Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Boehlich berichtet, Gegenstand der vor der Ausschusssitzung stattgefundenen Sprecher:innensitzung sei der Bebauungsplan-Entwurf Iserbrook 28 gewesen. Vorhabenträger und Eigentümer hätten dargestellt, dass sie das Gebäude Waldhotel nicht erhalten würden. Insgesamt ginge es um die Bebauung von sechs Belegenheiten (Flurstücke 1737, 1738, 1740, 5022, 5025 und 5536). Es sei fraglich, ob die kommende Öffentliche Plandiskussion (ÖPD) mit zwei Varianten (Erhalt oder Abriss des Alten Waldhotels) bestritten werden solle. Das Thema werde in der kommenden Sitzung am 15.01.2025 beraten. Im Anschluss begebe sich das Amt in Abstimmung mit dem Vorhabenträger, woraufhin dann ein Wettbewerbsverfahren und anschließend eine ÖPD erfolgen könnten.
Frau Frauenlob führt ein, eine Querung auf Höhe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans BA 78 (Tasköprüstraße) sei schwierig, eine Querung sollte weiter südlich erfolgen.
Frau Ferber (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, BSW) erläutert die Planungen zur Mitte Altona II mithilfe einer Präsentation (Anlage) und führt auch auf Nachfragen Folgendes aus:
Herr Trede unterstreicht, nur ein Beschluss nach §27 und nicht nach §19 BezVG sei im Vorbehaltsgebiet zielführend. Die BSW plane allerdings ohnehin Querungen, dafür bedürfe es keines Beschlusses. Ggf. müsse für Querungsbauwerke wie Treppe oder Fahrstuhl oder auch ein öffentliches Wegerecht eine Festsetzung im Bebauungsplan-Entwurf BA 78 erfolgen.
Frau Benkert insistiert, im Zuge der Beratungen von BA 78 sei eine Grünverbindung in Nord-Süd-Richtung entlang des Bahndamms zugesichert worden. Dies sei im Bebauungsplan-Entwurf BA 78 auch abzubilden.
Herr Bielfeldt ergänzt, auf der Fachkarte Grün sei die Grünverbindung verzeichnet. Diese könne nicht auf einer privaten Fläche abgebildet werden. Im Übrigen müsse eine 70 m breite Überquerung eine Rampe von 250 m Länge haben und in 10 m Höhe verlaufen.
Herr Hielscher begrüßt die geplante Öffnung der großen Fläche innerhalb des Gleisdreiecks. Diese sei bereits absehbar kostenintensiv, von einer Brücke ganz zu schweigen. Eine Beeinträchtigung des Bebauungsplanverfahrens BA 78 sei nicht hinnehmbar. Auch optisch seien Brückenbauwerke zu vermeiden.
Herr Eschenburg macht deutlich, eine nördliche Querung müsse auf die Stresemannstraße führen. Einer Wegeverbindung entlang des Bahndamms ermangele es an öffentlichen Flächen.
Herr Strate stimmt zu, eine öffentliche Wegeverbindung sei auf BA 78 nicht vorgesehen. Der Bebauungsplan-Entwurf müsste dafür ggf. überarbeitet werden. Er verweist auf die möglichen Widrigkeiten eines Tunnelbauwerks.
Frau Hubert konstatiert, eine Querung in der Höhe von BA 78 sei nicht attraktiv und im Gleisdreieck angenehmer zu gestalten. Routen und Wegeverbindungen für Fuß- und Radverkehr in Nord-Süd-Richtung zur Anbindung Eimsbüttels seien spätestens im Rahmen des Verkehrsgutachtens von BA 78 zu prüfen.
Herr Wernerhält angesichts der vielen offenen Fragestellungen im Zusammenhang mit den Planungen zum VET, der zukünftigen Führung der S-Bahntrasse sowie der Kontaminierung der Gleisdreieckfläche ein Brückenbauwerk für rascher und verbindlicher zu realisieren. Man riskiere sonst, in den nächsten 15 Jahren keine Querung zu schaffen. Nicht zuletzt stellten Unterführungen häufig Angsträume dar.
Herr Batenhorst stimmt dem Bau einer Brücke zu.
Herr Conrad stellt klar, es handle sich bei besagter Fläche auf BA 78 lediglich um eine Umfahrt des geplanten Wohngebäudes mit Begrünung und Stellplätzen. Eine Grünverbindung müsse wenn gewünscht politisch beschlossen und ggf. im Bebauungsplan-Entwurf abgebildet werden. Diese werde aber einen negativen Einfluss auf Größe und Ausrichtung des geplanten Wohngebäudes haben.
Frau Frauenlob macht auf die begrenzte Fläche von BA 78 aufmerksam, die Umfahrt grenze an eine Rampe und eine Lärmschutzwand von Kaufland. Der Funktionsplan sehe ein öffentliches Wegerecht entlang des Bahndamms in Nord-Süd-Richtung vor.
Herr Mielke betont, dass im Bereich des Kaufland-Grundstücks keine Möglichkeiten zur Querung beständen. Vor diesem Hintergrund müssten diese auf der Fläche von BA 78 geprüft werden, zum Beispiel auf die Stichstraße zwischen dem neuen Wohngebäude der SAGA und dem Kaufland-Gebäude. Eine Unterführung müsse aufwendig mit der Deutschen Bahn AG abgestimmt werden. Möglichen inhaltlichen Veränderungen ihres Antrags(siehe TOP 3.1) stehe die SPD-Fraktion offen gegenüber. Verzögerungen im Bebauungsplan-Verfahren BA 78 wolle man nicht riskieren. Nur ein Mitdenken der Querungen sei geboten und für alle betroffenen Stadträume elementar.
Frau Boehlich fasst zusammen, die Ergebnisse der bereits gestarteten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens BA 78 müsse abgewartet werden.
Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 26.09.2024 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung. Beratung siehe TOP 2.
Der TOP mit der Drucksache 22-0173 wird einvernehmlich in eine Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses nach Abschluss der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange des vorhabenbezogenen Bebauungsplans BA 78 (Tasköprüstraße) vertagt, voraussichtlich in die Sitzung am 05.03.2025.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
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