Protokoll
Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport vom 18.03.2025

Ö 1

Begrüßung und Verpflichtung neuer Ausschussmitglieder und ständiger Vertretungen

Herr Bolaños González begrüßt folgende neue Ausschussmitglieder, die heute erstmalig am Ausschuss teilnähmen, und weist hierbei auf ihre Rechte und Pflichten nach BezVG, insbesondere die zur Verschwiegenheit, hin:

 

  • Fraktion GRÜNE: Frau Andresen als ständige Vertretung
  • SPD-Fraktion: Herr Frische als ständige Vertretung

 

Die vormals ständigen Vertretungen Frau Carstensen (Fraktion GRÜNE) und Frau Garde (SPD-Fraktion) werden Ausschussmitglieder.

 

Ö 2 - 22-0740

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

Ö 2.1 - 22-0756

Eingabe Elbuferwanderweg – Stellungnahme der Verwaltung Mitteilungsdrucksache des Amtes

Ö 2.2 - 22-0773

Für eine öffentliche Anhörung jetzt! Thema „Weiterentwicklung des Elbuferwanderwegs. Stand der Planungen“ Antrag der Fraktion Die Linke

Ö 3 - 22-0740

Elbuferwanderweg Eingabe vom 25.02.2025

Es liegt ein Nachtrag zur Eingabe (Anlage) vor.

 

Beratung siehe TOPs 3.1 und 3.2.

 

Der Ausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.


Anlagen
Eingabe Elbuferwanderweg Nachtrag (39 KB)

Ö 3.1 - 22-0756

Eingabe Elbuferwanderweg – Stellungnahme der Verwaltung Mitteilungsdrucksache des Amtes

Herr Schaeferhrt auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder Folgendes aus:

 

  • Aufgrund des erfreulichen Interesses am Elbuferwanderweg sei die Bezirksversammlung bereits durch die Vorstellung der Planungen in der Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport vom 19.11.2024 vor einer Bürger:innenbeteiligung involviert worden. Zwar solle r den Elbuferwanderweg ein übergeordnetes Gestaltungskonzept entwickelt werden, nichtsdestotrotz blieben die charakteristischen Räume des Weges erhalten. Es sei nichts in Stein gemeißelt vor allem auch nicht das im Ausschuss vorgestellte Konzept. Jedoch sei die vorgestellte Analyse tiefgreifend gewesen und es seien Visionen für einzelne Orte vorgeschlagen worden. Hierdurch sei der falsche Eindruck einer Vorfestlegung vermittelt worden.
  • Dem Eindruck, dass die Verwaltung das Vorhaben ohne Beteiligung der Öffentlichkeit geplant habe, widerspreche er. Vielmehr habe es sich bei dem über fünf Wochen laufenden digitale Beteiligungsverfahren DIPAS um eine ergebnisoffene Diskussion gehandelt. Die über 300 Beiträge und mehr als 400 Kommentierungen würden aktuell ausgewertet und dem Planungsbüro im Anschluss zur Verfügung gestellt. Eine Veröffentlichung der Rückmeldungen des Amtes auf die Eingaben sei vorgesehen.
  • Nach Erstellung des Konzepts würden die möglichen Maßnahmen priorisiert und dort, wo es sinnvoll sei, auch ein konkretes Beteiligungsverfahren mit den Bürger:innen vor Ort durchgeführt. Eine öffentliche Anhörung (siehe TOP 3.2) sei hierfür das falsche Konzept, da es sich um eine lange Strecke mit unterschiedlichsten Nutzungsumen und -konflikten handele. Stattdessen müssten in der Konkretisierung die Teilabschnitte betrachtet werden. Die üblichen zwei Beteiligungsrunden in ähnlichen Verfahren könnten auch, falls gewünscht, um eine dritte Runde ergänzt werden.
  • Nach Durchführung eines Angebotsverfahrens sei das Konzept von TOPOTEK 1
    Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH am passendsten gewesen. Das renommierte Büro sei bekannt für anspruchsvolle und visionäre Ideen, welche am Elbuferwanderweg gebraucht werden könnten.
  • Die vorhandenen Mittel in Höhe von 75.000 Euro seien für die Konzeptstudie vorgesehen. Mittel für die Umsetzung ständen aktuell nicht bereit. Ausgenommen hiervon sei die vorgezogene Gestaltung des Hans-Leip-Ufers, aus dessen Umsetzung noch Mittel im geringen Umfang zur Verfügung stehen. Da die Umsetzung des Konzeptes zehn Jahre dauern könne, sei es gut, wenn ein vorhandenes Konzept die Bereitstellung von Mitteln ermögliche.

 

Frau Werdung moniert, es habe keinen Auftrag aus der Politik zur Neugestaltung des Weges gegeben. Der vermeintlich von der Verwaltung wahrgenommene Ruf zur Neugestaltung sei unbegründet. Dementsprechend sei eine hohe Summe in ein misslungenes Konzept, das keine Bestandsaufnahme sei, investiert worden. Das Konzept ähnele dem eines Freizeitparks. Eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit sei, wie von denPetent:innen kritisiert, notwendig.

