Bebauungsplan-Entwurf Altona-Altstadt 29 Änderung Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 17.12.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 4
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf Altona-Altstadt 29 – Änderung hat vom 22.05.2025 bis einschließlich zum 23.06.2025 stattgefunden.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen, sodass ein Arbeitskreis II Verzicht durchgeführt wurde. Die Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden wurden mit Schreiben vom 17.07.2025 unter Fristsetzung einer Stellungnahme bis zum 31.07.2025 hierüber unterrichtet; es gingen keine Widersprüche ein.
Die bezirkliche Rechtsprüfung vor Feststellung hat stattgefunden, der Planfeststellung stehen keine rechtlichen Bedenken entgegen.
Dem Stadtentwicklungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, der Feststellung des Bebauungsplans Altona-Altstadt 29 – Änderung zuzustimmen.
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Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.
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