Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Herr Djürken-Karnatz(Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) macht darauf aufmerksam, dass im monatlich vorgelegten Sachstandsbericht der Science City Hamburg GmbH zukünftig der Begriff 'Vorbehaltsgebiete' durch 'Senatsplangebiete' ersetzt werde. Hintergrund seien Überschneidungen mit gleichlautenden bundesbaurechtlichen Regelungen.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Djürken-Karnatz(Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) erläutert, die Drucksache 22-1650 diene lediglich der Zusammenfassung. Die ausführliche Niederschrift der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) vom 19.11.2025 befinde sich noch in der Erstellung und Genehmigung. Sowie diese fertiggestellt sei, werde diese den Mitgliedern der Kommission für Stadtentwicklung (KfS) zur Vorbereitung der Sitzung der KfS am 02.02.2026 zur Verfügung gestellt werden.
Frau Koppke und Herr Henker machen deutlich, wesentliche, von den Besucher:innen der ÖPD vorgetragene Einwände seien nicht in der Drucksache abgebildet. Sie kündigen einen Antrag an, der Themen wie die Einführung eines Bussystems mit hoher Angebotsqualität oder einer Straßenbahn sowie klimagerechtes Bauen und eine Kindertagesstätte aufgreife. Dabei ginge es ihnen nicht um fehlende Inhalte aus den Schlussstellungnahmen der Politik, sondern um Anregungen der Bürger:innen.
Herr Hielscher, Herr Strate und Herr Trede äußern sich ablehnend. Die ausführliche Niederschrift der ÖPD sei abzuwarten. Die angesprochenen Punkte wie die Einführung der Straßenbahn seien eher Positionen der Fraktion DIE LINKE als der Besucher:innen und für die Bewertung des Senatsbebauungsplanverfahrens nicht maßgeblich. Die Beratung in der KfS sei abzuwarten.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Darüber hinaus legt der Stadtentwicklungsausschuss auf Vorschlag von Herrn Schmuckall einstimmig fest, dass die Beratung zum Sachverhalt für die Erarbeitung einer diesbezüglichen Stellungnahme des Stadtentwicklungsausschusses nach Vorlage der Niederschrift der Öffentlichen Plandiskussion durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen fortgesetzt wird, voraussichtlich in der Sitzung am 21.01.2026.
Auf Nachfrage von Frau Koppke stellt Frau Frauenlob klar, die vom Amt empfohlenen Textplanänderungen beseitigten in den vorlegten Bebauungsplanverfahren (TOP 4 bis 8)spezifische Defizite. Insofern wichen die Empfehlungen im Detail auch voneinander ab.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Der Beschlussempfehlung des Amtes wird zugestimmt.
Auf Nachfrage von Herrn Hielscher führt Frau Göller-Meier aus, zu einem möglichen Baugebot habe das Amt ein Gespräch mit dem Eigentümer geführt. Es sei denkbar, in einer der nächsten Sitzungen eine Absichtserklärung vorzulegen. Es handele sich um ein langwieriges Thema, dass deswegen auch noch keine Aufnahme in die Änderung zum Bebauungsplan-Entwurf verzeichne.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Der Beschlussempfehlung des Amtes wird zugestimmt.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Der Beschlussempfehlung des Amtes wird zugestimmt.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Der Beschlussempfehlung des Amtes wird zugestimmt.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Der Beschlussempfehlung des Amtes wird zugestimmt.
Der TOP mit der Drucksache 22-1654 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Frauenlob stellt klar, der bisherige Vorhabenträger habe kein Interesse mehr an einer Fortsetzung der Planungen. Zur Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gebe es für das Amt schon aus Kostengründen keine Alternative. Eine Entwicklung der bereits im Besitz des Vorhabenträgers befindlichen Grundstücke solle im Rahmen des geltenden Baurechts erfolgen. Deren Prüfung bleibe abzuwarten.
Herr Hielscher betont, das Bebauungsplangebiet eigne sich hervorragend für eine Magistralenbebauung.
Auf Nachfrage von Frau Koppke erinnert Frau Boehlich, das im Februar 2025 vorgestellte Nachfolgevorhaben des Trägers ('BOG-Quartier') sei nicht-öffentlich im Bauausschuss beraten worden.
Frau Göller-Meier ergänzt, das Vorhaben sei auch genehmigt worden. Ob eine öffentliche Vorstellung des Vorhabens denkbar sei, müsse mit dem Vorhabenträger geklärt werden.
Herr Henker betont, angesichts der vorher erfolgten öffentlichen Beteiligung zum Bebauungsplanentwurf sei eine öffentliche Beratung des Nachfolgevorhabens geboten.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, wie folgt zu beschließen:
Der Beschlussempfehlung des Amtes wird zugestimmt.
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE.
Her Trede unterstreicht die Notwendigkeit, Fahrradabstellanlagen für die Mieter:innen der Altonaer Spar- und Bauverein eG (Altoba) bereitzustellen. Dies sei ein häufiges Thema auf Mieter:innenversammlungen. Er wisse von Gesprächen zwischen Altoba und Amt und bitte um einen Sachstand.
