Aufhebung des Fahrbahnbenutzungsverbots im Farnhornweg Ergänzungsantrag der FDP-Fraktion zur Drs. 21-2804
Letzte Beratung: 21.02.2022 Verkehrsausschuss Ö 5.1
Im Petitum soll Folgendes ergänzt werden:
Die Behörde für Inneres und Sport wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert,
1. festzustellen, wie hoch die Nutzungsfrequenz durch Radfahrende an dieser Stelle ist und darauf aufbauend zu entscheiden, ob es mit Blick auf einen staufreien und unfallsicheren Autoverkehr zielführend ist, das Fahrbahnbenutzungsverbot für den Radverkehr im Farnhornweg und Farnhornstieg aufzuheben bis die Fahrradstrecke ausgebessert ist.
Im soll Folgendes ergänzt werden:
Die Behörde für Inneres und Sport wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert,
1. festzustellen, wie hoch die Nutzungsfrequenz durch Radfahrende an dieser Stelle ist und darauf aufbauend zu entscheiden, ob es mit Blick auf einen staufreien und unfallsicheren Autoverkehr zielführend ist, das Fahrbahnbenutzungsverbot für den Radverkehr im Farnhornweg und Farnhornstieg aufzuheben bis die Fahrradstrecke ausgebessert ist.
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