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 3.2 - 22-0773

Für eine öffentliche Anhörung jetzt! Thema „Weiterentwicklung des Elbuferwanderwegs. Stand der Planungen“ Antrag der Fraktion Die Linke

Herr Bolaños González weist darauf hin, dass keine weiteren finanziellen Mittel für Maßnahmen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung zur Verfügung ständen. Falls die öffentliche Anhörung von einem Viertel der Ausschussmitglieder gewünscht sei, müssten für die Maßnahmen im Zuge der Anhörung zusätzliche Politikmittel zur Verfügung gestellt werden. Für Ziffer 1 des Antrags sei ein Minderheitenbeschluss gemäß § 20 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Altona und ihrer Ausschüsse (GO) ausreichend, für alle anderen Ziffern bedürfe es eines Mehrheitsbeschlusses.

 

Herr Andersen entgegnet, einer öffentlichen Anhörung stehe er zum gegenwärtigen Zeitpunkt skeptisch gegenüber. Diese sei sinnvoller, sobald ein entsprechendes Konzept vorliege. Aktuell könnten lediglich die zusammengetragenen Ergebnisse aus dem digitalem Beteiligungsverfahren DIPAS präsentiert werden. Darüber hinaus beziehe sich das Minderheitenrecht aus § 20 I GO lediglich auf den Hauptausschuss. Im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport müsse eine Mehrheit gefunden werden, um dem Hauptausschuss eine öffentliche Anhörung zu empfehlen.

 

Herr Glau stimmt seinem Vorredner zu. Es handele sich um ein komplexes Thema.

 

Frau Werdunghrt aus, sie unterstütze das Anliegen der Eingabe unter TOP 2. Entgegen Herrn Andersens Auslegung sei jedoch keine Mehrheit im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport notwendig, um eine öffentliche Anhörung durchzuführen.

 

[Anmerkung der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung:

Der Ansicht von Frau Werdung zum Minderheitenrecht ist zu folgen. Demnach bezieht sich dieses gemäß § 20 I GO nicht allein auf den Hauptausschuss, sondern auf alle Ausschüsse der Bezirksversammlung. Somit bedarf es der Zustimmung von einem Viertel der Ausschussmitglieder, um die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu beschließen.]

 

Herr Zieriacks äert, Mittel sollten eher in den bestehenden Elbuferwanderweg investiert werden.

 

Herr Glau meldet für die SPD-Fraktion Beratungsbedarf an.

Ö 4

Vorstellung der neuen Abteilungsleitung Sport

Herr Stehnke stellt sich nach vorherigen Stationen in der Ressourcensteuerung und der Organisation in seiner neuen Funktion als Abteilungsleitung Sport vor. Er sei erfreut, am Ausschuss teilzunehmen und gespannt auf die kommenden Themen.

 

Frau Stödter-Erbegt hinzu, dass Herr Stehnke als zukünftige Amtsvertretung in einiger Zeit auch ohne sie am Ausschuss teilnehmen werde.

 

Herr Bolaños González äert, er sei erfreut über Herrn Stehnkes zukünftigeTeilnahme an den Sitzungen.

 

Ö 5

Kunstrasenplatz für den SC Teutonia von 1910 e.V. (Referent:innen: Herr Jansen, Herr Lüder und Herr Wysocki (alle SC Teutonia von 1910 e.V.))

Herr Jansen und Herr Lüder (beide SC Teutonia von 1910 e.V.) stellen das Anliegen des Vereins mithilfe einer Präsentation (Anlage) vor und machen zusätzlich darauf aufmerksam, dass ganzjährig betrachtet der Naturrasenplatz nur zu 14%ausgelastet werdennne. Die auf der Warteliste stehenden Kinder seien vermutlich auch bei den anderen Vereinen in der Umgebung gemeldet.

 

Herr Wesselkamp dankt für die Vorstellung und weist darauf hin, dass die genutzte Rasensportfläche des Vereins gemäß des Beschlusses 22-0646 der Bezirksversammlung in das Programm des bezirklichen Sportstättenbaus zum Umbau in einen Kunstrasenplatz aufgenommen worden sei.

 

Frau Stödter-Erbegt hinzu, dass die Mittel hierfür bereits zugesagt worden seien. Bislang sei jedoch noch kein Termin mit dem Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau des Bezirksamtes Hamburg-Mitte (M/BS) zur weiteren Erörterung gefunden worden. Auf Herrn Andersens Frage nach einem umweltfreundlichen Kunstrasen weist sie darauf hin, dass M/BS an der Sitzung am 15.04.2025 teilnehme und jene Frage fundierter beantworten könne. Eine lärmdämmende Begrünung werde auf Bitte von Frau Werdung geprüft. Zwar sei die Notwendigkeit eines Kunstrasenplatzes nachvollziehbar und der Umbau begrüßenswert, jedoch müsse sie auch darauf hinweisen, dass eine Fläche beim Umbau von einem Naturrasenplatz zu einem Kunstrasenplatz seine vorherigen Privilegien gemäß Sportanlagenlärmschutzverordnung verliere. Auch die geplanten Flutlichter nnten in diesem Fall zu Problemen führen. Auf Nachfrage von Herrn Bolaños González erläutert sie, dass es schon beim Umbau des ersten Platzes Beschwerden gegeben habe. Von Beschwerden sei jedoch immer bei einem Umbau auszugehen.

 

Herr Wysocki (SC Teutonia von 1910 e.V.) führt aus, diesbezüglich seien sie sehr optimistisch, da auch ein enger Austausch mit den Anwohner:innen bestehe. Licht- und Lärmimmissionen verlagerten sich durch den neuen Platz mehr zur Straße hin, wo es weniger Wohngebäude gebe.

