Bebauungsplan-Entwurf Rissen 39 - Änderung Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf Rissen 39 – Änderung hat vom 22.05.2025 bis einschließlich zum 23.06.2025 stattgefunden.
Während der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Stellungnahme eingegangen, die nicht zu einer Änderung der Planunterlagen geführt hat, sodass auf die Durchführung eines Arbeitskreises II verzichtet werden konnte. Die Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden wurden mit Schreiben vom 17.07.2025 unter Fristsetzung einer Stellungnahme bis zum 31.07.2025 hierüber unterrichtet. Es gingen keine Widersprüche ein.
Die bezirkliche Rechtsprüfung vor Feststellung hat stattgefunden. Der Planfeststellung stehen keine rechtlichen Bedenken entgegen.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, Folgendes zu beschließen:
Der Feststellung des Bebauungsplans Rissen 39 –Änderung wird zugestimmt.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
Anlage 1 Verordnung
Anlage 2 Anlage zur Verordnung
Anlage 3 Begründung
Anlage 4 Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Anlage 5 Arbeitskreis II-Verzicht und Arbeitskreis II-Papier
Keine Orte erkannt.
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