Das Parkhaus am Bahnhof Altona kann mehr! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2024
Letzte Beratung: 28.11.2024 Bezirksversammlung Ö 12.40
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 24.10.2024 anliegende Drucksache 22-0288B beschlossen.
Die Finanzbehörde (FB) hat auf Beitragsbitte der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) mit Schreiben vom 26.11.2024 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Ein Ideenwettbewerb zur Nutzung der oberen Parkdecks, der auch konsumfreie Angebote berücksichtigt, ist grundsätzlich denkbar. Die in Erwägung gezogenen Umnutzungen dürften sich jedoch nach Einschätzung der Sprinkenhof nicht ohne eine tiefergehende rechtliche und vor allem auch (brandschutz-)fachliche Prüfung umsetzen lassen. Zudem müsste einer Herauslösung der obersten beiden Parkebenen aus dem bestehenden Vertrag erfolgen, was mit großer Wahrscheinlichkeit nur unter einer Pachtreduzierung und damit verbundenen verringerten Mieteinnahmen möglich ist.
Zu 2:
Zunächst müsste die Betriebsgesellschaft (Pächter) angefragt werden, ob sie einer Herauslösung der obersten beiden Parkebenen aus dem bestehenden Vertrag grundsätzlich zustimmen würde. Nach aktuellem Kenntnisstand der Sprinkenhof wird bereits geprüft, ob eine temporäre Nutzung, etwa für Flohmärkte, von der Betriebsgesellschaft umsetzbar ist.
Selbst bei einer grundsätzlichen Zustimmung zur Herauslösung wäre dies voraussichtlich nur unter einer angepassten und verhandelbaren Pachtreduzierung realisierbar, was wiederum zu deutlich verringerten Mieteinnahmen führen würde. Es ist mit der Betriebsgesellschaft (Pächter) abzustimmen, ob beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen die Wirtschaftlichkeit des Parkhausbetriebs am Standort Bahnhof Altona dadurch gewährleistet bleibt.
Zu 3:
Nach aktuellem, noch recht allgemeinem Planungsstand ist anzunehmen, dass Formate wie Kunstausstellungen, Urban Gardening oder Konzerte, die in einem als Park- und Geschäftshaus genehmigten Gebäude durchgeführt werden sollen, als genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen gelten würden und entsprechend einer behördlichen Genehmigung bedürfen. Dies gilt insbesondere für den Fall einer Nutzung als Versammlungsstätte ab 200 Gästen.
Eine vertiefte Prüfung und Genehmigung ist unter anderem erforderlich in Bezug auf:
Zusätzliche Bedenken bestehen hinsichtlich der Vereinbarkeit der genannten Umnutzungsmöglichkeiten mit der Funktion des Parkhauses im sozialen Umfeld des Bahnhofs Altona. Eine teilweise Öffnung für öffentliche Veranstaltungen könnte problematische und schwer kontrollierbare Zustände im Parkhaus zur Folge haben, die zusätzliche Kosten verursachen und das Image des Bahnhofs sowie des benachbarten Einkaufszentrums und des Parkhauses negativ beeinflussen könnten – sowohl für die Anwohnerinnen und Anwohner als auch für Reisende und Besucherinnen und Besucher des Einkaufszentrums sowie des Parkhauses.
Zu 4:
Die Sprinkenhof GmbH arbeitet derzeit an einer Vereinbarung mit der Betriebsgesellschaft, um die Modalitäten zur Installation eines Taubenschlags im Parkhaus Altona festzulegen. Die vertraglichen Details zwischen der Betriebsgesellschaft (Pächter), dem Eigentümer (FHH-LIG) und dem Bezirksamt Altona werden aktuell abgestimmt und schriftlich fixiert. Ein erster Vertragsentwurf wird für das 4. Quartal 2024 erwartet.
Zu 5:
Eine kostengünstigere Preisstruktur für Dauerparkende aus der Nachbarschaft kann von der Sprinkenhof lediglich angeregt werden. Die Entscheidung obliegt schlussendlich der Betriebsgesellschaft (Pächter).
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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