 

Herr Wesselkamp äert, er teile die Einschätzung und sei vorsichtig optimistisch. 

 

Ein:e Anwohner:in macht darauf aufmerksam, dass die hohe Nachfrage nach den Vereinsangeboten großartig sei. Der Rasenplatz sei jedoch nicht nur durch die Sportler:innen stark frequentiert, sondern werde auch von beispielsweise Möwen und zwei Bussarden zur Nahrungsaufnahme genutzt. Flutlichter würden zudem viele Insekten anziehen. Eine Idee sei, Fledermauskästen zu installieren, um die Flora und Fauna vor Ort zu unterstützen.

 


Anlagen
Präsentation SC Teutonia von 1910 e.V (2087 KB)

Ö 6

Vorstellung des Projekts Erhaltungs- & Auslastungsmanagement Sport (Referent:innen: Frau Gaedtke und Frau Pielot (beide Bezirksamt Harburg))

Frau Gaedtke und Frau Pielot (beide Bezirksamt Harburg) stellen das Projekt anhand einer Präsentation (Anlage) vor. Auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder weisen sie auf Folgendes hin:

 

 Ziel sei es unter anderem, mittels Kennzahlen einen besseren Überblick über die Auslastung zu erhalten. Auch ein direkt in das System integrierte Schadensmanagement sei geplant.

 Es bestehe ein Kommunikations- und Beteiligungskonzept. Bezirkliche Interessen würden durch die Vertreter:innen der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke, des Landessportamtes, der Stabsstelle Digitalisierung und IT der Bezirksämter sowie durch die Dezernent:innen der Bezirksämter Harburg und Wandsbek sichergestellt. Der Blick reiche auch durch das Einbeziehen der Fachbereiche der Bezirkmter über Harburg hinaus.

 Aufgrund des derzeitigen Projektstatus könnten noch keine Fragen zur Umsetzung einer flexiblen Bewirtschaftung beantwortet werden. Über diesen solle jährlich in den zuständigen Fachausschüssen der Bezirksversammlungen berichtet werden.

 

Frau Stödter-Erbe ergänzt, die kostenfreie Nutzung von Hallen in der Freien und Hansestadt Hamburg sei eine politische Entscheidung und gleichzeitig ein Privileg. Sie danke dem Bezirksamt Harburg, dass dieses das Projekt, über das sie sehr erfreut sei, weiterverfolge. In einigen Jahren werde dieses sehr nützlich sein.

 


Anlagen
Präsentation Projekt Erhaltungs- und Auslastungsmanagement Sport (589 KB)

Ö 6.1 - 22-0774

Zuwendungsantrag Hamburger Sport-Verein e.V. – Sportler:innenehrung 2025 Beschlussempfehlung des Amtes

Ö 7 - 22-0785

Sportler:innenehrung der IG West Sachstandsbericht des Amtes

Frau Stödter-Erbe äert, dass die ausrichtende IG West vom Planungsstand selbst berichten müsste und weist auf den unter TOP 7.1 vorliegenden Zuwendungsantrag für die diesjährige Ehrung hin. Ein Datum für die Veranstaltung sei den Antragsunterlagen jedoch auch nicht zu entnehmen.

 

Herr Wesselkamp bittet darum, die IG West einzuladen, um das weitere Vorgehen zu beraten.

 

Ö 7.1 - 22-0774

Zuwendungsantrag Hamburger Sport-Verein e.V. – Sportler:innenehrung 2025 Beschlussempfehlung des Amtes

Auf Nachfrage von Frau Wormsbächer erläutert Herr Wesselkamp, die beantragten Mittel in Höhe von 10.000 Euro seien in der Vergangenheit insbesondere für die Moderation, aber auch für das Catering veranschlagt worden. Mit den Jahren sei die Zuwendung immer wieder erhöht worden. Hierüber könne mit der IG West noch einmal gesprochen werden, wenn diese an der Ausschusssitzung teilnehme.

 

Herr Wesselkamp meldet für die Fraktion GRÜNE Beratungsbedarf an.

Ö 8 - 22-0785

Abgabe einer Stellungnahme (Bauvorhaben) und Bereitstellung von Fördermitteln (Baufachliche Prüfung) – Tennisclub Vier Jahreszeiten e.V. "Sanierungsmaßnahmen und Erneuerung des Hallendaches"

Das Amt zieht die Vorlage aufgrund kurzfristig eingereichter neuer Antragsunterlagen zurück.

 

Ö 9 - 22-0786

Ersatzpflanzungskontrolle für eine positive Baumbilanz jetzt! (hier: Drucksache 22-0524.1) Sachstandsbericht des Amtes

Herr Schaefer weist darauf hin, dass nach der Beschlussfassung eine Rückmeldefrist von vier Monaten für das Amt gelte. Das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt habe einen Rückmeldungsentwurf vorbereitet, welcher aktuell noch vom Rechtsamt geprüft werde. Danach werde die Mitteilung an den Ausschuss weitergeleitet. Die zuständigen Kolleg:innen könnten zudem um Teilnahme an dem entsprechenden TOP gebeten werden.

 

Herr Bolaños González äußert, er bedauere die Rückmeldung. Immerhin sei dem Amt eine großzügige Frist zur Rückmeldung bis März 2025 gegeben worden. Hierdurch entstehe der Eindruck, die Forderung der Politik werde missachtet. Er bitte um entsprechende Beratung des TOPs, sobald die Mitteilungsdrucksache vorliege.

