Sportanlage Baurstraße - Verkehrssituation verbessern, Angstbereiche besser beleuchten und Hundeauslauffläche definieren und einzäunen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 09.12.2021
Letzte Beratung: 24.02.2022 Bezirksversammlung Ö 12.2
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 09.12.2021 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-2632B beschlossen.
Die Stellungnahme der Polizei Hamburg ist dem in der Anlage beigefügten Schreiben zu entnehmen.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 27.01.2022 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
In der Anlage sind die Flächeneigentümer und zuständigen Behörden in der jetzigen Situation dargestellt.
In der Anlage sind die die Flächeneigentümer und zuständigen Behörden im SOLL-Zustand nach Fertigstellung der A7-Deckel-Maßnahme dargestellt.
Zu 2:
Das Unterbinden der Befahrbarkeit ist nicht möglich, da die gesamte Baurstraße, im Rahmen der A7-Deckel-Maßnahme, Zubringer für eine provisorische BAB7 Anschlussstelle wird. Dieser Zustand wird bis mindestens 2029 andauern. Im Anschluss muss die Situation neu bewertet werden.
Zu 3:
Siehe hierzu Punkt 4.
Zu 4:
Unabhängig von diesem Beschluss ist das Bezirksamt hier bereits tätig geworden und hat entsprechende Maßnahmen ergriffen. Das Befahren außer durch Rettungs- oder Lieferverkehr ist nicht mehr möglich.
Zu 5:
Durch die bereits ergriffenen Maßnahmen, die unter Punkt 4 beschrieben sind, erhofft sich das Bezirksamt eine Verbesserung der Situation auch auf der Brücke. Sollte diese nicht eintreten, wird das Bezirksamt ggf. noch nachsteuern.
Zu 6:
Die betroffenen Flächen liegen nur teilweise im Eigentum des Bezirksamts, sondern im Grundvermögen des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG). Zudem wird Beleuchtung nicht vom Bezirksamt, sondern von der Hamburger Verkehrsanlagen GmbH gebaut oder betrieben. Deshalb ist die Umsetzung des Beschlusspunktes seitens des Bezirksamtes problematisch. Das Bezirksamt wird sich aber an geeigneter Stelle für die Realisierung der Maßnahme einsetzen und wenn möglich Mittel hierfür einwerben.
Zu 7:
Das Bezirksamt hat großes Interesse, die im Bebauungsplan als öffentlichen Grünflächen ausgewiesen Bereiche, auf denen auch die Hundeauslauffläche verortet ist, vom LIG zu erwerben. Dies ist bislang an der Höhe der geforderten Grunderwerbskosten gescheitert.
Das Bezirksamt wird dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport berichten.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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