Frau Göller-Meier führt aus, im Jahr 2023 habe das Amt Gespräche mit Altoba zum Thema Fahrradhäuschen geführt. Dabei sei es zum Beispiel um ein Abrücken eines Häuschens von Balkonen gegangen. Zwei Jahre später sei von Altoba eine neue Variante eingereicht worden. Die Bedenken des Amtes zu den neuen Entwürfen seien aber im Rahmen weiterer Abstimmungen abgeräumt worden. Grundsätzliche Einwände des Amtes gegenüber Fahrradhäuschen auf privatem Grund in Gebieten mit städtebaulicher Erhaltungsverordnung existierten nicht. Das Amt begrüße entsprechende Initiativen, solange sie sich ins Stadtbild einfügten.
Frau Boehlich legt dar, der Bebauungsplan sei unwirksam und es sei Aufgabe der Ausschussmitglieder, sich zu den städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten von Bahrenfeld 68 zu beraten. Es habe einen Bauantrag gegeben, der von der Initiative beklagt worden sei. Die Klage habe aber keinen Erfolg gehabt.
Frau Frauenlob stellt auf Nachfrage von Herrn Jebe klar, das in der Drucksache 22-1644 genannte Urteil berge für keine weiteren Bebauungspläne Risiken. Das Gericht habe die während der Pandemie ergriffenen Schutzmaßnahmen gegen das öffentliche Interesse, am Bebauungsplanverfahren mitzuwirken, abgewogen und Letzteres höher bewertet. Von dieser Konstellation sei in Altona kein weiteres Verfahren betroffen. Gegen eine Wohnbebauung im Innenhof spreche aus Sicht des Gerichts nichts. Um nächste Entwicklungsschritte einzuleiten, könne nach Auffassung der Bezirksamtsleitung ein Gespräch des Amtes mit Vorhabenträger und Initiative helfen, auch wenn das Amt nicht davon ausgehe, dass der Vorhabenträger noch einmal antrete. Es sei denkbar, dass die Initiative fälschlicherweise davon ausgehe, dass kein Wohnungsbau mehr erfolgen werde. Für diesen müssten zwar die Machbarkeiten ausgelotet werden, er sei aber nachwievor vorstellbar, schließlich gebe es Baurecht.
Herr Hielscher stimmt dem zu; schon aus Altersgründen sei nicht von weiteren Initiativen des Vorhabenträgers auszugehen. Die Fläche sei dennoch hochgradig für Wohnungsbau geeignet. Eine Ausweisung als reines Wohngebiet sei folgerichtig. Er halte aber vor einer Kontaktaufnahme des Amtes mit der Initiative eine politische Meinungsfindung für wichtig.
Auf Nachfrage von Herrn Hielscher führt Frau Frauenlob aus, das Gericht habe auch die fachliche Weisung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) bemängelt. Diese sei zu detailliert erfolgt. Diesbezügliche Gespräche zwischen Amt und BSW hätten noch nicht stattgefunden.
Herr Eschenburg weist darauf hin, die vom Gericht genannten Mängel seien behebbar und das Verfahren könne im ersten Quartal wieder aufgenommen werden.
Herr Werner stimmt dem zu. Allerdings handele es sich um einen sehr vielfältigen Scherbenhaufen. Zuvorderst sei ein Gespräch mit der Initiative geboten.
Herr Henker betont, die Politik sei die Vertretung der Bürger:innen. Es sei wichtig, die Interessen der Initiative abzufragen und sie über die Folgen des Urteils aufzuklären.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis und setzt die Beratung auf Hinweis der Vorsitzenden im nicht-öffentlichen Teil fort.
Auf Nachfrage von Herrn Strate bemerken Frau Frauenlob und Frau Göller-Meier, nach § 246e BauGB sei im Bezirk Altona noch kein Bauantrag eingereicht worden. Von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) liege eine Handreichung vor. Die BSW plane hierzu einen Besuch in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 04.02.2026. Die Mitglieder des Bauausschusses würden zum TOP voraussichtlich hinzugeladen. Es sei zu prüfen, ob die im § 246e vorgesehenen Regelungen dem in der Freien und Hansestadt Hamburg gewünschten Vorgehen entsprächen. Vorgesehen sei eine Beratung des Stadtentwicklungsausschusses innerhalb von vier Wochen, bei Beteiligung der Öffentlichkeit von insgesamt acht Wochen, was sehr kurze Fristen seien.
Frau Frauenlob wirft ein, der Bebauungsplan-Entwurf Iserbrook 29 sei nunmehr grob abgestimmt.
Auf Nachfrage von Herrn Hielscher stellt Frau Göller-Meier klar, die Bestands- und Potenzialanalyse untergenutzter Gewerbeflächen sei abgeschlossen (siehe Drucksache 22-0391 und Beratung in der Sitzung vom 20.11.2024). Es bedürfe Vorhabenträger, um die beiden Flächen Sandort 17 und Fahrenort benachbart von 27 zu entwickeln. Für den Standort Sandort werde das Amt in einer der nächsten Sitzungen des Stadtentwicklungsausschuss eine Vorlage beraten lassen.
Herr Hielscher bemängelt, dass seit der Vorstellung des Gutachtens bzw. der Stellungnahme der damaligen Behörde für Wirtschaft und Innovation (siehe Drucksache 22-1100) kein neuer Entwicklungsstand zu verzeichnen sei.