 

Ö 10 - 22-0786

Ein Heister ist kein Baum – Keine Beschönigung der Baumbilanz! Antrag der Fraktion DIE LINKE (Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 18.02.2025. Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE)

Der TOP mit der Drucksache 22-0786 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen. Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 18.02.2025. Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE.

 

Herr Andersenhrt aus, die Fraktion GRÜNE wolle dem Antrag nicht folgen. Es sei nicht sinnvoll und entspreche nicht den Pflegemaßnahmen der Parkpflegewerke, beispielsweise im Jenischpark beschädigte Bäume durch Baumschulware zu ersetzen.

 

Herr Zieriacks stimmt seinem Vorredner zu. Große Bäume dienten lediglich Baumschulen.

 

Frau Werdung macht darauf aufmerksam, dass Zweck des vorliegenden Antrags vielmehr sei, dass Jungware nicht als Nachpflanzung zählen solle.

 

Herr Glauhrt aus, den vorliegenden Antrag sehe er nicht aufgrund der Stoßrichtung, sondern vielmehr aufgrund der eingebrachten Schärfe als problematisch an. Die Hamburgische Baumschutzverordnung definiere die Art der Nachpflanzungen lediglich für private Grundstücke und sei insofern nicht für das Amt verpflichtend. Ein Beschluss sei in der Angelegenheit ohnehin nicht notwendig, da das Amt um eine zukünftige Differenzierung auch einfach gebeten werden könne.

 

Frau Schwabe schließt sich ihrem Vorredner an. Sie hoffe, dass die Pflanzungen sinnvoll erfolgten.

 

Auf Nachfrage von Herrn Bolaños González äert Herr Schaefer, die jahrelang erfolgte Trennung von Solitärbäumen und Jungware könne auch zukünftig wieder geschehen. Da in den Medien lediglich die Gesamtzahl der gepflanzten Bäume genannt worden sei, habe sich das Amt aufgefordert gefühlt, nicht mehr zu differenzieren.

 

Herr Andersen macht darauf aufmerksam, dass bei einer Quantifizierung die unterschiedlichen Nachpflanzungen nicht vergleichbar seien. Zwar solle Jungware nicht kategorisch als Nachpflanzung ausgeschlossen werden, jedoch müsse über einen Vergleichsmaßstab nachgedacht werden.

 

Der Antrag wird mehrheitlich bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Enthaltung der FDP-Fraktion abgelehnt.

Ö 11 - 22-0435

Kampagne gegen die Kippe 2.0 – Entsorgung von Zigarettenkippen und Einweg-/Vapes Dringlicher Antrag der FDP-Fraktion

Frau von Ehren erläutert, dass sich die Situation seit dem Beschluss 21-2223 aus dem Jahr 2021 nicht verbessert habe. So befänden sich beispielsweise am Elbstrand viele unsachgemäß entsorgte Kippen. Die in der Drucksache 21-2434 aufgeführte Kommunikation der Stadtreinigung Hamburg AöR über Social Media zur sachgerechten Entsorgung von Zigarettenkippen und Vapes sei in Anbetracht der geringen Zahl an Follower:innen und wenigen Beiträgen zu diesem Thema nicht ausreichend. Auch die Waste Watcher habe sie selbst noch nie in der Öffentlichkeit gesehen. Jährlich betrage der Aufwand für die Entsorgung des Sondermülls 240 Mio. Euro. Zuständig für die Ahndung von Verstößen sei das Bezirksamt. 

 

Herr Glauhrt aus, er begrüße die Stoßrichtung des Antrags. Jedoch gebe es zum einen kaum Möglichkeiten für die sachgerechte Entsorgung von Kippen in der Öffentlichkeit und zum anderen verhindere die geringe Personalausstattung eine konsequentere Durchsetzung der Rechtsgrundlage. Insofern sei eine mediale Kampagne neben der Erhöhung von Bußgeldern die einzige Möglichkeit, um die Situation zu verbessern. Sinnvoll sei die Erhöhung der Bußgelder zudem nur, wenn diese einheitlich in der gesamten Freien und Hansestadt Hamburg erfolge. Den anderen Empfehlungen des Antrags stimme er zu. Insofern rate er, die gesamte Empfehlung an die zuständige Fachbehörde gemäß § 27 BezVG zu richten.

 

Frau von Ehren stimmt Herrn Glaus Vorschlag zu. Die Höhe des Bußgeldes solle eine Signalwirkung haben. Im vorangegangenen Beschluss seien hierfür 90 Euro gefordert worden.

 

Herr Schaefer äert, dass die Richtung des Antrags begrüßenswert sei. Gleichzeitig bestätige er Herrn Glaus Einschätzung zur Personalausstattung. Dier die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten vorhandenen Mitarbeiter:innen seien bereits mit der Kontrolle des Alkoholverkaufs am Volksparkstadion sowie des Ausschanks an der Sternschanze ausgelastet.

 

Herr Andersengt hinzu, dass es an der praktischen Umsetzbarkeit fehle, da es kein Personal zur Kontrolle gebe. Es sei sinnvoll, den Antrag komplett an die Behörde für Umwelt, Klima, Energieund Agrarwirtschaft zu richten.

