22-0435

Kampagne gegen die Kippe 2.0 – Entsorgung von Zigarettenkippen und Einweg-/Vapes Dringlicher Antrag der FDP-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 28.11.2024 Bezirksversammlung Ö 9.4

Sachverhalt

Zigarettenkippen und unsachgemäß entsorgte E-Zigaretten (Vapes) stellen eine erhebliche Gefahr für die Umwelt dar. Zigarettenkippen enthalten bis zu 4.000 giftige Stoffe wie Arsen, Blei und Benzol, die Böden und Gewässer belasten, das Pflanzenwachstum beeinträchtigen und Tiere sowie Kleinkinder gefährden. Eine Kippe kann bis zu 60 Liter Grundwasser verunreinigen. Hinzu kommen bundesweite jährliche Entsorgungskosten von 225 Millionen Euro (Stand: Umweltbundesministerium, 2020). E-Zigaretten verstärken die Problematik durch schädliche Stoffe in Heizelementen, Akkus und Plastikhüllen, die ebenfalls umweltschädlich sind und nicht unsachgemäß entsorgt werden dürfen.

 

Bereits 2021 beschloss die Bezirksversammlung Altona in der Drucksache 21-2223B, dass die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) und die Stadtreinigung Hamburg (SRH) in ihrer Öffentlichkeitsarbeit regelmäßig auf die Problematik der „gelitterten“ Zigarettenkippen hinweisen sollen. Diese Maßnahmen haben jedoch bislang nicht genug Reichweite und erreichen die Zielgruppen meist nicht.

 

Um die Verschmutzung durch Zigarettenkippen und Vapes zu reduzieren, bedarf es neben verstärkten Aufklärungsmaßnahmen auch einer konsequenten Durchsetzung von Bußgeldern gemäß § 69 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 KrWG. Durch eine klare Kommunikation der Bußgeldhöhe, die nicht unter 60 Euro liegen sollte, und verstärkte Kontrollen sollen die Eigenverantwortung der Verschmutzer betont und Verhaltensänderungen bewirkt werden.

 

r eine effektive Umsetzung ist es notwendig, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Kontrollen insbesondere an sensiblen Orten umzusetzen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, die bestehende Rechtsgrundlage (§ 69 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 KrWG) im Rahmen seiner Zuständigkeit nach nach Ziff. IV Nr. 1 der Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft (ZustAO) konsequent anzuwenden. Verstöße sollen mit einem Bußgeld nicht unter 60 Euro geahndet werden, um eine stärkere Abschreckung zu erzielen.

 

  1. Gemäß § 27 BezVG wird die zuständige Fachbehörde BUKEA aufgefordert:

 

  • die Informationskampagne zur Umweltschädlichkeit von Zigarettenresten und E-Zigaretten zeitnah zu überarbeiten, auszuweiten und öffentlichkeitswirksam zu gestalten, insbesondere über Social-Media-Kanäle;

 

  • die Höhe des Bußgeldes klar zu kommunizieren, um die Ernsthaftigkeit des Problems hervorzuheben und die Eigenverantwortung der Verschmutzer/Innen zu betonen;

 

  • Die Waste Watcher der Stadtreinigung Hamburg zur regelmäßigen Bestreifung stark frequentierter und sensibler öffentlicher Plätze (z. B. Spielplätze, Gewässer, Brunnen) einzusetzen, um dort Verstöße gezielt zu ahnden.

 

Dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport ist zu berichten.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
28.11.2024
Ö 9.4
Anhänge

ohne

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