Bebauungsplan-Entwurf Rissen 39 Änderung Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 17.12.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 8
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf Rissen 39 – Änderung hat vom 22.05.2025 bis einschließlich zum 23.06.2025 stattgefunden.
Während der Öffentlichkeitsbeteiligung isteine Stellungnahme eingegangen, die nicht zu einer Änderung der Planunterlagen geführt hat, sodass auf die Durchführung eines Arbeitskreis II verzichtet werden konnte.Die Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden wurden mit Schreiben vom 17.07.2025 unter Fristsetzung einer Stellungnahme bis zum 31.07.2025 hierüber unterrichtet. Es gingen keine Widersprüche ein.
Die bezirkliche Rechtsprüfung vor Feststellung hat stattgefunden. Der Planfeststellung stehen keine rechtlichen Bedenken entgegen.
Das Bezirksamt empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, Folgendes zu beschließen:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, der Feststellung des Bebauungsplans Rissen 39 –Änderung zuzustimmen.
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Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.
Anlage 1 Verordnung
Anlage 2 Anlage zur Verordnung
Anlage 3 Begründung
Anlage 4 Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Anlage 5 Arbeitskreis II-Verzicht und Arbeitskreis II-Papier
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