 

Herr Zieriacks äert, er stimme der Intention des Antrags ebenfalls zu und unterstütze, dass die Umwelt nicht verschmutzt werde. Allerdings seien hohe Bußgelder nicht sinnvoll, wenn diese nicht durchgesetzt würden. Mitarbeiter:innen des Landesbetriebs Verkehr könnten die zusätzlichen Bußgelder im Rahmen der Parkraumüberwachung erzielen.

 

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Gemäß § 27 BezVG wird die zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) aufgefordert:

 

  1. die Informationskampagne zur Umweltschädlichkeit von Zigarettenresten und E-Zigaretten zeitnah zu überarbeiten, auszuweiten und öffentlichkeitswirksam zu gestalten, insbesondere über Social-Media-Kanäle;
  2. Verstöße mit einem Bußgeld nicht unter 60 Euro zu ahnden, um eine stärkere Abschreckung zu erzielen.
  3. die Höhe des Bußgeldes klar zu kommunizieren, um die Ernsthaftigkeit des Problems hervorzuheben und die Eigenverantwortung der Verschmutzer/Innen zu betonen;
  4. Die Waste Watcher der Stadtreinigung HamburgR zur regelmäßigen Bestreifung stark frequentierter und sensibler öffentlicher Plätze (z. B. Spielplätze, Gewässer, Brunnen) einzusetzen, um dort Verstöße gezielt zu ahnden.

 

Dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport ist zu berichten.

Ö 12 - 22-0758

Aktuelle Kostenschätzung für die Erneuerung der Amphibienschutzanlage im Naturschutzgebiet Schnaakenmoor (Klövensteenweg) Beschlussempfehlung des Amtes

Herr Andersenhrt aus, der Wunsch nach der Erneuerung der Anlage bestehe schon lange. Zwar handele es sich um viel Geld, jedoch sei es sinnvoll, dieses zu investieren. Naturschutz müsse aus Mitteln der Allgemeinheit bezahlt werden insofern könne sich nicht auf Freiwillige für die Amphibienwanderung verlassen werden. Die geplante Anlage ermögliche eine dauerhafte Lösung.

 

Frau Dr. von Criegern äert, die zusätzlichen benötigten Mittel seien problematisch. Es stelle sich die Frage nach Einsparpotentialen.

 

Herr Glau meldet für die SPD-Fraktion Beratungsbedarf an.

 

Herr von Borrieshrt aus, die Kosten für die Anlage seien zu hoch, auch wenn es sich um eine gute Maßnahme handele.

 

Frau von Ehren merkt an, sie habe große Sorge, dass die Kosten wie in der Vergangenheit beim Amphibienleisystem am Falkensteiner Ufer stark anstiegen.

 

Auf Nachfrage von Frau von Ehren zu der geplanten Amphibienschutzanlage verweist Herr Lehmberg auf die Anlage der vorliegenden Drucksache. Eine solche fest installierte Amphibienschutzanlage sei grundsätzlich nicht auf Ehrenamtliche oder die Vergabe externer Aufträge angewiesen. Die bestehende Anlage sei baufällig und müsse bereits seit vielen Jahren erneuert werden. Bei der neuen und realistischen Kostenschätzung sei auch ein zusätzlicher Puffer für unvorhergesehene Maßnahmen eingeplant. Nichtsdestotrotz werde das Amt versuchen, die Kosten, die aus den bestehenden Mitteln für Naturschutzmaßnahmen finanziert würden, zu senken. Darüber hinaus seien nun auch Kosten in Höhe von 50.000 Euro für die Entsorgung des Bodens berücksichtigtworden. Aufgrund der Lage im Naturschutzgebiet im Wald sei mit einer geringen Bodenbelastung zu rechnen. Da die Maßnahme im September und Oktober 2025 umgesetzt werden müsse, bitte er darum, den angemeldeten Beratungsbedarf zu überdenken. Schließlich müsse die Ausschreibung für die Anlage durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) zeitnah veröffentlicht werden. Nach der Vergabe könne er die vorgesehenen Kosten für die Maßnahme dem Ausschuss bei Bedarf erneut vorstellen. Auf Bitte von Herrn von Borries und Frau Dr. von Criegern stimmt er der gewünschten Nachfrage bei der BUKEA über die grundsätzliche Zulässigkeit glicher Alternativkonzepte bei der Ausschreibung zu.

 

Herr Schaefergt hinzu, dass die Baupreise in den letzten Jahren stark gestiegen seien. Aktuell sei die Preistendenz stabil und sogar leicht fallend. Damit bestehe eine Chance, dass die Kostensteigerung nicht eintrete. Nichtsdestotrotz müssten die notwendigen Mittel bei einer Ausschreibung auch zur Verfügung stehen.

 

Frau Wormsbächer moniert, sie habe das Gefühl, dass der Spardruck noch nicht in der Kommunalpolitik angekommen sei. Insofern befürworte sie eine konventionelle Unterstützung der Amphibienwanderung.

 

Herr Lehmberg weist darauf hin, dass es immer schwieriger werde, Ehrenamtliche r die Betreuung mobiler Amphibienschutzanlagen zu finden. Der seit Jahren vorgesehene und noch nicht erfolgte Neubau des baufälligen Leitsystems demotiviere die Ehrenamtlichen.

