder „Radverkehr auf der Fahrbahn erlaubt! Radwegbenutzungspflicht aufgehoben“ in diesem Straßenzug für mindestens drei Monate anzubringen.

 

(Nachrichtlich: Herr Batenhorst (ohne Stimmrecht) erklärt, die Ziffern 1, 2, 5 und 6 abzulehnen und den Ziffern 3 und 4 zuzustimmen.)

 

Ö 5.1 - 21-2819

Aufhebung des Fahrbahnbenutzungsverbots im Farnhornweg Ergänzungsantrag der FDP-Fraktion zur Drs. 21-2804 (Aus zeitlichen Gründen vertagt aus der Sitzung vom 07.02.2022)

Aus zeitlichen Gründen vertagt aus der Sitzung vom 07.02.2022.

 

Siehe TOP 5.

Ö 6 - 21-2805

Gehwegparken bei faktisch einstreifigen Straßen beenden Antrag der Fraktion GRÜNE (Aus zeitlichen Gründen vertagt aus der Sitzung vom 07.02.2022)

Aus zeitlichen Gründen vertagt aus der Sitzung vom 07.02.2022.

 

Frau Faust-Weik-Roßnagel stellt den Antrag vor und veranschaulicht die Situation anhand einiger Fotos (Anlage).

Sie erläutert auf Nachfrage, die Beete auf den Gehwegen in der Giesestraße seien von Anwohnenden angelegt worden, um das Parken auf den Gehwegen zu verhindern.

 

Frau Naujokat merkt an, grundsätzlich teile sie die Ansicht. Allerdings hätten viele Anwohnende in der Rosenhagenstraße keine Parkmöglichkeiten am Haus und seien daher darauf angewiesen, am Straßenrand zu parken. In den anderen im Antrag genannten Straßen sei das Gehwegparken bereits verboten.

 

Herr Olshausen erläutert, in den Bereichen, in denen das Gehwegparken bereits verboten sei, werde das Amt im Falle eines entsprechenden Beschlusses der Bezirksversammlung gerne prüfen, welche baulichen Maßnahmen zur Umsetzung zur Verfügung ständen.

 

Herr Batenhorst betont, die meisten Fahrzeuge parkten nicht so, dass ein Eingriff oder weitere Verbote notwendig seien.

 

Herr Sülberg berichtet, die im vorliegenden Antrag genannten Straßen stellten nur einige Beispiele für die Situation im Bezirk dar. Wichtig sei es, die vorgegebene Restgehwegbreite von 1,5 m wieder herzustellen. Dass faktisch auf den Gehwegen geparkt werde, bedeute nicht, dass dies erlaubt sei.

 

Herr Lühr merkt an, der Kontrolldruck werde zukünftig erhöht und Falschparken gebührenpflichtig verwarnt. Dies löse häufig bereits Verhaltensänderungen aus.

Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und bei Enthaltung der CDU-Fraktion (bei namentlicher Abstimmung), dem Antrag zuzustimmen.

 

(Nachrichtlich: Herr Batenhorst (ohne Stimmrecht) erklärt, den Antrag abzulehnen.)

Ö 7 - 21-2781

Der Osdorfer Born und die Verkehrswende um 360 Grad. Endlich ein verkehrliches Gesamtkonzept entwickeln! Dringlicher Antrag der SPD-Fraktion (NEUFASSUNG) (Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 27.01.2022 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung)

Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 27.01.2022 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung.

Der TOP wird aus zeitlichen Gründen in die nächste Sitzung vertagt.

Ö 7.1 - 21-2823

Der Osdorfer Born und die Verkehrswende um 360 Grad. Endlich ein verkehrliches Gesamtkonzept entwickeln! Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE zur Drs. 21-2781

Der TOP wird aus zeitlichen Gründen in die nächste Sitzung vertagt.

Ö 7.2 - 21-2859

Der Osdorfer Born und die Verkehrswende Eingabe vom 16.02.2022

Der TOP mit der Drucksache 21-2859 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

Der TOP wird aus zeitlichen Gründen in die nächste Sitzung vertagt.

Ö 8

Haushalt / Mittelabfluss / Planungshorizonte

 

Der TOP wurde aus zeitlichen Gründen nicht aufgerufen.

Ö 9

Mitteilungen

 

Der TOP wurde aus zeitlichen Gründen nicht aufgerufen.

Ö 10

Verschiedenes

 

Der TOP wurde aus zeitlichen Gründen nicht aufgerufen.