 

Frau Werdungwiderspricht der Aussage von Frau Wormsbächer ausdrücklich. Der Fachausschuss sei demnamensgebenden Naturschutz verpflichtet. Insofern sei es nicht hilfreich, von neuen Zeiten und einer veränderten Fiskalpolitik zu sprechen.

 

Herr Bolaños González äert, der Naturschutzbund Deutschland Landesverband Hamburg e.V. und die Ehrenamtlichen sollten entlastet werden.  

 

Herr Andersengt hinzu, dass auch ein Ortstermin angeboten werden könne, sofern der Ausschuss heute nicht über die Beschlussempfehlung entscheide.

 

Herr Glau zieht den angemeldeten Beratungsbedarf der SPD-Fraktion zurück.

 

Frau Carstensen macht darauf aufmerksam, dass die Leistungen bei einer Ausschreibung gut beschrieben sein müssten. Alternativkonzepte sollten zugelassen werden. Den sich auf die Ausschreibung bewerbenden Firmen seien die neu kalkulierten Kosten zudem nicht bekannt.

 

Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen von CDU, FDP und AFD zu.

Ö 13 - 22-0749

Kirschlorbeer entfernen und ersetzen! Antrag der AFD-Fraktion

Es liegen zwei vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommenen Alternativanträge der Fraktion GRÜNE sowie der Volt-Fraktion (Anlage) vor. Dem Antrag der Fraktion GRÜNE mit der Ergänzung der zweiten Ziffer aus dem Antrag der Volt-Fraktion treten die Fraktionen von DIE LINKE und Volt bei.

 

Herr Bolaños González weist Herrn Zieriacks aufgrund seiner Behauptung, die Forderung des Alternativantrags nach der bevorzugten Pflanzung von heimischen Arten könnte als rassistisch verstanden werden, zurecht.

 

Herr Glau dankt den Fraktionen von GRÜNE und Volt für ihre Arbeit. Dem Antrag, der nichts mit dem Antrag der AFD-Fraktion zu tun habe, stimme er zu. Diese Behauptung von Herrn Zieriacks sei in Anbetracht des schlecht ausgearbeiteten Antrags der AFD-Fraktion eine Unverschämtheit.

 

Herr Andersen erläutert, die Bezirksversammlung befasse sich schon lange mit dem beschriebenen Anliegen. Dass keine Kirschlorbeeren mehr gepflanzt werden sollten, sei bereits im Jahr 2004 von der Bezirksversammlung beschlossen und seitdem von der Verwaltung so auch umgesetzt worden.

 

Frau von Ehren betont, das Anliegen des Antrags der Fraktionen von GRÜNE, DIE LINKE und Volt sei zu befürworten. Die Folgen des Klimawandels würden jedoch vermutlich langfristig zu Problemen für die einheimischen Bäume führen. Es gebe andere Arten, die mit den veränderten Bedingungen besser zurechtkämen.

 

Herr Andersen macht auf den Ausnahmetatbestand aus Ziffer 1 sowie die Möglichkeit der Anpassung an die klimatischen Bedingungen durch die Orientierung am Stand der Wissenschaft im zweiten Satz aufmerksam.

 

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgendem jetzt gemeinsamen und wie folgt geänderten Alternativantrag der Fraktionen von GRÜNE, DIE LINKE und Volt zuzustimmen:

 

Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 (2) BezVG gebeten,

 

  1. auch weiterhin bei Neu- und Ersatzpflanzungen in aller Regel einheimische Gehölze zu verwenden und nur in begründeten Fällen bspw an Extremstandorten oder aus kulturhistorischen Gründen davon abzuweichen. Dabei hat sich die Pflanzenauswahl aus Sicht des Artenschutzes und der Standort- und Klimaresilienz am Stand der Wissenschaft zu orientieren.
  2. auch weiterhin bei der Erteilung von Baumfällgenehmigungen die Ersatzpflanzung von heimischen Gehölzen zu vereinbaren.
  3. bei der Umgestaltung von Grünanlagen potentiell invasive Gehölze wie Lorbeerkirsche oder Mahonie zu ersetzen und die größeren Wohnungsgesellschaften im Bezirk anzuschreiben mit der Bitte im gleichen Sinne zu verfahren.
  4. bei der Erteilung von Baugenehmigungen den Antragstellenden ein Merkblatt für eine naturfreundliche Gartengestaltung nach dem Vorbild der altoba (https://altoba.de/wp-content/uploads/2025/01/Pflanzempfehlungen_ONLINE_final.pdf) mitzugeben.
  5. die Maßgaben und Empfehlungen, die sich aus der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 sowie der Naturschutzfachlichen Invasivitätsbewertungen des Bundesamtes für Naturschutz ergeben, bei der Planung und Pflege der öffentlichen Grünanlagen zwingend zu beachten.

 

 


Anlagen
TV Alternativantrag GRÜNE Natur- + Artenschutz in Altonas Parks und Grünanlagen fördern (108 KB)
TV Alternativantrag Volt Prävention + Management der Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (75 KB)

Ö 14 - 22-0757

Abriss des ehemaligen WC-Gebäudes im Fischers Park Mitteilungsdrucksache des Amtes

Ein Mitglied von RockBüro Hamburg e.V. erläutert, er:sie habe die Räumlichkeiten 17 Jahre lang als Musiker:in genutzt und hierfür auch eine Raummiete an den Verein gezahlt. Dann sei das Gebäude plötzlich mit einer Räumungsfrist von vier Tagen für nicht mehr nutzbar erklärt worden. Zumindest eine Fristverlängerung sei ermöglicht worden. Zwar hätte es mehr Eigeninitiative für die Instandhaltung der Räumlichkeiten benötigt, nichtsdestotrotz habe der Verein eine hohe Summe in diese investiert. Für einen zielgerichteten Einsatz weiterer Mittel habe der Verein über mehrere Jahre hinweg um eine gemeinsame Begehung mit dem Amt gebeten. Auch er:sie sei über das Sprayen und dadurch entstandene Verunreinigung wenig erfreut gewesen. Die hierdurch entstandene dicke Lackschicht hätte die Belüftung der Räume verhindert. Hierauf habe der Verein auch stets hingewiesen. Eigentlich hätte ein Zaun aufgestellt werden sollen, um zu verhindern, dass die Sprayer:innen weiter vor Ort aktiv seien. Die Musiker:innen hätten Geld in die Räume investiert und zudem Miete gezahlt die Sprayer:innen nutzten das Gebäude hingegen weiterhin kostenlos. In Ottensen gebees keinerlei andere Orte zum Musizieren. Entgegen Herr Schaefers Ausführungen sei die Überlassung der Räumlichkeiten an den Verein auch nicht kostenfrei gewesen.

 

Herr Schaefer betont, es sei bedauerlich, wenn kulturelle Angebote wegfielen. Das Sprayen sei jedoch nicht der Grund für die Räumung gewesen, sondern der sehr schlechte Zustand des Gebäudes. Aufgrund dessen sei eine Fortführung des Betriebs nicht verantwortbar gewesen. Eine kontinuierliche Entwicklung und Pflege des Gebäudestte dies verhindern können. Zwar habe die Abteilung Stadtgrün bei der zu verantwortenden Unterhaltung der Dachsubstanz und der tragenden Gebäudeteile nicht die Eigentümer:innenaufgaben übernommen, jedoch sei der Verein für die innere Instandhaltung des Gebäudes zuständig gewesen. Die als Anlage zu der Drucksache vorliegende Dokumentation zeige, dass dieser nicht nachgekommen worden sei. Eine kostenfreie Überlassung würde heute nicht mehr vereinbart. Das Amt sei nicht gewillt, Mittel aus der ohnehin knappen Rahmenzuweisung Grün in das Gebäude zu investieren. Entgegen der Aussage von Herrn Bolaños González führe das lediglich geduldete Sprayen am Gebäude nicht dazu, dass andere öffentliche Plätze geschont würden. So würden auch Bäume und Bänke in der Umgebung besprayt. Der hierdurch entstehende starke Gestank sowie die hinterlassenen Spraydosen seien auch in Anbetracht des Kinderspielplatzes in der nahen Umgebung nicht vertretbar. Eine Lösung für den Nutzungskonflikt sehe er nicht.

 

[Nachtrag des Amtes:

r die Nutzung des Gebäudes bestand bis zum 31.08.2021 eine Sondernutzungserlaubnis, die sich „aus Gewohnheit“ verlängert hat. Parallel wurde am 19.01.2021 der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen beauftragt, einen zeitgemäßen Pachtvertrag zu erstellen. Dieser wurde nicht zu Ende gebracht.

Die Sondernutzungserlaubnis sieht vor, dass der:die Nutzer:in sämtliche Unterhaltungsarbeiten selbst durchführen muss, dies ist offensichtlich, wie in der Dokumentation zu erkennen, nicht erfolgt. Anders als in der Sitzung gemutmaßt, ist in der Überlassungsvereinbarung eine geringere Gebühr vereinbart (siehe hierzu auch Anlage, nicht-öffentlich).

Neben der Tatsache, dass das Gebäude nicht mehr sicher zu nutzen ist, stellt das Sprayen an dem Gebäude ein Problem für die Spielplatznutzung dar. Dies gilt sowohl für die Immission durch das Sprühen selbst als auch durch nicht fachgerecht entsorgte Farbdosen.

Das Bezirksamt könnte bei Bedarf einen Besichtigungstermin anbieten, um einen konkreten Eindruck vom Zustand des Gebäudes zu gewinnen.

Bei einer Sanierung des Gebäudes, die einem Neubau gleichkäme, könnte die Probensituation der Musiker:innen an der Stelle zwar gelöst werden, nicht aber das Problem mit dem Sprayen.

Von daher scheint die Lösung einen anderen Ort für die Kultur zu finden, die deutlich bessere.]

 

Herr Bolaños Gonzálezäert, das Gebäude sei die einzige frei verfügbare Fläche zum Sprayen in Ottensen. Dazu stelle sich die Frage, wo die 35 Musiker:innen zukünftig üben sollten. Damit einher gehe auch die Frage, wie das Gebäude überhaupt so stark verfallen konnte. Erst im Jahr 2024 habe der Verein mehrere Investitionen wie die Erneuerung der Elektrik getätigt.

 

Frau Werdung stimmt ihrem Vorredner zu, es sei unüblich, dass Vermieter:innen nicht für die Instandhaltung der überlassenen Räume verantwortlich seien. Darüber hinaus stelle sich auch die Frage, ob mit den Musiker:innen bereits das Gespräch für andere mögliche Räume gesucht worden sei. Um den Kreativraum zu retten, sollten unübliche Wege gegangen werden. Möglicherweise könnten Politikmittel eingesetzt oder der Ausschuss für Kultur und Bildung (KuBi) um eine Stellungnahme gebeten werden. Zunächst solle der Abriss des Gebäudes im Ausschuss verhindert werden

 

Auf die Frage Frau Werdungs nach den Kosten für einen Abriss oder einer Sanierung äert

Frau Carstensen, dass sie die Sanierung der Räume für unsinnig halte. Möglicherweise könne ein Neubau erfolgen. Mittel müssten nachhaltig investiert werden.

 

Herr Wesselkamp stimmt der Bitte um eine Stellungnahme des KuBi zu. Hierzu solle auch ein:e Vertreter:in vom RockBüro Hamburg e.V. eingeladen werden.

 

Frau Feder äert, die unerfreuliche Lage der Musiker:innen sei nachvollziehbar. Jedoch sei die Räumung auch zum Schutze der Gesundheit der Nutzer:innen erfolgt. Im KuBi solle nach Alternativflächen gesucht werden. Aus der Rahmenzuweisung Grün solle die Erhaltung des Gebäudes nicht erfolgen.

 

Herr Zieriacks weist darauf hin, dass wenig Übungsräume im Stadtteil zur Verfügung ständen. Die Musiker:innen müssten die Möglichkeiten erhalten, direkt weiter üben zu können.

 

Frau von Ehren äert, eine unzulässige Untervermietung durch den Verein an die Musiker:innen müsse durch das Rechtsamt aufgearbeitet werden. Hierdurch könnten die durch den Verein eingenommenen Mittel zurückgefordert werden, sodass Mittel für ein neues Gebäude zur Verfügung ständen. Die Zuständigkeit sehe sie ebenfalls im KuBi.

 

Der Ausschuss bittet den Ausschuss für Kultur und Bildung einstimmig um die Erarbeitung einer Stellungnahme, um

 

  1. gliche finanzielle Mittel zur finanziellen Förderung des Kreativangebots zu erörtern,
  2. geeignete Räumlichkeiten für die Musiker:innen zu finden. Hierbei sollen sowohl eine Sanierung des Bestandsgebäudes als auch mögliche Alternativflächen betrachtet werden.

 

RockBüro Hamburg e.V. ist zu der Sitzung einzuladen.

 

Darüber hinaus beschließt der Ausschuss auf Vorschlag von Herrn Bolaños González einstimmig bei Enthaltung einer Stimme aus der Fraktion GRÜNE sowie der SPD-Fraktion, den Abriss des Gebäudes bis zum Abschluss der Beratungen auszusetzen.

 

Ö 15 - 22-0761

Bericht zum Honighaus im Schulgarten des Volksparks

Herr Andersen berichtet, dass es den Wunsch gebe, den in einem schlechten Zustand befindlichen Waschraum zu sanieren.

 

Herr Schaefer erläutert, das Vorgehen könne mit dem Denkmalschutzamt der Behörde für Kultur und Medien abgestimmt werden. Es bestehe ein guter Kontakt zu dem:der Betreiber:in des Honighauses.

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 15.1 - 22-0763

Baumfällungen auf öffentlichem Grund Beschlussempfehlung des Amtes

Ö 15.2 - 22-0784

Baumfällungen auf privatem Grund Mitteilungsdrucksache des Amtes

Ö 16

Baumfälllisten

Ö 16.1 - 22-0763

Baumfällungen auf öffentlichem Grund Beschlussempfehlung des Amtes

Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes mehrheitlich bei Ablehnung der Fraktion DIE LINKE zu.

Ö 16.2 - 22-0784

Baumfällungen auf privatem Grund Mitteilungsdrucksache des Amtes

Der TOP mit der Drucksache 22-0784 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 16.3 - 22-0527.1

Öffentliche Toilette im Schanzenpark Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2024

Ö 16.4 - 22-0533.1

Bezirkssportanlage Dockenhuden endlich wieder nutzbar machen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2024

Ö 16.5 - 22-0754

Osdorfs grüne Lunge erhalten – Sicherung der Bäume auf dem Gelände der Generalleutnant-Graf-von-Baudissin-Kaserne Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2025

Ö 16.6 - 22-0768

Altona macht die große Welle – Innovatives Sportprojekt ermöglichen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2024

Ö 17

Mitteilungen

Ö 17.1 - 22-0467.2

Stadtteilbeiräte wie Träger öffentlicher Belange bei allen Planungsverfahren beteiligen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2024

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 17.2 - 22-0526.1

Neues Zentrum Altona - Breite Beteiligung der Bevölkerung jetzt starten! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2024

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 17.3 - 22-0527.1

Öffentliche Toilette im Schanzenpark Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2024

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 17.4 - 22-0533.1

Bezirkssportanlage Dockenhuden endlich wieder nutzbar machen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2024

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 17.5 - 22-0754

Osdorfs grüne Lunge erhalten – Sicherung der Bäume auf dem Gelände der Generalleutnant-Graf-von-Baudissin-Kaserne Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2025

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 17.6 - 22-0768

Altona macht die große Welle – Innovatives Sportprojekt ermöglichen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2024

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 18

Verschiedenes

Es gibt keine Wortbeiträge.

N 18

Sondernutzungsantrag Schanzenkino 2025 Mitteilungsdrucksache des Amtes

N 19

Sondernutzungsantrag Schanzenkino 2025 Mitteilungsdrucksache des Amtes

N 20

Mitteilungen

N 21

Verschiedenes